Es bleibt rechtzlich unzulässig
Hallo,
jaja, wir haben auch gedacht, daß er damit nicht durch kommt -
und ich wurde, als Klassensprecher, vorgeschickt, daß mit dem
Lehrer und dem Co-Direx zu klären…
…blöd ist halt nur gewesen, daß er ganz objektiv Recht
hatte: wir haben nicht mitgearbeitet, wir haben ihn schlicht
ignoriert, jeder Einzelne von uns hat unbestreitbar in dieser
Stunde keinerlei mündliche Mitarbeit geleistet. Wenn auch nur
ein einziger wenigstens auf sein „Guten Morgen“ reagiert hätte
- aber nein, wir haben als Klasse zusammengehalten und dem
Lehrer damit eine Steilvorlage geliefert…
…und keinerlei Mitarbeit ist nunmal 'ne 6 wert…
…da hilft auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde.
sorry, aber das is teinfach falsch.
Es handelt sich hier der Sachlage nach ganz offenbar um eine Kollektivstrafe.
Du schreibst „jeder Einzelne hat keine mündlich Mitarbeit geleistet“. Das stimmt so nicht. Es fand kein Unterricht statt, wie hätte man hier eine mündliche Mitarbeit leisten sollen? Hätte einer anfangen sollen: „Hallo Herr Lehrer, ich würde jetzt gerne anfangen etwas über den Stoff der letzten Stunde zu erzählen!“.
Ich bleibe dabei: Diese Kollektiv-„6“ für alle Schüler in einer Stunde ist und bleibt unzulässig. Noten sind KEIN Disziplinierungsinstrument.
Diese Note war keine Note, die aufgrund einer individuellen mündlich Leistung erfolgte. Es kann auch keine Epochalnote gewesen sein, denn ich bezweifle, dass 100% der Klasse in den letzten 4-5 Unterrichtsstunden vor dem besagten Tag NUll Mitarbeit geleistet haben.
Alle diese Aussagen gelten für BaWü, sind aber im Grundsatz auch für andere Bundesländer gültig.