HILFE!Sprachreise in letzter Schulwoche Bayern

Hallo =) Ich brauche SEHR dringen alle hilfe die ich bekommen kann :smile: !! Es geht um Folgendes: Ich besuche zur zeit die 10. Klasse eines Gymnasiums in Bayern und habe mich für eine Sprachreise nach Frankreich angemeldet. Die (seriöse!) Organisation die das Ganze leitet vergibt allerdings nur sprachferien die schon in der letzten schulwoche stattfinden. => d.h ich bin die letzte Schulwoche(in der ja eh ni´chts gemacht wird) schon in Frankreich. Dort hab ich jeden TAg unterricht in Französisch was mich auch auf mein Abi und meine Additums fürs nächste JAhr vorbereitet. Als ich das damals mit meinen Lehrern abgesprochen habe meinten alle, sie halten dass für eine gute idee und daraufhin hab ich gebucht. Jetzt allerdings meint mein Direktor dass das vom Kultusministerium nicht erlaubt sei etc. (typ. Bürokratisch eben…) obwohl so was eigentlich unterstützt werden sollte. ICh frag euch jetzt ? Hat das Kultusministerium das wirklich so gesagt? WO kann ich dass nachschauen(auf der hp find ich nichts) denn eine Freundin von mir (andere schule) hat es sofort (für dieselbe woche) erlaubt bekommen…das ist doch UNGERECHT! Auserdem sollte das meiner meinung nach unterstützt werden vorallem weil der unterricht dort anspruchsvoller ist als hier und somit auch nicht als „schule schwänzen“ bezeichnet werden kann…HILFE!!! bitte schreibt alles was mir helfen könnte !! MERCI

Sorry, da bin ich absolut überfragt. Ich bin nur Experte für Sprachreisen und nicht für die rechtliche Seite des Kultus-Ministeriums in Bayern. Aber in der Schweiz bräuchte das ganz bestimmt eine vorgängige SCHRIFTLICHE Bewilligung der Schulleiten.
Wünsche viel Erfolg beim Kampf gegen die Bürokratie!
Gruss, Martin Pfister

Hallo,
die Rechtslage ist eigentlich in allen Bundesländern ziemlich eindeutig: Beurlaubungen oder Freistellungen vom Unterricht sind üblicherweise nur dann erlaubt, wenn sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den Ferien stehen und bestimmten Kriterien genügen. Typischerweise sind dies: religiöse Gründe, medizinisch notwendiger Erholungsaufenthalt, Schwangerschaft/Mutterschaft, Eheschließung, Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen (hier muß aber der Veranstalter die Beurlaubung beantragen), Leistungssport. Insbesondere gibt es kein Anrecht auf eine solche Freistellung - der Hinweis auf Deine Freundin, die eine solche Freistellung von ihrem Schulleiter bekommen hat, bedeutet da leider gar nichts, denn „im Unrecht gibt es keine Gleichheit“. Will heißen, wenn die Erlaßlage des Kultusministeriums so ist wie ich annehme, dann hat ihr Schulleiter etwas genehmigt, was er nicht hätte genehmigen dürfen - menschlich schön, klasse für Deine Freundin, aber eben nicht direkt für Dich übertragbar oder gar einklagbar.
Für Dich mag das jetzt ärgerlich sein, daß Du eine gebuchte Sprachreise nicht antreten kannst, aber im Endeffekt hast Du eine wichtige Lektion gelernt: was auch immer Freunde, Kollegen, Lehrer Dir sagen, wie sinnvoll diese Maßnahme sein mag - solange Du nicht die Zusage der Person hast, die über Deine Teilnahme entscheidet, haben diese Meinungsäußerungen kein Gewicht. Dein Schulleiter wird sicherlich emotional nachvollziehen können wie es Dir geht, aber er hat da nicht wirklich die Freiheit der Entscheidung.

Steffen

P.S.: ganz gut zusammengefaßt ist es hier http://www.grundschule-sankt-georgen-bayreuth.de/inf… - das ist zwar eine Grundschule, aber die Rechtsgrundlagen sind die selben