HILFE!yorkshire terrier hund oder kleintier ?

hallo !
ich hoffe es kann mir jemand helfen!
ich wohne in einer mietwohnung und hätte wahnsinnig gerne einen hund.
nun setzt der vermieter aber eine schriftliche zustimmung voraus, die er uns auf alle fälle und für mich ohne grund ( dann würden alle kommen und das will er nicht ) verweigert…
ich habe sogar vorgeschlagen einen yorkshire terrier zu kaufen, weil ich gelesen habe, dass der zu den kleintieren zählt und die ja ohne einschränkungen gehalten werden dürfen. (nach irgendeinem gerichtsurteil in kassel)
andere leute in unserem haus haben eine katze ( ich weiss nicht ob mit oder ohne zustimmung des vermieters und ich möchte sie nicht reinreiten ) und ich selber habe noch 2 meerschweinchen.
da es mir sehr viel bedeuten würde, endlich wieder einen hund zu haben (bin damit aufgewachsen, hatte immer hunde und vermisse das sehr) kann ich mich mit dieser leichtfertigen absage nicht abfinden.
hab auch schon lange im internet nachgelesen, was mich aber nicht weitergebracht hat,weil ich nicht weiss, ob das jetzt eine generelle erlaubnis in ganz deutschland für diese spezielle hunderasse war, oder ob das immer und in jedem einzelfall von einem gericht abhängig ist,zu welcher tierart man diese kleinen hunde jetzt zählt oder ob man jetzt auch einen anderen hund dieser grösse mit einem yorkshire gleichstellen kann.
also nocheinmal ganz konkret:
kann mir ein so kleiner hund wie ein yorkshire terrier verboten werden ?
ich will auf alle fälle keinen streit, aber ich hätte halt gerne ein paar beweise, dass ich recht hab, wenn ich nochmal mit ihm rede !
bitte bitte antworten, mir ist das wahnsinnig wichtig !:o)

lieben dank,

Corinna

Huhu Corinna,
wir vermieten selbst, allerdings ist bei uns jedes Tier erlaubt (außer vielleicht ein Elefant) deshalb nur meine Meinung dazu und kein Zitat von Tatsachen.
Kleintiere sind generell Käfigtiere (Mäuse, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Fische, Vögel) Aber Du hast Recht, es gibt dieses Urteil aus Kassel, daß Yorkshire als Kleintiere behandelt werden. Was ich allerdings ziemlich unsinnig finde, denn wo ist die Grenze? Ist der Zwergpudel jetzt auch ein Kleintier, der Zwergdackel etc.?
Egal, die Frage ist, auch wenn Du lt. Kassel Recht bekommen würdest - willst Du Dein Recht auf einen Hund gerichtlich durchsetzen? Denn das müßtest Du, berufend auf das Urteil von Kassel. Wie wird die Stimmung dann im Haus sein, gegenüber Deiner/m Vermieter/in? Das „gute“ Verhältnis wäre dahin und es würde daraufhin sicherlich wegen jeden „Mist“ Streit geben.
Also entweder erlaubt sie/er es und alles ist klar oder sie/er erlaubt es nicht und es gäbe dann nur die Möglichkeit für Dich Dir eine neue Wohnung mit Tierhaltung zu suchen.
Gerichtlicher Streit mit der/m Vermieter und Umgekehrt ist immer das Ende eines zufriedenen Beisammenseins - es bringt nichts. Sicherlich muß man seine Rechte als Mieter aber auch als Vermieter durchsetzen, aber der gerichtliche Weg sollte immer der Letzte sein.
Wird Dir jetzt wenig weitergeholfen haben, aber ehe Du Dir mehr Ärger bereitest als notwendig, solltest Du überlegen, ob es wirklich nötig ist. Ich kann mich in Dich reinversetzen, ich könnte auch nicht ohne meine Hunde, aber vielleicht wäre eine neue Wohnung eine bessere Alternative, als der Zug vor Gericht?!?

Liebe Grüße
Tweety^ö^

Hi!

Es ist natürlich unsinnig das sie klagen muss - wenn sie sich einen Hund holt (was vermutlich in diesem Falle ihr gutes Recht ist) kann der Vermieter es kaum verhindern und er müsste ggf. klagen! Ich wage zu bezweifeln, das er sich die Mühe machen wird!

Da den Nachbarn die Katzenhaltung möglich ist dürfte hier das Recht auf Gleichbehandlung gelten - vorausgesetzt das die den gleichen Vermieter haben - und von daher die Hundehaltung (zumindest von kleinen Hunden) erlaubt sein.

Ich würde ins Tierheim gehen und einen Hund dort „erlösen“. Was danach passiert kann man immer noch abwarten und ggf später eine neue Wohnung suchen!

Bernd

vorsicht!
hallo bernd,

sorry, zu was du da rätst, darüber kann ich nur den kopf schütteln!
ein „recht auf gleichbehandlung“ gibt es meines wissens in diesem fall nicht (und wenn doch: hund ist nicht katze). und einfach einen hund aus dem tierheim „erlösen“ um durch ihn neue probleme einzugehen ist auch für das tier nicht toll. unter umständen landet der hund wieder im tierheim. um so etwas zu vermeiden wird sich hoffentlich das entsprechende tierheim vorher genau ansehen wohin sie ein tier abgeben. und da wird dann sicher auch nach der erlaubnis der hundehaltung bei einer mietwohnung gefragt.

also:
im sinne des hundes VORHER abklären, dass das mit dem vermieter klar geht!

viele grüße,
tinchen

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hallo Corinna,

Hund ist Hund, egal welche Rasse. Ein Yorkshire zählt nicht zu den Kleintieren.

ich wohne in einer mietwohnung und hätte wahnsinnig gerne
einen hund.
nun setzt der vermieter aber eine schriftliche zustimmung
voraus, die er uns auf alle fälle und für mich ohne grund (
dann würden alle kommen und das will er nicht ) verweigert…
ich habe sogar vorgeschlagen einen yorkshire terrier zu
kaufen, weil ich gelesen habe, dass der zu den kleintieren
zählt und die ja ohne einschränkungen gehalten werden dürfen.
(nach irgendeinem gerichtsurteil in kassel)
andere leute in unserem haus haben eine katze ( ich weiss
nicht ob mit oder ohne zustimmung des vermieters und ich
möchte sie nicht reinreiten ) und ich selber habe noch 2
meerschweinchen.

Wenn andere im Haus eine Katze haben, die auch der Erlaubnis bedarf und alle Wohnungen demselben Vermieter gehören, muss er Dir die Zustimmung für einen Hund geben, aber Du wirst dann eben auf Deine Mietmieter verweisen müssen.

da es mir sehr viel bedeuten würde, endlich wieder einen hund
zu haben (bin damit aufgewachsen, hatte immer hunde und
vermisse das sehr) kann ich mich mit dieser leichtfertigen
absage nicht abfinden.

Für Vermieter ist eine abgelehnte Tierhaltung mit Sicherheit nicht als leichtfertige Absage zu sehen. Ich habe aus der Praxis die Schäden in der Beratung im Kopf, die dieses Tiere, wenn sie z,.B. nicht stubenrein sind, verursachen und dass in vielen Fällen der Teppichboden, wenn vorhanden wegen Uringestank entfernt werden muss.

hab auch schon lange im internet nachgelesen, was mich aber
nicht weitergebracht hat,weil ich nicht weiss, ob das jetzt
eine generelle erlaubnis in ganz deutschland für diese
spezielle hunderasse war, oder ob das immer und in jedem
einzelfall

Dies war ein Einzelfall und ist nicht auf andere Mietverhäktnisse übertragbar. Wenn ich mich richtig erinnere stand dieses Urteil in Verbindung mit einem Krankheitsfall und dem Beweis, dass in diesem Fall das Haustier der Genesung zumindest aber einer Isolation dienen sollte.

von einem gericht abhängig ist,zu welcher tierart

man diese kleinen hunde jetzt zählt oder ob man jetzt auch
einen anderen hund dieser grösse mit einem yorkshire
gleichstellen kann.
also nocheinmal ganz konkret:
kann mir ein so kleiner hund wie ein yorkshire terrier
verboten werden ?
ich will auf alle fälle keinen streit, aber ich hätte halt
gerne ein paar beweise, dass ich recht hab, wenn ich nochmal
mit ihm rede !

Gruss Günter

Hallo Tinchen,

sorry, zu was du da rätst, darüber kann ich nur den kopf
schütteln!
ein „recht auf gleichbehandlung“ gibt es meines wissens in
diesem fall nicht (und wenn doch: hund ist nicht katze). und
einfach einen hund aus dem tierheim „erlösen“ um durch ihn
neue probleme einzugehen ist auch für das tier nicht toll.
unter umständen landet der hund wieder im tierheim. um so
etwas zu vermeiden wird sich hoffentlich das entsprechende
tierheim vorher genau ansehen wohin sie ein tier abgeben. und
da wird dann sicher auch nach der erlaubnis der hundehaltung
bei einer mietwohnung gefragt.

also:
im sinne des hundes VORHER abklären, dass das mit dem
vermieter klar geht!

Stimme Dir voll zu und möchte nur zu den rechtlichen Konsequenzen mich daher äussern. Denn es ist nun mal nicht so, dass möglicherweise nichts geschieht. Zuerst einmal handelt es sich um einen erheblichen Vertragsverstoss und um Missbrauch des Vertrauens des Vermieters.

Wegen der nicht erlaubten Tierhaltung kann der Vremieter selbst den Mieter auffordern, diesen Vertragsverstoss umgehend zu beenden. Dann wird es, entfernt der Mieter das Haustier umgehend, billig bleiben. Der Vermieter kann jedoch auch einen Anwalt beauftragen. Der Mieter zahlt die Kosten des Anwalts, weil er sich vertragswidrig verhalten hat. Dies ist noch die kleine Lösung.

Die größere Lösung ist die Aufforderung zur Entfernung und gleichzeitige Abmahnung. Wobei eine solche Abmahnung automatisch auch die Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses enthält, wenn weiterhin der Hund in der Wohnung bleibt. Die Kosten sind wie bei der kleinen Lösung zu sehen.

Die große Lösung ist, dass der Mieter wegen erheblichen Vertragsverstoss schon im ersten Aufforderungsschreiben zur Entfernung des Tieres aufgefordert wird, gleichzeitig erklärt wird, wenn der Hund nicht entfernt wird, dass das Mietverhältnis wegen vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung und wegen Mißbrauch des Vertrauens des Vremieters ordentlich gekündigt wird. Die Fortsetzung des Mietverhältnis wird beim weiteren Vertragsverstoss ausdrücklich ausgeschlossen. Entfernt der Mieter den Hund nicht, erhebt der Vermieter Klage zum Amtsgericht.
Das wird für den Mieetr teuer.

Und nun erhebt sich die Frage, ob der Vermieter die Klage nur auf Entfernung des Hundes ausrichtet oder auf Räumung der Wohnung, ersatzweise Entfernung des Tieres. Das ist noch teurer.

Also. Niemals Tierhaltung ohne Zustimmung des Vermieters ( wenn dieser zustimmen muss) und wenn es trotzdem dazu kommt und es kommt heraus, den Weisungen Folge leisten.

Gruss Günter

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vielen dank für die vielen ratschläge!
nunja, auf streit o.ä. will ich es nun nicht ankommen lassen.
hätte bei einem neuen gespräch nur gerne das recht auf meiner seite gehabt…:o)
bleibt mir nur noch zu hoffen, dass sich die vermietung durch ein persöhnliches gespräch erweichen lässt…
schade ist das schon, ich hab echt erfahrung mit hunden, weiss wie man die erzieht, und will in meinem persöhnlichen interesse auch keine vollgepinkelten tpiche (haben eh laminat :o) ).
nunja, mal schaun wie das ausgeht,
danke nochmal,

Corinna