Hilfe: viel zu hohe Steuern! Nebenerwerb/Kleingewerbe im Ausland

Hallo ihr!
ich brauche unbedingt eure Hilfe, da ich ziemlich am verzweifeln bin!

zunächst möchte ich die Hintergrundsituation beschreiben:
Ich (Deutscher) wohne seit etwa einem Jahr in Schweden und bin hier berufstätig (Angestellter).
In den vergangenen Monaten habe ich für eine NGO mit Sitz in Frankreich ein paar Grafik-Layouts gemacht. Sie wollen dafür etwa 5.000 Euro zahlen.
(In Zukunft wollen sie weiterhin Grafiken von mir haben).
Umso mehr ich mich mit dem schwedischen Steuersystem und der Anmeldung einem Nebengewerbe befasst habe, desto mehr ist mir bewusst geworden, dass von dem Geld nicht viel übrig bleiben wird:

Ich muss hier Sozialabgaben (Rente, KV, usw.), Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer mit einer ungefähren Gesamthöhe von 75% abtreten.
Einen Freibetrag für Kleingewerbe oder Nebenerwerb gibt es hier nicht!
Also bleiben von den 5.000 nur 1.250 Euro übrig. :(((

Wenn ich richtig informiert bin sieht das in Deutschland anders aus?! In D gelten doch für Kleingewerbe gewisse Freibeträge und auch die Steuerbelastung dürfte nicht bei 75% liegen oder?!

Daher meine Frage:
seht ihr für mich irgendeine legale Chance das ganze über deutsches Steuerrecht abwickeln zu können und etwas mehr vom Geld übrig zu behalten?

Mir kommen zwei Dinge in den Sinn:
ich könnte bei meinen Eltern einen Zweitwohnsitz anmelden (ist das überhaupt nötig)?
oder aber könnte nicht meine Schwester in D „Chefin“ des Kleingewerbes sein und sich um die Finanzangelegenheiten kümmern, und ich als keine Ahnung „unbezahlter Mitarbeiter“ die Arbeit machen.

Oder habt ihr irgend eine andere Idee wie ich etwas Geld sparen könnte?

Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen!

… du könntest alles mögliche vortäuschen, wenn es allerdings nur vorgetäuscht ist, wird sich das schwedische Finanzamt möglicherweise nicht so besonders dafür interessieren, die schwedische Staatsanwaltschaft aber schon eher.

Im Steuerrecht kommt es nicht darauf an, wie du die Dinge „taufst“, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse und den wirtschaftlichen Gehalt. Wenn du in Schweden lebst und deine selbständige Tätigkeit dort ausübst, wirst du deine Einkünfte auch dort versteuern müssen.

Servus,

dass Du die 25% Moms auf diese Leistung abführen musst, bezweifle ich stark.

Frag doch die „NGO“ (es gibt keine Rechtsform, die so heißt - vermutlich handelt es sich um eine association déclarée, es kommen aber auch viele andere Formen in Frage) nach ihrer SIRET und nach ihrer numéro de TVA intracommunautaire. Es würde mich sehr wundern, wenn ein Verein oder wie auch immer diese Organisation organisiert ist nach französischem TVA-Recht kein Unternehmer im Sinn der Umsatzsteuer wäre.

Wenn das so ist, wie ich vermute, ist der Ort Deiner Leistung für diese Organisation Frankreich, der Leistungsempfänger (= die Organisation) schuldet die TVA und der Umsatz ist nicht steuerbar in Schweden. Das macht dem Leistungsempfänger aber nichts aus, weil er die geschuldete TVA gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann.

Schöne Grüße

MM

@aprilfisch, das klingt interessant!
ich werde nachhaken bei den Franzosen!

Ist der Ort der Leistung nicht der Ort an dem ich wohnhaft gemeldet bin bzw. wo ich die Arbeit verrichtet habe?

Servus,

hierzu § 3a UStG (nationale Umsetzung europäischen Rechts, in allen Ländern der EU gibt es analoge Regelungen): Ort der „Sonstigen Leistung“ ist grundsätzlich dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (nicht die Wohnung und erst recht nicht die Meldeverhältnisse haben einen Einfluss darauf). Wenn die Leistung für einen Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuerrechts für dessen Unternehmen ausgeführt wird, ist der Ort der Leistung dort, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt.

Ob die Leistung in Schweden oder in Frankreich der USt (bzw. Moms oder TVA) unterliegt, hängt davon ab, ob der Leistungsempfänger nach französischem Recht als Unternehmer im Sinn der TVA anzusehen ist.

Schöne Grüße

MM

Ja, aber auf die Schwester in D dürfte das schwedische FA keine Zugriff haben…

Durchaus, hat es.

Bei solchen Konstrukten - Unbeschränkte Steuerpflicht in einem Land, Sitz des Unternehmens in einem anderen - gewährt das eine der beteiligten Länder mit DBA die Steuerbefreiung nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Betriebsstätte tatsächlich besteht (ein „Briefkasten“ reicht dafür nicht, es muss eine sog. „feste Einrichtung“ vorliegen und das Unternehmen muss nachweisbar von dieser Betriebsstätte aus geführt und verwaltet werden) und dass die Besteuerung im anderen Land tatsächlich erfolgt ist.

So einfach davonschleichen kann man sich bei der Ertragsbesteuerung nur, wenn man eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in einer Steueroase ohne DBA gründet und unterhält, und die dafür anfallenden Kosten wegen 2.000 € Einkommensteuer zu tragen, wäre kaufmänmnisch hirnrissig.

Ganz abgesehen davon, dass die ESt in Deutschland nicht sichtbar billiger ist als in Schweden, die Frage der USt noch im Raum steht und die Einnahmen in D in diesem Fall genauso renten- und krankenversicherungspflichtig sind wie in Schweden.

Schöne Grüße

MM

Ich hab Morgen ein Telefonat mit den Franzosen und werde nach deren SIRET und TVA fragen.

nur mal so aus Interesse:
Ich dachte gelesen zu haben, dass bei einem Kleinunternehmen im Nebenerwerb gewisse Freibeträge gelten (in Deutschland).
Dachte USt ist bis 17.500 EUR nicht abzuführen und Gewerbesteuer bis 25.000 EUR.
oder hab ich da was falsch verstanden?

Ja, wir sprechen hier aber von Inkomstskatt und socialforsäkringsavgifter, und die nehmen sich in D und in S kaum was. Rentenversicherungspflicht und Krankenversicherungspflicht der Einnahmen ist im gegebenen Fall auch in D gegeben, die ESt-Belastung hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab, sie ist in D nicht sichtbar niedriger als in S. Es ist halt ein Unterschied, ob die 5.000 € die einzigen Einkünfte sind, oder ob sie zu einem mehr oder weniger auskömmlichen Gehalt oben drauf kommen. Da landet man überall, wo es progressive Tarife gibt, schnell bei einer Größenordnung von 35 Prozent.

Företagsskatten zahlen Angehörige der Freien Berufe meines Erachtens in S so wenig wie in D, und der hauptsächliche Unterschied ist hier die mit 25 % sehr hohe Moms, aber von der ist ja erst noch zu klären, ob sie überhaupt anfällt (ich schätze eher nicht).

Nichterhebung der Moms bei Kleinunternehmern gibt es in Schweden übrigens auch, aber der Schwellenwert ist dort eher eine Bagatellgrenze, es geht um 30.000 SEK (dürfte umgerechnet sowas wie 2.900 € sein).

Schöne Grüße

MM

ja, da hast du wohl recht!

sagmal, wieso kennst du dich eigentlich so gut aus mit den Steuersystemen dieser ganzen Länder! das ist ja ganz schön beeindruckend!
Ist ja auch nicht ganz alltäglich, dass man Geschäfte über verschiedene Grenzen hinweg abwickelt… mh… vielleicht ist es das sogar. nur nicht im Alltag des „kleinen Mannes“.

Servus,

ich hab in den 1990er Jahren für eine französische WP-Gesellschaft in D und kurz vor 2010 für ein deutsches Ingenieurbüro gearbeitet, das Freelancer aus D und allen möglichen anderen Ländern in allen möglichen Ländern, hauptsächlich in Norwegen, eingesetzt hat.

Da ist es mir u.a. auch aufgefallen, dass die viel beschumpfene deutsche Finanzbürokratie einen guten Teil ihrer Schwerfälligkeit und Komplexität davon hat, dass man dem deutschen Fiskus bei jeder Bewegung, die er macht, auf die Finger schauen und ggf. klopfen kann - während in anderen, durchaus auch hoch entwickelten Ländern wie Norwegen der ganze Steuerkram zwar viel einfacher aufgebaut ist, aber die Steuerpflichtigen vom Staat mit einer in D nicht vorstellbaren Brutalität angefasst werden.

Schöne Grüße

MM