Du glaubst gar nicht, wie einfach man sowas verstecken kann.
Wie willst du nachweisen, dass der Mangel offensichtliche war und der Tüv schuld ist?
Wie willst du nachweisen, dass der Vorbesitzer den Schaden versteckt hat?
Und der Anwalt hat das mit dem Gesetz wohl auch nicht ganz verstanden oder warum erhob er für die Käuferin Klage gegen das Land Berlin, der sogar vom Landgericht Berlin in erster Instanz stattgegeben wurde?
„Jemand anders“ ist immerhin die Dekra, bei der der Käufer zusammen mit dem Verkäufer eine Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO durchführen ließ.
„Wenn der Prüfer seine Pflichten so grob vernachlässigt hat, dass von amtsmissbräuchlichem Verhalten auszugehen ist " oder " aber auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen“ kann es sein, dass das jeweilige Bundesland für den Schaden gerade stehen muss.
Ansprüche gegen private Verkäufer können meistens wegen des Gewährleistungsausschlusses nicht realisiert werden.
Jetzt sage mir doch bitte noch einmal genau, was ich nicht verstanden haben sollte.
Du hast immer noch nicht verstanden. Du schriebst:
Da kann nichts übergehen. Das Land haftet nicht für Mängel. Ganz einfach. Und deshalb hat der Anwalt auch nicht deswegen geklagt.
Vielleicht liest du doch mal GENAU nach, wer da wegen was gegen wen geklagt hat.
und die ist jetzt neuerdings das Land? Egal was, einfach alles rein in den Topf?
Jeder haftet nur für das, was er verursacht hat. Da der Prüfer den Mangel nicht zu vertreten hat, haftet er auch nicht dafür. Er haftet aber für das, was er getan hat - und das ist die Bestätigung der Mängelfreiheit, obwohl Mängel vorlagen. Und aus dieser Pflichtverletzung kann eine Schadensersatzpflicht herrühren - wenn aus dieser Pflichtverletzung heraus ein Schaden entsteht. Der Schaden kann zum Beispiel sein, dass ein Unfall passiert. Der Schaden kann aber nicht darin bestehen, dass das Auto einen Mangel hat und repariert werden muss. Logisch, oder?
Und da der Prüfer nicht alleine, sondern im Auftrag arbeitet, kann sein Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden.
Eben doch, und zwar in dem Sinne, dass nicht die Prüforganisation selbst verantwortlich gemacht werden kann, wie man vielleicht meint, z.B. „wenn der Prüfer seine Pflichten so grob vernachlässigt hat, dass von amtsmissbräuchlichem Verhalten auszugehen ist“.
Doch, ggf. für Mängel bei der Prüfung.
Dass ich nicht gemeint hatte, dass das Land für Motorprobleme oder eine verrostete Bremsleitung verantwortlich ist, sollte doch jedem der mich nicht unbedingt mißverstehen will, klar sein.
Dass die Dekra das Land ist, habe ich nicht geschrieben.
Aber weil der Prüfer ein vom jeweiligen Bundesland bestellter Sachverständiger ist, bestehen keine Ansprüche gegen die Dekra, sondern nur gegen das Land.
Vielleicht liest du doch noch mal, was du selber oben geschrieben hast:
Was du hier schreibst, ist etwas völlig anderes als:
stimmt nicht mal für deine eigenen Texte.
Ich habe meine Meinung beschrieben, ich habe sie mit Links belegt. Wenn du immer noch nichts verstanden hast ist das nun nicht mehr mein Problem, ich bin hier raus.