Hilfe Studienabbruch + Bafög, hohe Strafe fällig ?

Hallo zusammen.
Ich bin wirklich verzweifelt.
Ich habe anscheinend einen riesen Fehler gemacht und dem Bafögamt meinen Stdienabbruch nicht zeitig mitgeteilt.
Es war mir schlichtweg nichtmehr bewusst, dass ich in dieser Pflicht stehe und nun habe ich den Salat.

Heute bekam ich folgenden Brief (hier gekürzt):

Ahörung gem § 55 OWiG
Änderungs- und Rückforderungsbescheid

Aufgrund ihres Antrages vom xx-09-2009 wurde […]
vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 „Bafög“ bewilligt.

Am 14.09.2011 teilen Sie mit, dass Sie bereits am 31.03.2010 ihr Studium abgebrochen haben.
[…]
Es musste bewusst sein, dass Sie seit der Aufgabe des Stud. keinen Anspruch mehr auf „Bafög“ hatten.
[…]
Für di Zeit vom 01.04 bis 30.09 ist eine überzahlung von (grob) 3.500€ eingetreten.

Soweit klar die müsste ich zurück geben.
Da ich mich nicht selbst zum Zeitpunkt des angeblichen Abbruchs exmatrikuliert habe, sondern die Autom. Exmatr. abgewartet habe, hab ich mir hier schon schön selbst ins Bein geschossen mit meiner Angabe des 31.03 anstatt einfach das Semesterende anzugeben.

Nun aber zum teil der mir wirklich Sorgen macht:

Nach §60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) hat derjenige der Soz. Leistungen beantragt, alle Tatsachen od. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.

Wenn vorsätzlich oder fahrlässig die förderungsrechtlich relevanten Tatsachen nicht angegeben werden, ist gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAfög der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit gegeben !!!

Eine schuldhaft verursachte Ordnungsw. kann gem. § 58 Abs. 2 BAfög mit bis zu 2.500€ geahndet werden !!!
Rechtsgrundlage ist das Gesetz […] (OWiG) vom 19.02.1987.

Es ist beabsichtigt gegen Sie ein Bußgeld wg schuldhafter Verletzung der Erklärungs- und Anzeigepflicht zu verhängen.

Vor der Entscheidung über die Ord.widr. wird dem Betroffenen gem. § 55 Abs. 1 OWiG durch eine Anhörung Gelegenheit gegeben, sich zu […] Äußern.

[…]

Sollte bis zum 30.11. keone Äußerung vorliegen, gehe ich davon aus, das Sie zum Sachverhalt keine erg. Erklärung abgeben wollen.

[…]

Soweit die Lage.
Mir ist bewusst, dass ich hier Mist gebaut habe, aber ich bin bim besten Willen nicht in der Lage solche Summen aufzubringen, da ich wieder Studiere und mich mit einem kleinen Nebenjob so grade über Wasser halte…

Gibt es eventuell eine Möglichkeit im Rahmen der Stellungnahme die Katastrophe abzuwenden ?
Kann ich unter Umständen die Datumsangabe des Abbruchs revidieren um so zumindest die Überzahlung abzumildern ?

Ich bitte inständig um Rat.
Ich bin wirklich verzweifelt.

Sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen, wünsche aber viel Erfolg.

Hallo,

rein rechtlich gesehen is da nix mehr zu machen. Ich würde da mal anrufen und versuchen mit dem Sachbearbeiter zu reden. Jedoch würde ich ihnen auch nicht wirklich glauben. Man sollte wissen das man sich evtl. abmelden muss wenn man nicht mehr studiert. Schliesslich bekommt man regelmäßig Geld aufs Konto.

Danke schonmal für die Antwort.
Gibt es denn keine Möglichkeit die Datumsangabeangabe des Abbruchs, die ich gemacht habe evtl. zu revidieren ?
Ich war ja zum angeblichen Zeitpunkt des Abbruchs nicht exmatrikuliert.
Des weiteren ist das Datum des Abbruchs mehr symbolisch gewählt worden, da ich zu diesem Zeitpunkt nichtmehr wirklich den willen hatte.
Exmatrikuliert wurde ich erst zum Semesterende.

Hallo,

kann es sein, dass du dich in deiner Mitteilung an das Bafög-Amt vertippt hast? 3 und 8 können mal verwechselt oder übersehen werden? Du warst doch immatrikuliert und hast auch bestimmt Vorlesungen besucht oder Bücher von und zur Bibliothek gebracht, um für Prüfungen zu lernen, die du dann aus Unsicherheit nicht abgelegt hast, oder? Jedenfalls kannst du mit der Immatrikulation beweisen, dass du bis Datum XY ordentlicher Student gewesen bist und die Datumsangabe im Schreiben ans das Bafög-Amt demnach ein Tippfehler. Ruf doch mal beim Bafög-Amt an un peile vorsichtig an, wie erst man dort dein Schreiben nimmt bzw. Schicke denen die bis Datum XY gültige Immatrikulation und erläutere das Missverständnis.
Ansonsten suche dir einen Fachanwalt; ggflls. musst du Beratungshilfe beim zuständigen Gericht beantragen, das die Anwaltskosten deckt.

Gruß und viel Glück

vita

Ich danke dir vielmals.
Deine Antwort gibt mir etwas Hoffnung.
Ich bin echt fix und fertig und freue mich über die erste Antwort die nicht lautet: „Da kann man, nix machen.“
Hatte es auch als nächsten Schritt geplant, aber ich bin unsicher ob ich mich damit nicht noch tiefer reinreite; ob evtl Leistungsnachweise verlangt werden.
Ich war faktisch nach dem genannten Datum nichtmehr in der Uni.
Wenn man Bafög bezieht verpflichtet man sich ja allerdings zur teilnahme am Studium.

Bin immernoch etwas unsicher, aber schon etwas beruhigt.
Danke nochmal.
Falls dir noch etwas einfällt freue ich mich wenn du es mir mitteilst.

Hallo nochmal,

sicher ist man verpflichtet am Studium teilzunehmen, aber genau das tut man doch als ordentlicher Student, wenn man immatrikuliert ist: man besucht nach Belieben Vorlesungen, Kolloquien, Seminare oder Kurse und bereitet sich zu Hause oder in der Bibliothek auf wichtige Prüfungen vor oder nutzt das breite Studienangebot sonstwie, um sich weiterzubilden und fachlich zu qualifizieren (z.B. Fachvorträge, Sprachlabor, Gruppenübungen oder Tutorien,…). Viele Studenten entscheiden sich dann gegen Ende des Semesters dazu doch keine Prüfung abzulegen, weil sie das Gefühl haben nicht genug vorbereitet zu sein, oder zwischendurch bzw. kurz davor krank werden und keinen Fehlversuch riskieren möchten und lieber im nächsten Semester alles nachholen.
Mir fällt da noch ein, dass du vorsorglich gegen das Schreiben Widerspruch einlegen solltest, wenn es sich dabei um ein Bescheid handelt, dann bitte fristgerecht (Belehrung steht unter oder auf der letzten Seite). Vorab kannst du um die Frist zu wahren einfach einen Zweizeiler schreiben und darin ankündigen, dass die Begründung folgen wird. In Der Zwischenzeit peilst du die Lage und kannst dann das Missverständnis in einer Widerspruchsbegründung erläutern oder suchst dir für den schlimmsten Fall einen Anwalt, der die Begründung dann schreibt und denen verklickert, dass sie in der Beweispflicht sind, wenn deine Immatrikulation angezweifelt werden sollte. Solltest du die Begründung selbst schreiben, dann schicke sie per „Einschreiben mit Rückschein“ an das Amt. Kostet nur wenig mehr, du bekommst eine unterschriebene Postkarte zurück, mit der du den Postboten als „unabhängigen Zeugen“ dafür hast, dass das Schreiben tatsächlich dort angekommen ist (gilt übrigens auch für jeden wichtigen oder heiklen Schriftverkehr mit Behörden!)

LG

Vita

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Hallo,

kann hier leider nicht weiterhelfen - es ist wirklich zumindest großb fahrlässig, einfach weiter Geld vom Bafög-Amt zu beziehen, ohne zu studieren, das zuviel gezahlte Geld musst Du auf jeden Fall zurückzahlen. Inwieweit das Bafög-Amt davon absieht, einen Bußgeldbescheid zu verhängen, weiß ich nicht, da hilft höchstens noch Offenheit: Bekenne Dich dazu, dass Du weißt, Mist gebaut zu haben und Dich bemühen wirst, die 3.500,- Euro zurückzuzahlen (keine Ahnung, ob Ratenzahlung möglich ist), verweise darauf, dass Du wieder studierst und jetzt kein Bafög in Anspruch nimmst - so habe ich Dich jedenfalls verstanden.

LG
figuralis

Also die Ordnungswidrigkeit (OWi) ist da. Das sehe ich genauso, wie das Amt. Die Geldbuße von 2.500 € ist die Höchstgrenze.
Was mich stutzig ist macht, ist die Vorverurteilung: „Es ist beabsichtigt gegen Sie ein Bußgeld wg schuldhafter Verletzung der Erklärungs- und Anzeigepflicht zu verhängen.“
Eine Anhörung soll näml. den tatsächlichen Umstand aufdecken helfen.
Ich würde auf einer mündlichen Anhörung bestehen, also schreiben, dass ich mündlich aussagen will. Da kann man vieles besser erklären.
Dann sind die derzeitigen Einkünfte wichtig, daran hat sich das Bußgeld zu orientieren.
Am Datum was machen? Da müsste man nachweisen, wann man tatsächlich aufgehört hat. Weiß nicht, ob das geht.

Danke für die Antwort.
Wie sieht es denn aus wenn ich zum angeblichen Zeitpunkt des Abbruchs noch garnicht exmatrikuliert war ?
Ich habe mich erst zum semesterende exmatrikuliert und war einfach ab dem genannten zeitpunkt des Abbruchs nichtmehr in der Uni.

Also mal ehrlich, wenn Du selbst dem Amt mitteilst, dass Du nach dem 31.3. nicht mehr studiert hast, kannst Du doch jetzt nicht von einem „angeblichen Abbruch“ sprechen. Hättest Du nichts gesagt, wäre dem Bafög-Amt ja gar nicht aufgefallen, dass Du bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation nicht mehr studiert hast. Ich denke, da musst Du jetzt durch …

Anja

O nein… Ich stelle grad mit Schrecken fest, dass der 31.03 (meine Abbruchsangabe) das offizielle Ende des Wintersemesters war… Ich bin so blöd. Da war ich wahrscheinlich offiziell doch schon exmatrikuliert (habe keine Bescheinigung zur Kontrolle gefunden).
Das bedeutet wohl ich hab ein Problem.
Ich überlege nun wie es möglich ist die Strafe zu mildern.
Ich habe mehrere Konten und könnte sagen ich hätte dies aus den Augen verloren, was irgendwo auch stimmt.
Ob das hilft…

Ach her je!!

Sorry Dir das sagen zu müssen, aber die haben Dich jetzt voll dran!!! Ausreden helfen jetzt gar nix mehr, denn wie es aussieht, hast Du ein ganzes Semester Bafög bekommen und warst gar nicht immatrikuliert! Krieche zu Kreuze und hoffe, dass das Amt gnädig ist und Dir eine Ratenzahlung gewährt.

Viel Glück und LG

vita