Hilfsmittel länger als 5 Jahre

Hallo Experten,

angenommen, ein AOK-Rentner erhielt vor 5 Jahren einen Rollator, der seinerzeit gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung von einem Verwandten im Sanitäts-Fachgeschäft abgeholt wurde.

Nun schickt das Sanitäts-Fachgeschäft ein Schreiben an den Rentner, in dem es heißt, daß die Krankenkasse eine Nutzungserklärung über den weiteren Gebrauch verlange und daß eine neue Verordnung erforderlich sei. Die Nutzungserklärung ist auf dem unteren Teil des Schreibens schon aufgedruckt, soll unterschrieben und zus. mit dem neuen Rezept zurückgeschickt werden.

Die Fragen dazu sind:

  1. Was hat das damalige Sänitäts-Fachgeschäft mit einer Nutzungserklärung und erneuten Verordnung zu tun?
    (Man dachte eigentlich, die waren nur Lieferant und der Rollator wurde von der AOK bezahlt und gehört somit auch der AOK!)

  2. Ist es überhaupt rechtlich zulässig, daß sich die Krankenkasse deswegen an das damalige Sanitäts-Fachgeschäft wendet, anstatt sich direkt mit ihrem Versicherten in Verbindung zu setzen?

  3. Was sagt der Datenschutz zu solch einem Vorgehen?

Vielleicht kann mir jemand aus der Praxis berichten, wie sowas abläuft bzw. abzulaufen hat, gerne auch mit entsprechenden §§.

Bitte nur Fachantworten. Spekulationen und Meinungen helfen nicht weiter.

Danke im voraus.

Gruß

Guten Morgen !

Trotz des freundlichen und aufmunternden letzten Satzes versuche ich es mit einer Frage: Wurde sich schon mal an die AOK gewandt ? Die hätten das genau beantworten können, denn Hilfsmittelversorgung muss nicht immer und überall gleich ablaufen.

Ich vermute (sorry), der Rolli gehört weiter dem Sanitätshaus und die AOK zahlt monatlich dafür. Wenn sie jetzt das Haus anschreibt und das Verfahren darauf abwälzt, ist das für die AOK einfacher, als nacheinander mit Patienten und Haus zu korrespondieren. Da das Haus Leistungserbringer und Vertragspartner der AOK ist, dürften die (datenschutz)rechtlichen Dinge geklärt sein. Das Haus hat ja auch damals das Rezept bekommen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
ich kenne es so, dass bei einer Verordnung die Kasse den Rollator bezahlt (kostet etwa 80,00 €). Nur wenn er innerhalb von 5 Jahren
nicht mehr benötigt wird und intakt ist, wird er auch zurückgenommen und dann ggf. erneut an Versicherte ausgegeben - passiert allerdings selten. Nach den 5 Jahren passiert da nix mehr - wenn er dann nicht mehr funktioniert gibt es einen neuen.
Mein Rat - mit der Kasse sprechen.
Gruss
Czauderna

Das verhält sich so.
Das Sanitätshaus liefert einen Rollator, der von der Krankenkasse für 4 - 5 Jahre je nach Kasse gemietet wird.
das Sanitätsahaus erhält dafür eine Pauschale.
Ist die Mietzeit abgelaufen kann vom Sanitätshaus eine Folgepauschale beantragt werden.

Hat der Kunde den Rollator vor der Ablaufzeit zurück gegeben wird das normalerweise in der Rehamittel-Verwaltung des Sanitätshaus vermerkt und der Rollator wieder als Eingang verbucht.

Ich vermute das hier die Einlagerung nicht gemacht wurde.