Ich hoffe ich habe den richtigen Thread und Kategorie gefunden.
Meine Frage.
Ich habe seit längeren meine Garage (Eigentum) an der Vorderseite Schilder angebracht, Parken Verboten, Einfahrt freihalten , etc und Sonst Besitzstörungsklage etc. angebracht.
Da es ab und zu vorkommt das meine Garage verparkt ist und ich eine Besitzstörung einbringen muss. ( schon paar mal erfolgreich immer)
Nun hat mir bei einer neuen Besitzstörungsklage ein Anwalt geschrieben (Anwalt von Verparker) ich muss die Schilder weg tun da diese auf allgemeiner Fläche sind.
Das kommt mir komisch vor da ich die Schilder an meiner Garage oberen Bogen angebracht sind ( ist mein Eigentum die Garage) Das Haus da besitze ich 1 Wohnung von 4 Eigentümern aber auch eben die Garage.
Der Anwalt meint das ist allgemein Fläche kommt mir spanisch vor.
Was meint ihr?
Sollte man die Schilder innerhalb der Garage anbringen oder eh egal?
Ich brauche natürlich die Schilder um darauf hinzuweisen das hier nicht geparkt werden darf