Hinter meinem Rücken

Hallo Michael,

die vom Lehrer gewählte Methode hat letztlich zum Ziel geführt: das ist entscheidend.
Die von Dir zitierte Vorschrift sollte lediglich dann angewandt werden, wenn ein Lehrer „völlig willkürlich“ und ohne System/Zielsetzung Kollektivsechsen verteilt.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

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hallo.

also ich glaubs ja nicht was hier für Antworten kommen…wo
ist die versteckte Kamera. jetzt warte ich nur noch, dass
jemand Folter vorschlägt und Tips zum Umgehen von Amnisty
International gibt.

und ich glaub’s nicht, was du für vorstellungen hast. heutzutage geht’s in mittleren schulklassen ungefähr so zu:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

und dagegen kommst du mit lieben worten nicht an!

gruß

michael

Hallo!

Tja klingt nett und amüsant. Sollte er das aber wirklich
umgesetzt haben mit der „6“, dann hätte ich ihm eine
Dienstaufisichtbeschwerde angehängt und mit 25 Zeugen wohl
gute Karten gehabt. Diese Art der Notengebung ist nämlich
unter aller Kanone und rechtlich völlig unzulässig. Also
besser nicht nachmachen.

Tja, da hat mal wieder ein Lehrer eine Idee, wie er den Schülern beikommen kann und schon winkt wieder einer mit einer Klage.
Und dann wundern wir uns, dass in den Schulen alles drunter und drüber geht. Denn auch die Schüler argumentieren schon so. Es ist ja Sache des Lehrers, wie sehr er diese Note gewichtet. Auf jeden Fall schindet es Eindruck und es ist was Neues. Der Erfolg gibt ihm in diesem Fall Recht.
Es läuft so viel Sch… von seiten der Schüler. Und den Lehrern gesteht man nicht die geringste Unregelmäßigkeit zu, die ihm hilft, Oberwasser zu behalten.

In diesem Sinne
Gruß
Tutulla

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Selbstverständlich, absolut richtig. Das kann ich nur unterstreichen, der richtige Weg.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich habe schon in früheren Statements erzählt welche Erfahrung ich habe. Das muss doch nicht jedesmal sein, damit ich mitreden darf? Oder?

Aber allein schon meine Sicht als ehemaliger Schüler sagt mir in dem „Tafel-Fall“, dass die Schüler bei diesem Lehrer nichts anderes erwarten als irgendwelche kindischen Konsequenzen nach dem Rache-Konzept.

Was mich erschreckt ist, dass nicht mal in Erwägung gezogen wird, es ein wenig anders zu versuchen. Natürlich immer mit der Begründung, was für Bestien in den Klassen 7-9 die Lehrer zerfetzen. Ich kanns nicht mehr hören.

Wie der Herr, so sein Gscherr

So seh ich das. Denn zu jeder Zeit gibt es fähige Lehrer die spielend mit diesen Bestien klarkommen. Dann liegts doch wohl am Dompteur und nicht an den Bestien, stimmts?

Gruss D.K.

Hai, Michael,

Tja klingt nett und amüsant. Sollte er das aber wirklich
umgesetzt haben mit der „6“, dann hätte ich ihm eine
Dienstaufisichtbeschwerde angehängt und mit 25 Zeugen wohl
gute Karten gehabt. Diese Art der Notengebung ist nämlich
unter aller Kanone und rechtlich völlig unzulässig. Also
besser nicht nachmachen.

jaja, wir haben auch gedacht, daß er damit nicht durch kommt - und ich wurde, als Klassensprecher, vorgeschickt, daß mit dem Lehrer und dem Co-Direx zu klären…
…blöd ist halt nur gewesen, daß er ganz objektiv Recht hatte: wir haben nicht mitgearbeitet, wir haben ihn schlicht ignoriert, jeder Einzelne von uns hat unbestreitbar in dieser Stunde keinerlei mündliche Mitarbeit geleistet. Wenn auch nur ein einziger wenigstens auf sein „Guten Morgen“ reagiert hätte - aber nein, wir haben als Klasse zusammengehalten und dem Lehrer damit eine Steilvorlage geliefert…
…und keinerlei Mitarbeit ist nunmal 'ne 6 wert…
…da hilft auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Gruß
Sibylle

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In diesem Fall: auf keinen Fall cool bleiben!

Wenn ich an der Tafel stehe und der Klasse den Rücken zuwende,
wird manchmal mit Gegenständen geworfen. den Übeltäter sehe
ich ja leider nicht und aus der Klasse verrät auch niemand
etwas. Wer weiß Rat? nur noch auf Folie schreiben? diktieren?

Bei mir gabs sowas ähnliches in einer achten
Klasse auch mal, und irgendwas „hinter meinem
Rücken“ zu tun, auch wenns nur tuscheln ist,
ist inakzeptabel.

Da muss der Lehrer, der ja eigentlich Vorbild
sein sollte, wirklich nicht mehr cool bleiben,
sondern darf das ruhig mal als Anlass nehmen,
so richtig „gefährlicher Lehrer“ zu spielen.

Das schlimmste was man Schülern antun kann,
ist, sie im Unklaren darüber zu lassen, ob
das, was sie gerade tun, gut oder schlecht ist.

Und auf Tuscheln oder gar Rumwerfen hinterm
Rücken nur mit eigentlich gar nichts reagieren,
nur Diktieren oder Hausaufgaben (die ja zeitlich
viel zu weit entfernt sind, um unmittelbar
mit dem Fehlverhalten in Verbindung gebracht zu
werden), ist meiner Meinung nach nicht angemessen,
und vermittelt den Eindruck: Ist ja nicht so schlimm.

Gruss, Marco

Hi,

Tja klingt nett und amüsant. Sollte er das aber wirklich
umgesetzt haben mit der „6“, dann hätte ich ihm eine
Dienstaufisichtbeschwerde angehängt und mit 25 Zeugen wohl
gute Karten gehabt. Diese Art der Notengebung ist nämlich
unter aller Kanone und rechtlich völlig unzulässig. Also
besser nicht nachmachen.

wäre es besser dein Kind zu fragen, warum der Lehrer zu solchen Mitteln greifen musste?
Wäre mein erster Gedanke gewesen, wenn ich an der Bildung des Kindes interessiert wäre…

Gruß
Cornel

2 Like

Es bleibt rechtzlich unzulässig
Hallo,

jaja, wir haben auch gedacht, daß er damit nicht durch kommt -
und ich wurde, als Klassensprecher, vorgeschickt, daß mit dem
Lehrer und dem Co-Direx zu klären…
…blöd ist halt nur gewesen, daß er ganz objektiv Recht
hatte: wir haben nicht mitgearbeitet, wir haben ihn schlicht
ignoriert, jeder Einzelne von uns hat unbestreitbar in dieser
Stunde keinerlei mündliche Mitarbeit geleistet. Wenn auch nur
ein einziger wenigstens auf sein „Guten Morgen“ reagiert hätte

  • aber nein, wir haben als Klasse zusammengehalten und dem
    Lehrer damit eine Steilvorlage geliefert…
    …und keinerlei Mitarbeit ist nunmal 'ne 6 wert…
    …da hilft auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde.

sorry, aber das is teinfach falsch.

Es handelt sich hier der Sachlage nach ganz offenbar um eine Kollektivstrafe.

Du schreibst „jeder Einzelne hat keine mündlich Mitarbeit geleistet“. Das stimmt so nicht. Es fand kein Unterricht statt, wie hätte man hier eine mündliche Mitarbeit leisten sollen? Hätte einer anfangen sollen: „Hallo Herr Lehrer, ich würde jetzt gerne anfangen etwas über den Stoff der letzten Stunde zu erzählen!“.

Ich bleibe dabei: Diese Kollektiv-„6“ für alle Schüler in einer Stunde ist und bleibt unzulässig. Noten sind KEIN Disziplinierungsinstrument.

Diese Note war keine Note, die aufgrund einer individuellen mündlich Leistung erfolgte. Es kann auch keine Epochalnote gewesen sein, denn ich bezweifle, dass 100% der Klasse in den letzten 4-5 Unterrichtsstunden vor dem besagten Tag NUll Mitarbeit geleistet haben.

Alle diese Aussagen gelten für BaWü, sind aber im Grundsatz auch für andere Bundesländer gültig.

Wollt ihr wirklich das Recht so verdrehen?
Guten Tag Tutulla,

Tja, da hat mal wieder ein Lehrer eine Idee, wie er den
Schülern beikommen kann und schon winkt wieder einer mit einer
Klage.

Ich winke nicht mit einer Klage, ich weise auf die rechtliche Lage hin.

Und dann wundern wir uns, dass in den Schulen alles drunter
und drüber geht. Denn auch die Schüler argumentieren schon so.
Es ist ja Sache des Lehrers, wie sehr er diese Note gewichtet.

Präzisiere bitte.

Auf jeden Fall schindet es Eindruck und es ist was Neues. Der
Erfolg gibt ihm in diesem Fall Recht.

Der Zweck heiligt die Mittel? Aha. Dann könnten wir ja auch ein wenig Folter androhen, Hauptsache es kommt was Gutes dabei heraus. Der Erfolg gibt Recht - der Fall Daschner lässt grüssen.

Es läuft so viel Sch… von seiten der Schüler. Und den
Lehrern gesteht man nicht die geringste Unregelmäßigkeit zu,
die ihm hilft, Oberwasser zu behalten.

Ich glaube hier vergessen einige, dass wir uns im Bereich Verwaltungsrecht befinden: Staat versus Bürger. Dass es da Regeln gibt. Dass diese Regeln nicht nach dem Motto „AH, es hilft. Also war die Maßnahme allen eine „6“ zu geben gut“ ausgelegt werden können.

Ich weiss wirklich nicht an welcher Musikschule du bist. Ich jedenfalls habe als Beamter einen anderen Kodex und respektiere die Grundsätze der Notengebung.

Hallo Michael,

die vom Lehrer gewählte Methode hat letztlich zum Ziel
geführt: das ist entscheidend.

Oh je, das Ende des Rechtstaates.

Die von Dir zitierte Vorschrift sollte lediglich dann
angewandt werden, wenn ein Lehrer „völlig willkürlich“ und
ohne System/Zielsetzung Kollektivsechsen verteilt.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Guten Tag,

woher willst du das wissen? Hast du eine zweites Staatsexamen Lehramt?
Nochmals die Antwort bleibt bei „unzulässig“.
Ich kann mic hda ruhigen Gewissens auf die Ansicht eines Schulrechtsjuristen bei einem deutschen Regierungspräsidum berufen. Des weiteren auf juristische Fachartikel.

Also: In der Praxis mag das durchgehen, aber ich bin sicher, dass es rechtlich daneben war.

Diese Art der Notengebung ist nämlich

unter aller Kanone und rechtlich völlig unzulässig. Also
besser nicht nachmachen.

Rechtlich gesehen: genauso isses.

Jo Perrey