Irgendwie wurde das Formular für die Umsatzsteuererklärung geändert und ich blicke überhaupt nicht mehr durch. Hoffentlich kann jemand hier helfen. Es geht um Folgendes: Ich bin selbstständig (Übersetzer) und liefere Texte an Kunden im In- und Ausland. Die inländischen Einnahmen sind klar, aber ich weiß nicht, wo ich den Rest eintragen muss. Was mache ich mit Einnahmen aus Rechnungen an Kunden in Amerika für die keine Steuer anfiel? Muss ich das irgendwo eintragen? Wenn ja wo? Und was mache ich mit Einnahmen aus Rechnungen an Kunden im EU-Ausland mit Ustid-Nr. für die keine Umsatzsteuer anfiel? ich finde im Formular hier nur "Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug a) innergemeinschaftliche Lieferungen, aber es betrifft ja keine Lieferung von Ware, sondern eine Dienstleistung (Übersetzung von Texten) und was das mit dem Vorsteuerabzug heißen soll, verstehe ich auch nicht. Muss ich das jetzt trotzdem irgendwo eintragen und wenn ja wo?
Hallo!
Nicht steuerbare Umsätze Leistungsort nicht im Inland
13b-Umsätze
Schöne Grüße!
so was ist in dem Formular nicht vorgesehen. Meine Frage war: In welche Zeile der Umsatzsteuererklärung wäre das einzutragen?
Doch, natürlich, soweit du ein Formular für ein Jahr nach 1992 meinst. Ich fülle dieses Formular öfter aus, ich kann kann diese Umsätze immer loswerden.
Dann musst du halt die Zeilenbeschriftung lesen. Da steht nicht nur die Nummer, sondern auch eine Beschriftung.
Vollservice kostet extra, macht jeder Steuerberater gerne für dich.
das hilft mir nicht weiter, da ich nicht weiß, in welche Zeile ich es eintragen muss. Unter Punkt D. ist nur von „Lieferungen“ die Rede, was ja in diesem Fall nicht zutrifft, da es um Dienstleistungen geht. E und F treffen auch nicht zu und ab Punkt G muss überall Steuer gesondert eingetragen werden, das kann es dann ja auch nicht sein, da ja keine Umsatzsteuer anfiel (Reverse Change). Die Seiten 3 und 4 im Formular müssen neu sein. Bei meiner letzten Erklärung gab es diese Zeilen im Formular noch gar nicht
Zeilennummern weiß ich aber leider nicht auswendig und im Moment habe ich kein Formular vorliegen. Du musst schon die Beschriftungen durchlesen.
Danke/Bitte statt Rumpampen könnten auch hilfreich sein, wenn man Hilfe für Nasse will
Servus,
jetzt hab ich grade die USt-Erklärung 2018 für meine angetraute Übersetzerin abgeschickt, extra mit dem schönen alten Elster Formular gemacht (ich fühle mich damit wohler als mit „meinElster“ online, weil ich das graugrüne Klopapier seit ungefähr 1991 ständig in den Fingern hatte) und dabei auf die Zeilennummern geachtet:
Lieferungen sind das alles nicht, was ein Übersetzer macht. Also nur interessant das Thema „Sonstige Leistungen“. Differenzieren nach Gemeinschaftsgebiet und Drittland muss man bei Sonstigen Leistungen nicht, das kommt alles in Zeile 115 „Sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr 2 UStG, Leistungsort nicht im Inland.“
Et c’est ainsi qu’Allah est grand.
Schöne Grüße
Alexandre Vialatte
Servus,
sind das keine, weil nirgendwo im EU-Ausland jemand USt gem. § 13b UStG schuldet. Die betreffenden Länder haben alle ihre eigenen Umsatzsteuergesetze oder Steuergesetzbücher, und § 13b UStG gilt nirgendwo außerhalb von D.
Deswegen kommen auch Sonstige Leistungen mit Leistungsort im Gemeinschaftsgebiet außerhalb D in die Zeile 115 = „Sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr 2 UStG, Leistungsort nicht im Inland.“
Schöne Grüße
MM
Das graugrüne hieß Elster?
SCNR
heißt die Anwendung von Elster, deren Eingabemasken genau aussehen wie die „amtlichen Formulare“, mitsamt der graugrünen Klopapierfarbe, Zeillennummer, Feldnummern (glaub ich jedenfalls) und allem Brimborium. Im Gegensatz zur Oberfläche von
für Mumien, die ein paar Jahrzehnte zuerst mit „amtlichen Formularen“ gearbeitet haben und dann später die DATEV-Kopien der amtlichen Formulare mit dem Nadeldrucker ausgefüllt haben (der „Mantelbogen“ ESt 1 A bestand aus zwei Teilen, die von Amts wegen nur akzeptiert wurden, wenn man sie mit einem selbstklebenden Falz zu einem Stück zusammenpäppte) ist „Elster Formular“ eine sehr übersichtliche, weil wohlbekannte und gewohnte Angelegenheit. Ganz anders „mein Elster“ online, das eigentlich viel übersichtlicher empfunden werden müsste, weil eben viel weniger Dinge optisch erfasst werden müssen, das ich aber, da ungewohnt, als einen einzigen vagen Wirrwarr erlebe.
Schöne Grüße
MM
Ich habe über „Elster“ und die Jahreszahl 1991 geschmunzelt.
So alt soll Elster schon sein? Nee, oder doch?
*lach*
Ich habe 2010 oder 2011 angefangen, nicht mehr von Hand auszufüllen, sondern mit den Formularen auf der Seite vom BMF https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=D5BBICN6F3F4RQHAQWFZWBIOU.
Am Bildschirm das vertraute Formular, aus dem Drucker kam nur schwarz-weiß, den Mantel mit breitem Tesafilm zusammengeklebt und per Post mußte auch versendet werden, aber das Beste daran war, daß die auch schon eine Daten-Import-Funktion fürs Folgejahr hatten.
Ich habe als nächsten Schritt dann MeinElster online gewählt, weil ich da nix downloaden mußte, finde das aber imgrunde ganz fürchterlich.
Ewiges Weiter-Klicken, weil es keinen Filter gibt über Nichtzutreffendes und man durch das ganze Formular durch muß. Ewige Scrollerei, weil sich der Weiter-Button unten befindet. Seiten ungleich lang: manchmal 2 Bildschirmhöhen lang, manchmal nur eine halbe.
Da ist noch reichlich Potential, um das Ganze anwenderfreundlich(er) zu gestalten.
Sie verbessern ja auch, wie ich grade mitbekommen habe. Man kann sich seine Bescheinigungen ansehen, z.B. Lohnsteuerbescheinigung, und die Daten automatisch übernehmen.
Das gab es - glaube ich - im letzten Jahr noch nicht und auch im März 2019, als ich eingeloggt war, um mein Elster-Zertifikat zu verlängern, habe ich da nix von gelesen. Jetzt wollte ich so eine Bescheinigung „übernehmen“, aber verflixt, dazu ist aus Sicherheitsgründen(!) ein Aktivierungs-Code erforderlich, den sie nur per Post (Dauer 3 bis 14 Tage) verschicken.
Dein geschätztes „ElsterFormular“ wird eingestellt, ich glaube, schon dieses Jahr, dann wirst Du Dich wohl oder übel auch mit dem anderen abmühen müssen.
Gruß