Hinweisschilder Rechtmässgig angebracht?

Ich hoffe ich habe den richtigen Thread und Kategorie gefunden.

Meine Frage.

Ich habe seit längeren meine Garage (Eigentum) an der Vorderseite Schilder angebracht, Parken Verboten, Einfahrt freihalten , etc und Sonst Besitzstörungsklage etc. angebracht.

Da es ab und zu vorkommt das meine Garage verparkt ist und ich eine Besitzstörung einbringen muss. ( schon paar mal erfolgreich immer)

Nun hat mir bei einer neuen Besitzstörungsklage ein Anwalt geschrieben (Anwalt von Verparker) ich muss die Schilder weg tun da diese auf allgemeiner Fläche sind.
Das kommt mir komisch vor da ich die Schilder an meiner Garage oberen Bogen angebracht sind ( ist mein Eigentum die Garage) Das Haus da besitze ich 1 Wohnung von 4 Eigentümern aber auch eben die Garage.
Der Anwalt meint das ist allgemein Fläche kommt mir spanisch vor.

Was meint ihr?
Sollte man die Schilder innerhalb der Garage anbringen oder eh egal?

Ich brauche natürlich die Schilder um darauf hinzuweisen das hier nicht geparkt werden darf

Eine interessante Beschilderung. Noch dazu mit Beleuchtung. Total überzogen. Wenn Du mich fragst (und das tust Du ja gerade), scheinst Du einer der Typen zu sein, die man nicht gerne als Nachbarn hat.
Aber das nur nebenher.

Kann es sein dass der „Verparker“ (was auch immer das ist) zufällig auch einer Deiner Miteigentümer ist? Das würde die Beanstandung des Anwalts erklären.

Allgemein gilt dass die Fassade einer Immobilie zum Gemeinschaftseigentum gehört. D.H. alle Veränderungen an der Fassade, die ein Miteigentümer vornimmt, benötigen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Ob das hier aber tatsächlich der Fall ist, läßt sich anhand des Sachverhaltes nicht klären. Was steht zur Garage eigentlich im Grundbuch und Teilungsplan?

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Nein war derzeit kein Miteigentümer somdern andere
Find es nicht überzogen
Im Grundbuch steht nichts daher denke ich gehört der Garagenbogrn wohl auch zu meiner Garage
Man könnte natürlich die Schilder imnen inner halb des Bogens von der Decke anbringen dann wäre es innerhalb der Garage
Ebenfalls stellt sich die Frage due Schilder sind schon 5 jahre nun stört es plötzlich ist hier nicht eine Verjährung eingetreten? Diese Anwalt von dem Falschparker wo eine Besitzstörung eingebrscht wurde möchte eune Unterlassung gegen due Schilder erwirken glaube lass es drauf ankommen

Sonder- oder Teileigentum sind die Boden-/Wandbeläge, Innentüren der Wohnung etc., die Fassaden dagegen sind wie oben schon geschrieben Gemeinschaftseigentum.

„Wo kein Kläger da kein Richter“ besagt das Sprichwort aber Verjährung für die Schilder: nee :wink:

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Was meint er mit allgemeiner Fläche? Die Wand, an der die Schilder angebracht sind oder deine Zufahrt.
Die Zufahrt darf dir Niemand zuparken, da genügt der Abschlepphinweis. Öffentliche Fläche bedeutet ja nur, dass dort jeder lang fahren kann, auch halten, aber parken wegen der Garage nicht.
Parkverbot mit dem richtigen Schild! :grin:

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Ich kenne mich damit nicht aus, aber auch wenn die Garage einem einzigen Eigentümer der WEG gehört, ist die Fassade der Garage Gemeinschaftseigentum??

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ja - wenn die Garage auf dem selben Grundstück steht wie das übrige Haus; sonst gäbe es unabhängig voneinander Sondereigentum an der Wohnung und Eigentum an der Garage. Vermutlich bedeutet „Im Grundbuch steht nichts“, dass die Garage zum Haus gehört, dann gehört auch ihre Fassade dazu, und die gesamte Fassade ist im Gemeinschaftseigentum.

Schöne Grüße

MM

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Hallo @Lux,
was hat denn der Anwalt mit den Schildern zu tun? Mit dem Anwalt streitest du doch darüber, ob dessen Mandant deine Garage zugeparkt hat. Die Diskussion über die Schilder müssten ja wohl die Miteigentümer im Haus führen.

Meine Vermutung ist, dass der gegnerische Anwalt für sich weiß, dass er auf verlorenem Posten steht. Jetzt schreibt er so etwas in der Hoffnung, dass du Angst bekommst, die Klage fallenlässt und die Schilder abnimmst. Wenn es für ihn optimal läuft, bist du ihm nachher sogar noch dankbar, dass er dich nur freundlich gewarnt und nicht wegen der Schilder verklagt hat.

Aber das ist nur meine persönliche Vermutung, ich bin kein Jurist und habe keine einschlägigen Kenntnisse.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

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Servus, Christa,

schlichte Bauernregel bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Alles am Baukörper, was von außen sichtbar ist, gehört zum Gemeinschaftseigentum.

Damit erklärt sich auch das Schreiben des Anwalts: Er wurde von einem Miteigentümer beauftragt, völlig losgelöst von der Frage, ob dieser jemals falsch geparkt hat.

Abgesehen davon ist es nicht erlaubt, Garagen zuzuparken, ob da nun ein Schild hängt oder nicht.

Gruß
Ralf

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Was hat denn der Anwalt wörtlich geschrieben?
Hat er einen § genannt?

Bißchen übertrieben haste schon, was die Menge an Schildern betrifft. Ansonsten;

  • beim Text „Parken verboten“ das falsche Schild „absolutes Halteverbot“ erwischt.
  • die Ankündigung „sonst Besitzstörungsklage“ paßt natürlich auch nicht zum Abschlepp-Bildchen.

Geht es hier um deutsches Recht?

Verparker ist kein in D. bekannter Ausdruck, wir nennen das Falschparker.

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Na ja … Hausverwaltung bei Eigentümerwechsel

Nun habe ich meine Wohnung abggeben ( also eine Schenkung an meine Mutter veranlasst) da ich selten in Österreich bin da ich in Spanien meinen Hauptwohnsitz habe.

Vielleicht wäre mal ein Update der tatsächlichen heutigen Wohn- und Eigentumsituation angebracht.

Nein er ist aus Österreich und hatte hier letztens Werbung für eine Webseite gemacht über die man inÖsterreich lustig Unterlassungserklärungen einfordern kann

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Hallo an die Vorredner
Nochmals zur Erklärung
Ja) ich würde keine Schilder für eine Besitzstörung zur Durchsetzung benötigen ( rechtlich)
Aber ich gebe halt auch ein Falsch ausdruck * Falschparker / Verparker*
Jedensfalls ist es doch schon gut wenn ein Verparker darauf hingewiesen wird.

Zu der Besitzstörung ja da hat mein Vorredner recht diese wurde schon eingebracht da der Verparker die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hat und die auch durchgehen wird, aber die Gegenseite ( Anwalt vom Verparker) hat eben geschrieben er würde seinerseits widerum eine Unterlassungsklage gegen die Schilder einbringen.

Um den zu engehen, könnte ich die Schilder mit einer Aufhänging innerhalb von der Decke der Garage also hinter dem Garagen bogen montieren?

Das müsste ja dann gehen denke ich

Oder ich mache gar nichts und lasse es darauf ankommen.

Nochmals die Schilder hängen schon 5 Jahre und erst jetzt stört es einen MIteigentümer und genau dem Miteigentümer der die Wohnung vermietet hat und von dessen Familie eben der Falsch/ Verparker stammt

Ist es überhaupt eine Garage, oder bloß ein überdachter Abstellplatz? Irgendwie kann ich auf dem Bild oben überhaupt kein Tor erkennen. Ich frage nur so, wenn wir schon wild mit irgendwelchen Begriffen rumschmeißen.

Nochmal: du musst gar kein Schild aufhängen. Mach munter mit deinen bisher immer erfolgreichen Besitzstörungsklagen weiter, die Gerichte und Anwälte freuen sich bestimmt, und dann passt es doch! Du bist ja sowieso die meiste Zeit in Spanien, sagtest du …

hi,

es ist doch normal, dass man jemanden solang deinen Fimmel ausleben lässt, bis er beginnt, andere da mit rein zu ziehen.
Das hast du wohl geschafft.

Die Krönung davon wäre dann, dass jemand am Fenster sitzt und jeden Aufschreibt, der sich da kurz hin stellt, ohne, dass man wirklich wegfahren will.
Nur um das zu Beschrieben, was ich meine. Ich will’s dir damit nicht unterstellen.

Dir ist doch hoffentlich klar, dass ein beleuchtetes ‚Jeep parking only‘ Schild, ohne jede rechtliche Relevanz seltsam rüber kommt. Oder?

das wirft auch die Frage auf, ob der Falschparker auf deinem Platz stand, oder ihn zugeparkt (die Weg dahin versperrt) hat.

Vermutlich erklären sich viele der Fragen, wenn man die Örtlichkeiten kennt.
Von dem Bild her erscheint es mir sehr seltsam, warum vor den Garagen jemand parken sollte. Aber das kann ja ganz seltsam gebaut sein und die Nutzung missverstanden werden.

grüße
lipi

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Also auf gut deutsch: Es gibt hier zwei voneinander vollkommen unabhängige Sachverhalte, die rechtlich miteinander nichts zu tun haben:

  1. Jemand parkt deinen Stellplatz zu, und Du gehst dagegen vor.
  2. Jemand geht gegen Dich vor, weil Du am Haus Schilder aufgehängt hast, wobei fraglich ist, ob Du hierzu berechtigt warst.

Natürlich ist 2. eine Retourkutsche für 1. Aber das ändert nichts daran, dass das zwei unterschiedliche rechtliche Fragestellungen sind. Ggf. hast Du Dir mit 1. halt ganz schön ins Knie geschossen, weil 2. jetzt ggf. für Dich teurer und ärgerlicher als 1. wird.

Zur rechtlichen Situation dürfen gerne die Kollegen aus A etwas schreiben. Deutsches WEG gilt da jedenfalls nichts, und insoweit ist es recht müßig damit hier jetzt zu argumentieren. Die Regelungen in A mögen ähnlich sein, müssen es aber nicht. Insoweit ist es auch nur begrenzt sinnvoll in einem deutschen Forum Fragen zu stellen, die nur nach ausländischem Recht zu beantwortet werden können.

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Nochmals zu den Vorredner, ich persönlich wohne nicht im Haus ich erledige nur die Sache für ein Familien mitglied was im Haus wohnt und eben auch Eigentümer ist.
ich habe keine Fimmel aber wenn jemand ständig als Mieter vor meiner Garage parkt ( dies ist eine Auffahrt von der Strasse zum Haus und zur Garage) daneben ist auch die Eigangstüre zu allen Wohnunge muss ich mich wehren und eben die Besitzstörung durchdrücken was eh immer gelingt, und dann ist ruhe
Sind Ausländer und die verstehen nur Zahlung keine Gespräch.
Jeep Park only is nur ein Fun Schild.

Aber ich habe von den Vorrednern nun alle Info erhalten werde Aufhängung in der Garage von Decke machen dann hängen die Schilder in meiner Garage und pasta.

Und nein es gibt kein Tor.

Da hast du aber Recht das einfachste ist ein Tor machen,……….mir war es nur immer zu teuer aber dann Tor zu Auto drin und auf das Tor einfach die Schilder das stimmt das wohl beste

So long
Chip

Und es wird die Ausfahrt verparkt genau und man kommt nicht mehr in die Garage rein oder raus………nein in der Garage stand noch niemand
Ist aber klare Besitztörung egal ob der 1 sec steht oder 10 min oder 1h

Bei Dir ist es manchmal auch ein bisselchen schwierig mit dem Deutschen, seh ich grade.

Aber ein heißer Tipp für Dich:

Dem Vernehmen nach sind die SM-70 der VoPo-Grenztruppen nach Demontage am antifaschistischen Grenzwall nicht oder zumindest nicht alle vernichtet worden - irgendwo müssen sie eingelagert sein. Vielleicht kannst Du damit was Passendes installieren?

Glück auf!

MM

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