… Krankenversichert. War selbstständig und ich bin nun beim Arbeitsamt gemeldet. Also bin ich zur vorherigen Krankenkasse, der TKK. Die verlangen die Steuerbescheide, die ich so schnell nicht besorgen kann. Nur das Arbeitsamt berechnet vorher mein Geld nicht, weil ich das von der Krankenkasse nicht habe. Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit erst einmal aufgenommen zu werden, so dass sie es müssen? Und sie anschl. wenn ich alles zusammen habe, es berechnen was ich nachzahlen muss. ist der Satz nicht immer gleich, den die Arbeitsagentur zahlt? Ich bin so ratlos und weiss, dass ich es mir selbst zuzuschreiben habe. Hat jemand vielleicht einen Rat für mich?
Rat: JA, erst einmal FAQ 11209 beachten,…
Keine Ich-Fragen,…
… Krankenversichert. War selbstständig und ich bin nun beim
Arbeitsamt gemeldet. Also bin ich zur vorherigen Krankenkasse,
der TKK. Die verlangen die Steuerbescheide, die ich so schnell
nicht besorgen kann.
Ist nicht das Problem des AA und nicht das Problem der TKK, sondern das Problem des Steuerschuldners bzw. ehem. Selbstständigen; vermutlich hat die TKK keine Steuerunterlagen bekommen und will jetzt erst einmal die Beiträge (nach-)berechnen.
Nur das Arbeitsamt berechnet vorher mein
Geld nicht, weil ich das von der Krankenkasse nicht habe.
Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit erst einmal aufgenommen
zu werden, so dass sie es müssen?
Nein, nicht die GKV muss, sondern der Versicherte muss,…
Und sie anschl. wenn ich
alles zusammen habe, es berechnen was ich nachzahlen muss.
Wer sollte sich auf diesen Kuhhandel einlassen; erst zahlen und dann die Unterlagen beibringen? Das hat doch bisher auch nicht geklappt.
ist
der Satz nicht immer gleich, den die Arbeitsagentur zahlt?
AA oder JC (Jobcenter)? Es geht nicht hervor, was direkt vor Antragstellung beruflich (Arbeitnehmer oder Selbstständiger)gemacht wurde und ob es noch vor der Selbstständigkeit Restansprüche aus ALG 1 gibt.
si
Ich
bin so ratlos und weiss, dass ich es mir selbst zuzuschreiben
habe. Hat jemand vielleicht einen Rat für mich?
meines Wissens muss (!!) die Kasse Dich nehmen. Ob Du zahlst oder nicht.
Das ist der Irrsinn dieser Gesetzgebung.
Hallo,
Fakt ist: Du bist seit 2 Jahren und länger weiter bei der TKK krankenversichert. Die müssen jetzt noch ausrechnen, wieviel Sie noch rückwirkend von Dir verlangen können.
Das Problem des Arbeitsamtes (jaja: es heißt jetzt anders) verstehe ich noch nicht. Bei einem vorher Selbstständigen kann es doch nur um ALG II gehen. Und dabei spielt der vorherige Verdienst keine Rolle. Die brauchen nur einen Nachweis, dass Du nicht privat versichert warst, also weiterhin gesetzlich.
Den sollte die Kasse aber ausstellen können.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
richtig, wenn die Kasse zuständig ist, muss sie die Versicherung herstellen, das ist Fakt - erst dann kommt die Frage der nach zuzahlenden Beiträge und deren Berechnung und Höhe. Die Mitglied werden grundsätzlich aufgefordert Nachweise vorzulegen, aus denen die Höhe Ihrer Einkünfte für den Nachzahlungszeitraum hervorgehen. Tun Sie das nicht oder „können“ es nicht dann kann die Kasse so verfahren, dass sie den Höchstbeitrag festsetzt. Es ist also „Verhandlungssache“, was die Berechnung und die Zahlungsmodalitäten angeht. Was den Leistungsanspruch betrifft, so besteht dieser zunächst ab dem ersten Tag der (rückwirkenden) Versicherung zu 100%. Erst wenn der offenstehende Beitrag nicht gezahlt wird (nach Bekanntgabe und Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung), kann die Kasse die Leistungsansprüche für das Mitglied (nicht für die mitversicherten Angehörigen) so einschränken, dass die Leistungsansprüche nur noch für „Notfälle“ gelten. Diese Einschränkung muss schriftlich geschehen und solange Bestand bis der Beitragsrückstand vollständig getilgt ist.
Gruss
Czauderna