HILFE -Zeugnisnote ist schlechter als besprochen

Hallo Leute !

Das ist mein Fall:

Ich habe festgestellt, dass in meinem Abschlusszeugnis die Note aus dem Differenzierungsbereich fehlt.

Dies habe ich der Schule gemeldet und mir wurde innerahlb einer Woche ein neues Abschlusszeugnis ausgestellt.

Leider war die Note in dem Fach jetzt falsch! (befriedigend). Es hätte aber eine 2(gut) stehen sollen, da mir dies der Fachleherer bei der Notenvergabe mitgeteilt hat.

Das habe ich dann wieder sofort bemängelt und musste feststellen, dass ich damit den Leuten keine große Freude bereitet habe…

Jedenfalls wollte man sich nochmal mit dem Fachlehrer in Verbindung setzen um die „richtige Note“ zu erfahren, weil sie angeblich nicht mehr in den Listen ist!!!

Zitat:
–woher kommt dann die befriedigend???.
Antwort: von Ihrem Halbjahreszeugnis.
–wie soll das denn gehen? Die Note muss doch vom ganzen Jahr genommen werden!
Antwort: Ja sowas kann vorkommen, wir prüfen das. Melden Sie sich in zwei Tagen wieder bei uns.

Nach 2 Tagen habe ich mich gemeldet und man teilte mir mit das der Lehrer die „befriedigend“ bestätigt und das das Zeugnis so bleibt !

jetzt bin ich total sprachlos, und weiss nicht genau wie ich vorgehen soll, bitte um Hilfe.

Vielen danK

Hallo,

was kommt denn rein rechnerisch raus? Welche Noten hast du und wie werden die gewichtet? Wenn du diese Frage beantworten kannst, kommst du entweder zum gleichen Ergebnis wie der Lehrer oder kannst ihm gegenüber belegen, dass du eine andere Note bekommen müsstest (unter der Annahme, dass dir alle Einzelnoten vollständig bekannt sind).

Gruß

Hallo

jetzt bin ich total sprachlos, und weiss nicht genau wie ich vorgehen soll, bitte um Hilfe.

Ich würde zu dem Lehrer persönlich hingehen und fragen, wie es zu der Änderung der Note gekommen ist. - Wenn er die 3 begründen kann, würde ich fragen, wieso er denn vorher gesagt hätte, er würde eine 2 geben. - Vielleicht würde ich noch erwähnen, wofür diese 2 wichtig für mich wäre.

Ich glaube zwar nicht, dass er deswegen die Note ändert, aber mir würde das persönlich was bringen.

Viele Grüße

PS: Die Noten - besonders in mündlichen Fächern - werden oft ziemlich willkürlich vergeben. Nicht von jedem Lehrer, aber von manchen. Manche Lehrer machen sich gar nicht viele Notizen, und diejenigen - ansonsten unauffälligen - Schüler, an die sie sich erinnern, kriegen eine 2, und diejenigen, an die sie sich nicht erinnern, kriegen eine 3.

Hallo,

warum nimmst Du nicht direkt Kontakt mit der Person auf, die die Note vergibt - den Lehrer?

Viele Grüße

meine Noten hatten sich im vergleich zum 1.Halbjahr deutlich gebessert, sowohl schriftlich als auch mündlich und er meinte ja auch zu mir das ich die „2“ bekomme.

Was soll ich dann machen wenn der Lehrer trotz meiner Argumente sich weigert die Note zu ändern?

Hallo,

Klassisches Widerspruchsverfahren.

Brief an den, der das Zeugnis unterschrieben hat. In dem Brief stellst du fest, dass die Note nicht korrekt gebildet wurde. An dieser Stelle brauchst du Tatsachen.
Warten, bis die Antwort bei dir eintrudelt. Entweder wird deiner Beschwerde abgeholfen oder du gehst zur nächsten Instanz.
Ein Gemauschel mit dem Lehrer ist nicht zielführend, weil der Schulleiter in so einem Fall in der Regel eine gerichtsverwertbare Begründung der Note haben möchte.

Gruß

Hallo,

das beantwortet jetzt leider so gar nicht meine Frage nach den konkreten Noten und deren Wichtung in der Berechnung. Also bitte ein neuer Versuch. Irgendwelche schwammigen Aussagen wie „gebessert“ und „meinte ja“ helfen dir bei deiner Argumentation gegenüber der Schule nunmal nicht weiter.

Gruß

1 Like

Hallo,

das kannst Du doch erst wissen, wenn Du Dir die Argumente des Lehrers angehört hast. Bis jetzt hast Du nur mit der Schulsekretärin gesprochen. Sie hat einen Fehler gemacht, ist genervt und womöglich hat sie genauso die Frage an den Lehrer gerichtet. Gehe in die Sprechstunde zu ihm und erläutere ihn Deine Sicht auf die Situation und dann höre dir sein an. Wenn Du mit seiner Argumentation nicht zufrieden bist und er nicht bereit ist davon abzuweichen, dann kannst Du die Note anfechten. Dazu fragst Du aber im Rechtsbrett nach. Nicht Du musst Deine Note begründen, sondern der Lehrer und Du darfst diese Note anzweifeln und zwar eigentlich nur Zeugnisnoten und wenn es sich um ein Zeugnis für die weitere Laufbahn handelt (was ja bei Dir der Fall ist).

Viele Grüße

Hallo,

was ist denn daran schwammig, wenn er eine 2 ankündigt und eine 3 ins Zeugnis schreibt?

Viele Grüße

Hallo,

wenn ich er wäre und eine Note anfechten wollen würde, würde ich mich einfach auf mehr stützen als auf die gemeinte Aussage des Lehrers von irgendwann einmal. Klar hast du recht, der Lehrer muss die Note begründen können, nicht umgekehrt. Aber ihm rechnerisch nachweisen zu können, dass er falsch liegt, ist halt irgendwie doch handfester als zu argumentieren „Aber Sie haben doch damals gesagt…“.

Gruß

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Hallo,

PS: Die Noten - besonders in mündlichen Fächern - werden oft
ziemlich willkürlich vergeben. Nicht von jedem Lehrer, aber
von manchen. Manche Lehrer machen sich gar nicht viele
Notizen, und diejenigen - ansonsten unauffälligen - Schüler,
an die sie sich erinnern, kriegen eine 2, und diejenigen, an
die sie sich nicht erinnern, kriegen eine 3.

Falls du mit „mündliche Fächer“ Fächer meinst, in denen keine Klassenarbeiten geschrieben werden, so gibt es natürlich auch in diesen Fächern schriftliche Leistungsnachweise (schrift. Abfragen der Hausaufgabe, auch „Test“ oder „Ex“ genannt), in manchen Ländern auch angekündigte Überprüfungen über den Stoff der letzten 10 Stunden (auch „Halbjahresarbeiten“ genannt). Außerdem muss ich als Lehrer in jedem Fach dem Schüler alle Teilnoten mitteilen, aus denen ich die Zeugnisnote bilde und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem ich sie erteile (also nicht erst am Halbjahresende!). Mache ich das nicht, so ist die Zeugnisnote nicht justiziabel und jeder Einspruch hätte Erfolg.
Gruß Orchidee

Hallo,
schwammig war die Aussage des UP, der keine einzelnen Noten angegeben hat, sondern nur von „verbessern“ gesprochen hat.
Die Ankündigung einer Zeugnisnote im Unterricht vor dem Zeugnistermin ist übrigens in keiner Weise rechtsverbindlich - wenn der Lehrer sich verrechnet hat und das merkt und korrigiert sollte er das dem Schüler natürlich mitteilen, muss aber nicht.
Gruß orchidee

Hallo Orchidee

Dich meinte ich natürlich nicht.

Ich denk mir das aber nicht aus, das hat mir eine Lehrkraft erzählt. Aber das macht auch diese Lehrkraft nicht in jedem Unterricht und nicht in jedem Jahr so, je nachdem gibt sie sich auch Mühe mit den Zensuren. Ich nehme auch an, dass nur die Schüler gemeint waren, die nach den Tests so zwischen 2 und 3 stehen. Und es geht wohl in erster Linie um die Jahre, in der die Person z. B. in 7 Klassen Nebenfachunterricht machen muss, so dass ca. 210 Schüler zu benoten sind. Wenn man Leistungskurse und irgendwo Hauptfachunterricht hat, dann sind es ja nicht so viele Schüler auf einmal, deren Namen man sich merken muss.

Viele Grüße

Hi,

(Nagaben gelten für Bayern)

die Note kann sich zwischen dem Moment, wo ich sie den Schülern mitteile, und der Zeugnisvergabe sehr wohl noch ändern. Dazwischen liegen nämlich der Nnoteneintrag im Notenblatt (auf dem beruht dann der Druck des Zeugnisses) und die Notenkonferenz.
Erst nach der Notenkonferenzist die Note wirklich rechtskräftig, undsie kann dann auch notfalls im Notenbogen nochmal geändert werden. Erst nach der Konferenz werden die Zeugnisse gedruckt.
Deswegen darf man strenggenommen nicht vor Ende der Konferenz den Schülern sagen, was sie auf dem Zeugnis haben werden.

Bei mir persönlich ist es so, dass ich mir Notizen im Lauf der Stunde mache, aus denen ich dann eine mündliche Note bilde. Gelegentlich vergesse ich, diese Noten in mein Notenbüchlein zui übertragen. Deswegen schaue ich beim Noteneintrag (Vorbereitung der Konferenz) IMMER meine Aufzeichnungen durch, ob ich Noten übersehen habe. Meinen Schülern sage ich auch immer, dass die Zeugniusnote VORLÄUFIG ist,. ich nenne ihnen den Grund (Konferenz entscheidet).

Es besteht die Möglichkeit, dass es in Deinem Fall auch so ist, daher wüde ich erst mit dem Fachlehrer persönlich sprechen und DANN das Widerspruchsverfahren anstrengen.

die Franzi