Hilfe! Härtefallregelung Zahnersatz DAK

Hallo zusammen,

brauche dringend Hilfe! Ich habe folgendes Problem…

Bin am 22.10.2011 Arbeitslos geworden, somit finanziell sehr eingeschränkt.
Ich bekomme Anfang Dezember ca. 610,00€ Arbeitslosengeld, was bei Gott zum Leben zu wenig ist. Zuvor habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma 1070,00€ Brotto verdient! Ich habe einen Antrag auf Übernahme der Kosten für meinen Zahnersatz (Härtefall) bei meiner Krankenkasse (DAK) eingereicht inkl. Lohnnachweise mit dem Vermerk das ich am 22.10.2011 arbeitslos geworden bin!

Heute erhalte ich Post von der DAK das KEIN Härtefall vorliegt und das nur der Regelsatz (50%) übernommen wird! Ich verstehe die Welt nicht mehr!?
Laut dem Härtefall liege ich mit meinem Brutto einkommen 50,00€ über der Grenze! Ich kann mir keine 1500€ aus den Rippen schneiden, zumal ich in der Schufa stehe und noch nicht mal einen Kredit erhalte! Das kann doch nicht sein das die so unverschämt sind?!

Was soll ich machen bzw, was kann ich machen?!

Bitte euch um dringende Hilfe!

Danke!

Hallo,

kann man nichts machen, Du bist 50.- € über der Härtefallregelung, die halten sich an Gesetz und hast keine Chance, leider, ist halt einmal so! Deswegen Antrag DAK ggf. auf sogenannter gleitender Härtefallregelung! Dir vorher beim Zahnarzt einen Kostenvoranschlag geben. Deine Eigenbeteiligung ausrechnen, das heißt was Du bezahlen musst.

Melde Dich bei deiner Krankenkasse und frage nach, wie es mit der sogenannten gleitenden Härtefallregelung aussieht. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach deiner individuellen Belastungsgrenze. Sie errechnet sich aus der Differenz zwischen dem monatlichen Bruttoeinkommen und der Härtefallgrenze multipliziert mit drei. Liegt der Eigenanteil über maximal zu leistenden Eigenbeteiligung, kann ggf. ein darüber hinausgehenden Betrag fällig werden und evtl. ein Festzuschuss gewährt werden oder so. Übernommen werden die tatsächlich entstandenen Kosten. Vielleicht gibt es da eine Lösung?!

Krankenkasse nachfragen, dass die momentan alles übernehmen und Ratenzahlung mit der DAK vereinbaren.

Ratenzahlung mit Deinem Zahnarzt vereinbaren
oder
das einstweilen das Arbeitsamt die Zahlung übernimmt und Antrag auf Kredit zu gewähren sprich mit Ratenzahlung einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Danke für deine kompetente Antwort!

Ich verstehe das jetzt nicht ganz was Du mit dem Rechenbeispiel meinst?!
Kannst Du mir das etwas näher erläutern!?

Gruss

Hallo!

Deine Situation ist wirklich bedauerlich und ich kann verstehen, dass Du enttäuscht und sauer bist! Leider hat die DAK, sowie JEDE andere Krankenkasse keinen anderen Spielraum, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist, das bedeutet, dass die letzten 3 Lohnnachweise ausschlaggebend sind und da hast Du für die Härtefallregelung noch „zu viel“ verdient.
Mein Rat: warte mit dem Zahnersatz einfach ab, bis Du 3 volle Monate arbeitslos bist und stelle dann erneut den Antrag. Dann würde die Härtefallregelung greifen. Nimm den Brief der DAK also bitte nicht persönlich. Sie dürfen nicht anders entscheiden!
Viel Erfolg und alles Gute!
Gruss, Kirsten

Danke für deine Antwort Kirsten!

Also ich musste jetzt nur die Lohnabrechnung von September dazu legen!
Ich habe ja das Problem das ich mit der Behandlung spätestens bis zum 13.12.2011 fertig sein muss, da ich am 01.01.2012 bei der Bundeswehr anfange unter der Voraussetzung das ich mein Zahnstatus regel!

Roman

Hier ist der Link, Bsp.-Rechnung gleitenden Härtefallregelung. KrK anrufen oder selber hingehen. SAchverhalt schildern und Antrag auf die sog. gleidende Härtefallregelung. Fragen was die KAsse zahlt und du noch bezhlen musst.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?cho….

MfG
Wolfgang

ist der zahnersatz gerade jetzt unabdingbar notwendig?

war er das dann nicht schon vor einigen monaten auch?

wenn das geld nicht reicht kann man unter umständen beim jobcenter zusätzlich ALG2 beantragen. aber dazu musste dich doch schlau machen.

was den härtefall angeht…
härtefall heisst nur das der doppelte festzuschuss gewährt werden kann wenn ein finanzieller härtefall vorliegt. die höhe der zuschüsse findet man z.b. hier
http://www.daisy.de/webEdition_data/_downloads/Festz…

ist ein bonusheft vorhanden? dann kann auch über dieses ein höherer zuschuss erlangt werden…

Hallo Roman,

unter der Voraussetzung sieht es natürlich schlecht aus, mit Härtefallregelung!Da wirst Du um die normale Rechnung nicht herum kommen. Gibt es vielleicht eine günstigere Lösung für Zahnersatz (nicht aus dem Ausland!!!)? Und Dein Zahnarzt lässt sich sicher auch auf Ratenzahlung ein. Sprich ihn auf beides nochmal an! Viel Erfolg! LG, Kirsten

Na ich lege erstmal Widerspruch am Montag ein! Es gibt glaube ich noch den gleitenden Härtefall, habe mich gerade mal ein wenig schlau gemacht…

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?cho…

Ausland?! Also wenn ich das Geld für eine Ärztliche Behandlung im Ausland hätte dann würde ich lieber das Geld nehmen (1500€) Und in deutsche Wertarbeit investieren… Ich werde mich am besten mal am Montag mit der DAK auseinandersetzten, sobald ich mehr weiss dann poste ich es hier hin :smile:

Danke Roman

Ja die Behandlung ist wichtig! Da ich am 01.01.2012 bei der Bundeswehr eingestellt werden möchte (Zeitsoldat), habe eine Verwendungsplanung unter der Voraussetzung das mein Zahnstatus behoben wird! Ohne Zähne kein Job!! ^^
Nein leider ist kein Bonusheft vorhanden, da war ich schludrig muss ich sagen in der Vergangenheit! :frowning:

Hallo benaddict,

es tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Hallo,benaddict!

Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn eine monatl.Bruttoeinnahme von 994€ die Grenzen nicht überschreitet.
Sie bitte unter „Härtefallregelung der KK bei Zahnersatz“ im Internet nach.
Unter www.haertefallregelung.uko-dent.de,
www.krankenkassen.de/sys/suche/goto-373.html und andere kann man sich das Passende rausuchen und so Wiederspruch gegen den Bescheid erheben.
Alles Gute- Schaddie

Irgendwo muß eine Grenze gezogen werden… und über der bist du drüber, leider.

Mir fällt nur eine Möglichkeit ein: Ergänzend Alg II beantragen - ALG II Empfänger sind grundsätzlich Härtefälle, bekommen 100 % der notwendigen Benhandlungskosten erstattet.

Da du aber nicht schreibst, wie alt du bist (du müstest Ü 25 sein) und was du an Miete zahlst, kann ich nicht sagen, ob du berechtigt wärst.

Könnte aber sein.

359 € Regelsatz (Ü 25) + Miete= Bedarf. Wenn der höher ist als dein ALG I, kannst du einen ALG II Antrag stellen.

Frag mal bei deiner Krankenkasse nach, die werden es bestätigen.

.

Hallo,
nachfolgend die aktuellen Härtefallgrenzen:

monatliche Bruttoeinnahmen 2011: Grenze von 1.022 Euro (mit einem Angehörigen 1.405,25 Euro und für jeden weiteren Angehörigen zuzüglich 255,50 Euro) nicht übersteigen. Diese Regelung ist einheitlich und trifft auf alle Krankenkassen zu.

Anscheinend hat die Ablehnung auf Übernahme noch den Zeitraum innerhalb der Zeitarbeit betroffen.

Ich würde da noch einmal ganz genau bei der Krankenkasse nachhaken.

Ansonsten gibt es nicht viele Möglichkeiten. Entweder die billigste Variante wählen, mit dem Zahnarzt über eine Ratenzahlung sprechen oder auf den Zahnersatz sparen.

Im übrigen lässt sich der Festzuschuß bei regelmäßiger, jährlicher Zahnvorsorgeuntersuchung auf bis zu +30% steigern.

Viele Grüße
Sabsibini

Hallo,

die DAK handelt hier richtig, da die letzten 3 Monate vor der Planung des Zahnersatzes maßgebend sind.

Das Problem könnte man allerdings ganz einfach lösen: neuen Plan vom Zahnarzt im Februar 2012 ausstellen lassen, dann liegt m. E. ein Härtefall vor (aufgrund der hier gemachten Angaben).

Mfg

Matthias

Hallo Roman!

Das was Du da gefunden hast, ist von 2005 und längst überholt!
Selbst da gäbe es nur einen einkommensabhängigen Zuschuss. Ich will Dir Deine Hoffnung nicht nehmen, aber die Kassen werden sich nicht zwingen lassen, so bedauerlich es auch ist.
Lass mich bitte wissen, wenn Du eine Auskunft bekommen hast. Schönen Sonntag noch! LG, Kirsten

Na ich lege erstmal Widerspruch am Montag ein! Es gibt glaube
ich noch den gleitenden Härtefall, habe mich gerade mal ein
wenig schlau gemacht…

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?cho…

hallo

wenn wenigstens regelmässig die vorsorgeuntersuchungen beim zahnarzt waren kann man sich das noch nachtragen lassen im bonusheft

sonst gibt es da wirklich aus mir bekannten wegen keine möglichkeit das die KK da was höheres übernimmt

sonst bei der bank einmal ALLES vorlegen wegen der bundeswehr … vielleicht übernimmt die bank das unter der voraussicht das dann die einstellung statt findet und dann ein gesichertes einkommen vorhanden sein wird um die schuld wieder abzutragen.

Man kann da leider nicht viel machen, wenn die Bestimmungen so sind. Widerspruch kann man immer einlegen und es neu berechnen lassen. Man kann noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, aber das hätte eigentlich schon längst erfolgen müssen. Erkundigen Sie sich beim Versicherungsmakler Ihres Vertrauens oder recherchieren Sie im Internet!

Hallo,
für dein spezielles Problem bin ich keine Expertin. Aber ich habe mal nachgelesen:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zahners…
Offenbar ist deine Krankenkasse von deinem bisherigen Arbeitseinkommen ausgegangen. Das liegt vermutlich mit mtl. 50 EUR über dem Satz.
Wahrscheinlich musst du mit deinem Härteantrag bis zum Jahresende warten. Bei 9,5 x 1070 EUR 10165 plus 2,5 x 610 = 1.525 = 11.690 / 12 = mtl. 974 EUR, liegst du in etwa unter den 1.020 EUR.
Aber vermutlich hast du bei deinem geringen ALG noch Anspruch auf ALG II (Hartz 4) wenn du Alleinstehend bist.
Wenn du zum Personenkreis des ALG II gehörst, fällst du auch unter die Härtklausel.
mfg

Hallo … Stelle im Dezember, wenn sich deine Einkommensverhältnisse geändert haben einen neuen Antrag, zusammen mit einem neuen Heil- und Kostenplan von deinem Zahnarzt.

PS.: wenn Du nur 50% bekommst, warst du wohl nicht so regelmäßig beim Zahnarzt zur Kontrolle…