Hilfe Lärm durch Bundesstrasse

Hallo liebe www User,

vielleicht kann mir von Euch jemand helfen:

Wir wohnen am Stadtrand einer fränkische Stadt, hier verläuft eine Bundesstraße am Grundstück entlang, eigentlich ist es noch Stadtgebiet allerdings gehört die Straße nicht mehr zur Stadt. Vor einigen Jahren wurde auf der Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 kmh erwirkt die dann kurze Zeit später wieder vom Land/Regierung gekippt wurde. Von der Stadt haben wir volle Rückendeckung allerdings, sagen die die Zuständigkeit ist leider nicht mehr bei der Stadt.

Jetzt haben wir mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen: z.B.Bau Lärmschutzwand auf eigene Kosten, hierfür haben wir ein Gutachten mit den Nachbarn erstellen lassen, leider würde ein 3 Meter hoher Zaun nur eine Reduzierung von 4-7 DB bringen wovon das Ing. Büro abrät.
Wir haben ein Lärmbelastung von durchschnittlich ca. 61,4 DB zur Tagzeit laut Gutachten, es handelt sich laut Bebauungsplan um ein reines Wohngebiet. Die Lärmrichtwerte für ein reines Wohngebiet liegen glaube ich bei 50DB.

Die ganze Sache betrifft ungefähr 40 EFH und eine Wohnkomplex mit 30 Einheiten

Die einzige Möglichkeit die wir haben, ist wohl entweder eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder die Verlegung des Ortsschildes um ein paar hundert Meter.

Wie geht man soetwas ab Besten an oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Bin wirklich für jede Hilfe dankbar

Gruß eismarie

Hallo,
bei der Kostenfrage wuerde ich nachschauen, wurde die Strasse an Euer Haus gebaut oder habt ihr das Haus an die Strasse gebaut.
Bei den Schallschutzmassnahmen kann ein Zaun, ein bewachsener Zaun, eine Hecke, eine Laermschutzwand, ein Erdwall und laermdaemmende Fenster helfen, auch in Kombination. Besonders in nachtraeglich geaenderten Einflugschneisen bezahlen Flughaefen schonmal gute laermdaemmende Fenster, als Beispiel fuer Euch.
Gruss Helmut

hallo eismarie,

also:

gründet eine interessen-
gemeinschaft mit anderen
betroffenen.

dann lasst ihr euch von
einem rechtsanwalt beraten.

zusätzlich würde ich noch
die presse einschalten.

dann kann man noch die
von euch gewählten ab-
geordneten ( ort,kreis,
land,bund,europa )
einschalten.

mfg

kunde3

hallo kunde3,

das ist eine gute Idee, dann bekommt das Kind wenigstens mal einen „Namen“.

Weiss jemand ob eine IG irgendwo registiert werden muss?

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Helmut,

das Problem bei den Maßnahmen ist, dass es nichts bringt nur am eigenen Grundstück etwas zu unternehmen, es sollten schon alle Nachbarn mitziehen - die meisten hier sind aber schon jenseits der 60. Die stört es nicht oder hören es kaum :smile:

Die Straße war schon vor dem Haus da, allerdings war 1970 kaum Verkehr auf der Strasse, durch Verlegung von anderen Strassen fahren jetzt die meisten Autos bei uns vorbei (ca 20.000 am Tag)

Auch ist z.B. ein Überqueren der Strasse fast nicht möglich, hierbei hat es vor 3 Jahren auch schon einen Verkehrstoten gegeben.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Der Wert von 50 dB(A) gilt für ein reines Wohngebiet tagsüber, richtig, das betrifft allerdings nur Gewerbe- und Industrielärm, Straßenverkehrslärm erfasst die TA Lärm nicht. Hier greift stattdessen die 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Die entsprechenden Richtwerte wären 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts für ein gemäß Bebauungsplan als reines Wohngebiet festgesetzte Fläche. Allerdings gilt diese Verordnung nur für den Neubau oder die wesentliche bauliche Änderung von Straßen! Für bestehende Straßen hingegen gibt es keine gesetzlich festgelegten Richwerte. Nur wenn der Beurteilungspegel hier über 70 dB(A) am Tage liegt, besteht IMHO(!) die Möglichkeit eine sogenannte Lärmsanierung nach Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) zu beantragen. Hier reichen aber meine Kenntnisse nicht mehr aus (ich bin kein Anwalt).
Ich würde daher empfehlen Rat bei einem Fachanwalt zu suchen.

mfG Dirk

Hallo liebe www User,

vielleicht kann mir von Euch jemand helfen:

Wir wohnen am Stadtrand einer fränkische Stadt, hier verläuft
eine Bundesstraße am Grundstück entlang, eigentlich ist es
noch Stadtgebiet allerdings gehört die Straße nicht mehr zur
Stadt. Vor einigen Jahren wurde auf der Straße eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 kmh erwirkt die dann kurze
Zeit später wieder vom Land/Regierung gekippt wurde. Von der
Stadt haben wir volle Rückendeckung allerdings, sagen die die
Zuständigkeit ist leider nicht mehr bei der Stadt.

Jetzt haben wir mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen:
z.B.Bau Lärmschutzwand auf eigene Kosten, hierfür haben wir
ein Gutachten mit den Nachbarn erstellen lassen, leider würde
ein 3 Meter hoher Zaun nur eine Reduzierung von 4-7 DB bringen
wovon das Ing. Büro abrät.
Wir haben ein Lärmbelastung von durchschnittlich ca. 61,4 DB
zur Tagzeit laut Gutachten, es handelt sich laut Bebauungsplan
um ein reines Wohngebiet. Die Lärmrichtwerte für ein reines
Wohngebiet liegen glaube ich bei 50DB.

Die ganze Sache betrifft ungefähr 40 EFH und eine Wohnkomplex
mit 30 Einheiten

Die einzige Möglichkeit die wir haben, ist wohl entweder eine
Geschwindigkeitsbegrenzung oder die Verlegung des :open_mouth:rtsschildes

Wenn es den - kurzen - Dienst-/Beamten-/Verwaltungsweg in der BRD geben würde, könnte man das einzig Vernünftige machen, das Ortsschild versetzen.
Ich würde das nach vorheriger Unterhandabsprache (Strafzettel?Anzeige?) in einer Nacht und Nebelaktion auch durchziehen.

um ein paar hundert Meter.

Wie geht man soetwas ab Besten an oder gibt es noch andere
Möglichkeiten? Bin wirklich für jede Hilfe dankbar

Gruß eismarie