Hallo zusammen.
Ich bin wirklich verzweifelt.
Ich habe anscheinend einen riesen Fehler gemacht und dem Bafögamt meinen Stdienabbruch nicht zeitig mitgeteilt.
Es war mir schlichtweg nichtmehr bewusst, dass ich in dieser Pflicht stehe und nun habe ich den Salat.
Heute bekam ich folgenden Brief (hier gekürzt):
Ahörung gem § 55 OWiG
Änderungs- und Rückforderungsbescheid
Aufgrund ihres Antrages vom xx-09-2009 wurde […]
vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 „Bafög“ bewilligt.
Am 14.09.2011 teilen Sie mit, dass Sie bereits am 31.03.2010 ihr Studium abgebrochen haben.
[…]
Es musste bewusst sein, dass Sie seit der Aufgabe des Stud. keinen Anspruch mehr auf „Bafög“ hatten.
[…]
Für di Zeit vom 01.04 bis 30.09 ist eine überzahlung von (grob) 3.500€ eingetreten.
Soweit klar die müsste ich zurück geben.
Da ich mich nicht selbst zum Zeitpunkt des angeblichen Abbruchs exmatrikuliert habe, sondern die Autom. Exmatr. abgewartet habe, hab ich mir hier schon schön selbst ins Bein geschossen mit meiner Angabe des 31.03 anstatt einfach das Semesterende anzugeben.
Nun aber zum teil der mir wirklich Sorgen macht:
Nach §60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) hat derjenige der Soz. Leistungen beantragt, alle Tatsachen od. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.
Wenn vorsätzlich oder fahrlässig die förderungsrechtlich relevanten Tatsachen nicht angegeben werden, ist gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAfög der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit gegeben !!!
Eine schuldhaft verursachte Ordnungsw. kann gem. § 58 Abs. 2 BAfög mit bis zu 2.500€ geahndet werden !!!
Rechtsgrundlage ist das Gesetz […] (OWiG) vom 19.02.1987.
Es ist beabsichtigt gegen Sie ein Bußgeld wg schuldhafter Verletzung der Erklärungs- und Anzeigepflicht zu verhängen.
Vor der Entscheidung über die Ord.widr. wird dem Betroffenen gem. § 55 Abs. 1 OWiG durch eine Anhörung Gelegenheit gegeben, sich zu […] Äußern.
[…]
Sollte bis zum 30.11. keone Äußerung vorliegen, gehe ich davon aus, das Sie zum Sachverhalt keine erg. Erklärung abgeben wollen.
[…]
Soweit die Lage.
Mir ist bewusst, dass ich hier Mist gebaut habe, aber ich bin bim besten Willen nicht in der Lage solche Summen aufzubringen, da ich wieder Studiere und mich mit einem kleinen Nebenjob so grade über Wasser halte…
Gibt es eventuell eine Möglichkeit im Rahmen der Stellungnahme die Katastrophe abzuwenden ?
Kann ich unter Umständen die Datumsangabe des Abbruchs revidieren um so zumindest die Überzahlung abzumildern ?
Ich bitte inständig um Rat.
Ich bin wirklich verzweifelt.