Guten Morgen,
wie @Elimelech es in seinem Kommentar bereits angedeutet hat …
… wird in einem Midrasch zur Genesis für Gen 38,25 angemerkt: „Nach Rabbi Huna hätte nicht nur sie, sondern auch er hinausgeführt werden müssen.“, wobei hier aus gutem Grund nur von „hinausgeführt“ die Rede ist, nicht auch von „verbrennen“!
Die Todesstrafe „Verbrennen“ für die Tat זנות wurde erst viel später, im protomosaischen Gesetz, nach Lev 21,9 nur für Töchter levitischer Priester festgesetzt, wobei die eigentliche Handlung unklar bliebe, es sich bei dieser „Hurerei“ auch lediglich um einen Abfall vom Glauben („Götzendienst“) handeln könnte (etwas, das es gar nicht gibt, könnte man kaum verbrennen). Äquivalent (?) für die Töchter von (normalen) Israeliten wäre im Fall eines Verlustes physischer Jungfräulichkeit nach Dtn 22,20f die Steinigung.
Die Todesstrafe „Verbrennen“ wurde nach Lev 20,14 außerdem festgesetzt für Israeliten (und dann für alle Beteiligten), die sich Mutter & Tochter gleichzeitig zur Ehe nehmen.
Nach Dtn 22,23f wurde die Todesstrafe „Steinigen“ für Israeliten bestimmt, die (einvernehmlich) „Ehebruch“ mit einer verlobten Jungfrau begangen hatten.
Für einen „normalen“ Ehebruch, wie auch für den Verkehr mit einer (verlobten) Schwiegertochter, wurde zwar allgemein die Todesstrafe festgesetzt, aber keine bestimmte Todesart.
Alle diese späteren Regelungen des protomosaischen Gesetzes hätten natürlich nichts mit den Bräuchen z.Z. der Patriarchen zu tun. In der Tora gäbe es in Gen 34 eine Geschichte zum Thema „Hurerei“ (d.h. außerehelichem Verkehr), in der ausschließlich der männliche Teil der an der Tat Beteiligten mit dem Tod (durch das Schwert) bestraft wurde; die Bedeutung von ענה „vergewaltigen“ und/oder „ein Liedchen pfeifen“ in Gen 34,2 bliebe offen. Im späteren protomosaischen Gesetz (Dtn 22,28f) in jedem Fall nur eine Bagatelle …
LG
Semsi