Hallo Experten,
angenommen, ein AOK-Rentner erhielt vor 5 Jahren einen Rollator, der seinerzeit gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung von einem Verwandten im Sanitäts-Fachgeschäft abgeholt wurde.
Nun schickt das Sanitäts-Fachgeschäft ein Schreiben an den Rentner, in dem es heißt, daß die Krankenkasse eine Nutzungserklärung über den weiteren Gebrauch verlange und daß eine neue Verordnung erforderlich sei. Die Nutzungserklärung ist auf dem unteren Teil des Schreibens schon aufgedruckt, soll unterschrieben und zus. mit dem neuen Rezept zurückgeschickt werden.
Die Fragen dazu sind:
-
Was hat das damalige Sänitäts-Fachgeschäft mit einer Nutzungserklärung und erneuten Verordnung zu tun?
(Man dachte eigentlich, die waren nur Lieferant und der Rollator wurde von der AOK bezahlt und gehört somit auch der AOK!) -
Ist es überhaupt rechtlich zulässig, daß sich die Krankenkasse deswegen an das damalige Sanitäts-Fachgeschäft wendet, anstatt sich direkt mit ihrem Versicherten in Verbindung zu setzen?
-
Was sagt der Datenschutz zu solch einem Vorgehen?
Vielleicht kann mir jemand aus der Praxis berichten, wie sowas abläuft bzw. abzulaufen hat, gerne auch mit entsprechenden §§.
Bitte nur Fachantworten. Spekulationen und Meinungen helfen nicht weiter.
Danke im voraus.
Gruß