Hilfe...mein tschechischer FS ist weg

habe heute mit Erschrecken festgestellt dass ich meinen tschechischen Führerschein verloren habe.
Allerdings wäre er jetzt sowieso abgelaufen. Wie ist der einfachste und günstigste Weg wieder an meinen Führerschein zu kommen ? Ich kann leider kein tschechisch :frowning:

Hallo,

da kann ich dir leider nicht helfen…

Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de

hallo,
es stellt sich natürlich die frage, warum der tschechische führerschein erworben wurde.
für den fall, dass eine mpu damit umgangen wurde, ist die situation so, dass diese fahrerlaubnis keine gültigkeit mehr hat.
quasi fahren sie heute ohne fahrerlaubnis, was den tatbestand einer straftat beinhaltet und mit geldstrafe oder auch freiheitsstrafe bis zu 5 jahren verurteilt wird.
den neuerwerb der tschechischen fahrerlaubnis setzt heute vorraus, dass der wohnsitz auch zwingend für 185 tage in tschechien nachgewiesen werden muss. bedeutet, der lebensmittelpunkt muss tatsächlich in tschechien sein. hierzu ist nicht nur eine meldebestätigung erforderlich, sondern auch die anmeldung bei den steuer- und sozialbehörden. ebenso die krankenkasse und die rentenkasse muss in tschechien bedient werden.
es gibt dazu ein höchstrichterliches urteil vom bundesgerichtshof vom februar 2010 in dem die deutschen behörden dazu aufgefordert wurden, alle angaben dazu im ausstellerland entsprechend zu prüfen. die behörden in tschechien sind dazu verpflichtet, entspechende auskunft an die behörde in deutschland zu geben.

für den fall dass nur die fahrerlaubnis verlustig ist und keine mpu im raum steht, wird wohl der ausstellenden behörde in tschechien ein besuch gemacht werden müssen, um einen ersatz zu bekommen.
warum allerdings die fahrerlaubnis befristet ist, kann ich nicht nachvollziehen.
mfg
mpu24

Hallo, eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,; wenn :1.es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig ist, Beispiel „Learner`s Permit“.
2.solange in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen bzw. ein Fahrverbot besteht, 3. wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthaltes im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war und 4. wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand ,d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.

Anfang 2009 wurde ein zentraler Bereich der Dritten Führerscheinrichtlinie(2006/126/EG) in nationales Recht umgesetzt.Ein Mitgliedsstaat muß nun die Ausstellung eines neuen Führerscheins ablehnen, wenn eine frühere Fahrerlaubnis des Bewerbers in einem anderen Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.Auch lehnt ein Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.Im Kartext zum verstehen: wenn du wieder einen tschechischen Führerschein erwerben willst (auf welche Weise auch immer?!) dann werden die in Deutschland Auskunft einholen ob schon einmal ein Führerschein ausgestellt wurde. (Ich nehme mal an ,dass dieser dir entzogen wurde und ein MPU angeordnet wurde dem du nicht nachgekommen bist.)Tja techisch brauchst du nicht mehr zu lernen.Die bleibt nichts anderes Übrig als wirklich das MPU durch zuziehen.(es gibt Stellen da kann man sich total gut auf so ein MPU vorbereiten lassen,wenn du es dann geschafft hast, dann beantrage in Deutschland deinen Führerschein wieder und du hast auch keine Schwierigkeiten mehr.(das ist die sicherste Variante) Mit einem erneuten Führerschein( wenn man dir überhaupt einen in einem anderen Land noch ausstellt)… ließ oben meinen ersten Text nocheinmal gewissenhaft durch.

Wenn eine Kopie vom FS vorhanden ist kann ich recherchieren. Andernfalls Neu machen. Habe beste Kontakte ! Meine Tel.Nr. 0177-5157162

Hallo,
mit dem Formular http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/allgemein-zum-a…
unter Beilegung von 50 cKr bei der Behörde (Gemeinde xyz, Abtl. Verkehr, Adresse im Internet recherchieren unter http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_M%C4%9Bstys_i… oder „googeln“ [Městský úřad xyz, Odbor dopravy, Straße, Ort]) in CZ, die den Führerschein ausgestellt hatte, einen Karteikartenauszug aus dem Kraftfahrerregister einholen und von einem behördlich zugelassenen Übersetzer (Listen haben auch tschechische Konsulate) übersetzen lassen.
Folgende Fragen wären zu klären:

  1. Wurde der CZ-FS vor dem 19.01.2009 erteilt? Ich vermute ja, da der FS „abgelaufen“ sein soll?
  2. Es gäbe die Möglichkeit, vorausgesetzt, in D existiert keine Sperrfrist, in D bei der FEB einen „Ersatzführerschein (nicht: Umschreibung) wegen Verlust zu beantragen. Ein Musterformular für Ausstellung eines Ersatzführerscheins findet sich unter https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:g5yhaDyUr… (Mit Google Text lesbar, oder eben selbst mit Stichwort " Antrag Ersatzführerschein“, eventuell auf der Seite der für Dich zuständigen FEB suchen/ googeln.
    Hier (http://www.fahrschule-123.de/fuehrerschein-verloren/…) ist erläutert, was man benötigt, um einen Ersatzführerschein zu beantragen.
    Und zu guter Letzt finden sich hier Anwälte, die auf solche Fragen spezialisiert sind: http://www.strafzettel.de/cms/nr/kontakt.html

Viel Erfolg!

Noch ein Nachtrag, der ebenso keine Rechtsberatung darstellt oder diese ersetzt, sondern auf eigener Erfahrung beruht:

  1. Ein CZ-FS ist zwar auf 10 Jahre befristet, eine solche Befristung existiert in D nicht.
  2. Wenn ein FS verlorengeht oder gestohlen wird, sollte man sich sofort ein Ersatzdokument ausstellen lassen! Zuständig ist diejenige FEB, die für den Wohnort zuständig ist.
    Bei Diebstahl ist es sinnvoll, eine Diebstahlsanzeige vorzulegen, bei anderem Verlust (nicht. Entziehung!) ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig, das der FS verloren ging.
    Eventuell ist es möglich, beim Bürgerbüro am Wohnort den Antrag persönlich zu stellen. Am besten bei der FEB anrufen, wenn sich im Internet kein Antragsformular für die Ersatzführerscheinausstellung findet, abklären, ob man den Antrag auch im Bürgerbüro stellen kann und einen Antrag zuschicken lassen.
    Viel Erfolg!