HILFE! Thema: Besoldung

Hey,

auf der BW Seite hab ich ne Besoldungstabelle gefunden:

http://www.bundeswehr-karriere.de/80256AB600426916/v…

Mein Problem: Für mich als Laien is es unmöglich, mir mein zukünftiges Gehalt genau auszurechnen. Kann mir jemand den Gefallen tun?

einmal als Gefreiter OA
dann als Fahnenjunker
dann Fähnrich
und last but not least als Leutnant

Bitte beachtet jeweils den Zuschlag für Fernmeldeaufklärung (sind ca. 100 EUR ?!) !
Ansonsten: unverheiratet,19,ca. 700km vom Heimatort entfernt!

Das wär nett, wenn mir hierbei jemand hilft, DANKE!

Mfg - JENS

Hallo,

einmal als Gefreiter OA
dann als Fahnenjunker
dann Fähnrich
und last but not least als Leutnant

Mal nicht so hastig. Vorm Leutnant kommt noch immer der Oberfähnrich (§24 Soldatenlaufbahnverordnung). Den Direktsprung vom Fähnrich zum Leutnant macht nur die Reserve.

Zudem kann Dir momentan niemand vorhersagen, was Du in drei Jahren als Leutnant verdienen wirst, da sich die Besoldungstabelle ändert. Als Frage bliebe noch, ob auf Dich die Ost- oder West-Tabelle zutrifft.

Die 700km Reisestrecke fliessen in Deine Besoldung nicht ein. Warum auch? Wo Deine neue „Heimat“ ist, sollte Dir jetzt klar sein. Du kannst Dir dort eine Wohnung nehmen oder in der Truppenunterkunft wohnen. „Fahrgeld“ bekommst Du nicht, lediglich eine einmalige Umzugskostenvergütung nach Deiner „Probezeit“.

Als Zeitsoldat bezahlst Du Dein Wohnen immer selbst. Ein Rechenbeispiel*) für den Dienstgrad „Gefreiter“ (A2) **).

Sold A2: EUR 1411,56 (zzgl. EUR 89,22 für Truppenunterkunft (entfällt bei eigener Wohnung))
Fernmeldezuschlag: EUR 70,06
Macht Netto ca.: EUR 1.352,48

Bedenke, dass die EUR 89,22 wegfallen, wenn Du Dir eine eigene Wohnung nimmst. Nimmst Du Dir keine eigene Wohnung, kannst Du natürlich auch am Wochenende in der Truppenunterkunft bleiben oder die 1.400km zwischen Dienst- und Wohnort pendeln (viel Spass). Was am Ende für Dich günstiger ist, wirst Du ja dann sehen.
Das sollte für den Anfang erstmal reichen. Für weitere Auskünfte bezüglich höherer Besoldung nach Deinen Beförderungen, solltest Du Dich dann in Deiner Einheit mit dem zuständigen Rechnungsführer in Verbindung setzen.

Wichtig: in den ersten drei Monaten wird Dir nur eine Abschlag Deines Nettosoldes gezahlt. Gehe also für die ersten drei Monate nicht davon aus, dass Du diese EUR 1.352,48 bekommst, sondern nur ca. EUR 900,-. Die Gesamtdifferenz wird Dir nach ca. drei Monaten nachgezahlt.

*) alle Angaben ohne Gewähr
**) gem. Besoldungstabelle West

Gruss
Bark
(der sich derzeit in Goose Bay was abfriert)

Vergiss nicht das Verpflegungsgeld, daß er noch zu zahlen hat, wenn er nicht am Standort wohnen will/kann/darf…

off Topic
Hi Barkley,

Gruss
Bark
(der sich derzeit in Goose Bay was abfriert)

Du glaubst gar nicht wie froh ich bin zu lesen, daß nicht nur Wehrpflichtige frieren :wink:)

Hallo,
als ich beim Bund war habe ich auch gefroren, aber mittlerweile habe ich alles um auch draussen im Gelände nicht mehr zu frieren.
Erinnere mich an ein Winterbiwak, wo wir den alten Baumwollsportanzug mit Zeitungspapier austopften und damit in den Kampfanzug einstiegen. Die Stiefel wurden auch mit Zeitungspapier ausgelegt, so viel Bildzeitungen hatte die Kp nie vorher verbraucht an einem Tag. In den Baumhütten gefroren die Klamotten im Schlafsack am Körper.
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

danke für deine ausführliche Antwort. Hab in der OPZ ja alles Mögliche gefragt, aber kein einziges Mal nachm Geld, das mit den 900 EUR wußt ich z.B. net… Naja, wenn man’s zurückkriegt, dann isses ja net so tragisch… Hauptsache ich komm zum Bund, hab leider noch ärztliche Auflagen zu erfüllen, ansonsten hab ich schon ne Zusage.
Übrigens trifft auf mich die westliche Tabelle zu :smile:

Viel Spaß in Kanada… Ciao - JENS

Hi!

Vergiss nicht das Verpflegungsgeld, daß er noch zu zahlen hat,
wenn er nicht am Standort wohnen will/kann/darf…

Also bei uns mußten auch damals Leute Verpflegungsgeld abdrücken, die am Standort wohnten. Traf allerdings nur auf jene zu, denen der Kdr die Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verweigerte. Diese durften zwar nach dem Dienst zuhause (:wink:), mussten aber trotzdem zum Frühstück wieder in der Kaserne sein. Kontrolliert wurde zwar letztendlich nur, daß jeder zum Dienstbeginn da war, aber dennoch kamen sie somit nicht aus der Verpflegung raus. Traf bei uns allerdings nur auf einige Mannschaften zu. Viele von jenen Standortsoldaten, die nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet waren, trugen sich allerdings freiwillig für die Mittagsverpflegung ein und mußten somit auch den Mittagsanteil des Verpflegungsgeldes abdrücken.

Gruß
Mike