Hinweisschilder Rechtmässgig angebracht?

ja - wenn die Garage auf dem selben Grundstück steht wie das übrige Haus; sonst gäbe es unabhängig voneinander Sondereigentum an der Wohnung und Eigentum an der Garage. Vermutlich bedeutet „Im Grundbuch steht nichts“, dass die Garage zum Haus gehört, dann gehört auch ihre Fassade dazu, und die gesamte Fassade ist im Gemeinschaftseigentum.

Schöne Grüße

MM

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Hallo @Lux,
was hat denn der Anwalt mit den Schildern zu tun? Mit dem Anwalt streitest du doch darüber, ob dessen Mandant deine Garage zugeparkt hat. Die Diskussion über die Schilder müssten ja wohl die Miteigentümer im Haus führen.

Meine Vermutung ist, dass der gegnerische Anwalt für sich weiß, dass er auf verlorenem Posten steht. Jetzt schreibt er so etwas in der Hoffnung, dass du Angst bekommst, die Klage fallenlässt und die Schilder abnimmst. Wenn es für ihn optimal läuft, bist du ihm nachher sogar noch dankbar, dass er dich nur freundlich gewarnt und nicht wegen der Schilder verklagt hat.

Aber das ist nur meine persönliche Vermutung, ich bin kein Jurist und habe keine einschlägigen Kenntnisse.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

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Servus, Christa,

schlichte Bauernregel bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Alles am Baukörper, was von außen sichtbar ist, gehört zum Gemeinschaftseigentum.

Damit erklärt sich auch das Schreiben des Anwalts: Er wurde von einem Miteigentümer beauftragt, völlig losgelöst von der Frage, ob dieser jemals falsch geparkt hat.

Abgesehen davon ist es nicht erlaubt, Garagen zuzuparken, ob da nun ein Schild hängt oder nicht.

Gruß
Ralf

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Was hat denn der Anwalt wörtlich geschrieben?
Hat er einen § genannt?

Bißchen übertrieben haste schon, was die Menge an Schildern betrifft. Ansonsten;

  • beim Text „Parken verboten“ das falsche Schild „absolutes Halteverbot“ erwischt.
  • die Ankündigung „sonst Besitzstörungsklage“ paßt natürlich auch nicht zum Abschlepp-Bildchen.

Geht es hier um deutsches Recht?

Verparker ist kein in D. bekannter Ausdruck, wir nennen das Falschparker.

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Na ja … Hausverwaltung bei Eigentümerwechsel

Nun habe ich meine Wohnung abggeben ( also eine Schenkung an meine Mutter veranlasst) da ich selten in Österreich bin da ich in Spanien meinen Hauptwohnsitz habe.

Vielleicht wäre mal ein Update der tatsächlichen heutigen Wohn- und Eigentumsituation angebracht.

Nein er ist aus Österreich und hatte hier letztens Werbung für eine Webseite gemacht über die man inÖsterreich lustig Unterlassungserklärungen einfordern kann

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Hallo an die Vorredner
Nochmals zur Erklärung
Ja) ich würde keine Schilder für eine Besitzstörung zur Durchsetzung benötigen ( rechtlich)
Aber ich gebe halt auch ein Falsch ausdruck * Falschparker / Verparker*
Jedensfalls ist es doch schon gut wenn ein Verparker darauf hingewiesen wird.

Zu der Besitzstörung ja da hat mein Vorredner recht diese wurde schon eingebracht da der Verparker die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hat und die auch durchgehen wird, aber die Gegenseite ( Anwalt vom Verparker) hat eben geschrieben er würde seinerseits widerum eine Unterlassungsklage gegen die Schilder einbringen.

Um den zu engehen, könnte ich die Schilder mit einer Aufhänging innerhalb von der Decke der Garage also hinter dem Garagen bogen montieren?

Das müsste ja dann gehen denke ich

Oder ich mache gar nichts und lasse es darauf ankommen.

Nochmals die Schilder hängen schon 5 Jahre und erst jetzt stört es einen MIteigentümer und genau dem Miteigentümer der die Wohnung vermietet hat und von dessen Familie eben der Falsch/ Verparker stammt

Ist es überhaupt eine Garage, oder bloß ein überdachter Abstellplatz? Irgendwie kann ich auf dem Bild oben überhaupt kein Tor erkennen. Ich frage nur so, wenn wir schon wild mit irgendwelchen Begriffen rumschmeißen.

Nochmal: du musst gar kein Schild aufhängen. Mach munter mit deinen bisher immer erfolgreichen Besitzstörungsklagen weiter, die Gerichte und Anwälte freuen sich bestimmt, und dann passt es doch! Du bist ja sowieso die meiste Zeit in Spanien, sagtest du …

hi,

es ist doch normal, dass man jemanden solang deinen Fimmel ausleben lässt, bis er beginnt, andere da mit rein zu ziehen.
Das hast du wohl geschafft.

Die Krönung davon wäre dann, dass jemand am Fenster sitzt und jeden Aufschreibt, der sich da kurz hin stellt, ohne, dass man wirklich wegfahren will.
Nur um das zu Beschrieben, was ich meine. Ich will’s dir damit nicht unterstellen.

Dir ist doch hoffentlich klar, dass ein beleuchtetes ‚Jeep parking only‘ Schild, ohne jede rechtliche Relevanz seltsam rüber kommt. Oder?

das wirft auch die Frage auf, ob der Falschparker auf deinem Platz stand, oder ihn zugeparkt (die Weg dahin versperrt) hat.

Vermutlich erklären sich viele der Fragen, wenn man die Örtlichkeiten kennt.
Von dem Bild her erscheint es mir sehr seltsam, warum vor den Garagen jemand parken sollte. Aber das kann ja ganz seltsam gebaut sein und die Nutzung missverstanden werden.

grüße
lipi

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Also auf gut deutsch: Es gibt hier zwei voneinander vollkommen unabhängige Sachverhalte, die rechtlich miteinander nichts zu tun haben:

  1. Jemand parkt deinen Stellplatz zu, und Du gehst dagegen vor.
  2. Jemand geht gegen Dich vor, weil Du am Haus Schilder aufgehängt hast, wobei fraglich ist, ob Du hierzu berechtigt warst.

Natürlich ist 2. eine Retourkutsche für 1. Aber das ändert nichts daran, dass das zwei unterschiedliche rechtliche Fragestellungen sind. Ggf. hast Du Dir mit 1. halt ganz schön ins Knie geschossen, weil 2. jetzt ggf. für Dich teurer und ärgerlicher als 1. wird.

Zur rechtlichen Situation dürfen gerne die Kollegen aus A etwas schreiben. Deutsches WEG gilt da jedenfalls nichts, und insoweit ist es recht müßig damit hier jetzt zu argumentieren. Die Regelungen in A mögen ähnlich sein, müssen es aber nicht. Insoweit ist es auch nur begrenzt sinnvoll in einem deutschen Forum Fragen zu stellen, die nur nach ausländischem Recht zu beantwortet werden können.

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Nochmals zu den Vorredner, ich persönlich wohne nicht im Haus ich erledige nur die Sache für ein Familien mitglied was im Haus wohnt und eben auch Eigentümer ist.
ich habe keine Fimmel aber wenn jemand ständig als Mieter vor meiner Garage parkt ( dies ist eine Auffahrt von der Strasse zum Haus und zur Garage) daneben ist auch die Eigangstüre zu allen Wohnunge muss ich mich wehren und eben die Besitzstörung durchdrücken was eh immer gelingt, und dann ist ruhe
Sind Ausländer und die verstehen nur Zahlung keine Gespräch.
Jeep Park only is nur ein Fun Schild.

Aber ich habe von den Vorrednern nun alle Info erhalten werde Aufhängung in der Garage von Decke machen dann hängen die Schilder in meiner Garage und pasta.

Und nein es gibt kein Tor.

Da hast du aber Recht das einfachste ist ein Tor machen,……….mir war es nur immer zu teuer aber dann Tor zu Auto drin und auf das Tor einfach die Schilder das stimmt das wohl beste

So long
Chip

Und es wird die Ausfahrt verparkt genau und man kommt nicht mehr in die Garage rein oder raus………nein in der Garage stand noch niemand
Ist aber klare Besitztörung egal ob der 1 sec steht oder 10 min oder 1h

Bei Dir ist es manchmal auch ein bisselchen schwierig mit dem Deutschen, seh ich grade.

Aber ein heißer Tipp für Dich:

Dem Vernehmen nach sind die SM-70 der VoPo-Grenztruppen nach Demontage am antifaschistischen Grenzwall nicht oder zumindest nicht alle vernichtet worden - irgendwo müssen sie eingelagert sein. Vielleicht kannst Du damit was Passendes installieren?

Glück auf!

MM

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Wie gesagt: es gilt österreichisches Recht, das hier keiner kennt, aber es hat ja den Anschein, als dürfe auch in Österreich ohne Zustimmung der Miteigentümer keine Veränderung der in gemeinschaftlichem Eigentum befindlichen Immobilie vorgenommen werden und das schließt nicht nur Schilder ein, die an der Fassade montiert werden, sondern natürlich auch Garagentore. Was sehr wohl möglich ist, dass man einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einholt und sich damit die gewünschten Veränderungen genehmigen lässt.

Was oder wem willst Du oder das Familienmitglied für das Du hier tätig bist denn entgehen? JETZT ist ja erstmal sowieso zu spät. Das Falschparken und die Gegenklage sind ja bereits geschehen. Hier argumentieren zu wollen „Ja, ich habs ja weggemacht. Jetzt ist ja alles gut“ wäre ja dann genauso als wenn der Falschparker sagen würde „ich hab doch das Auto weggefahren und es steht nicht mehr da“ ist klar, oder?!

Soso. Dann könnte man aber auch so argumentieren, das die anderen Schilder ja auch nur Fun Schilder sind und rein garnichts zu bedeuten haben, oder?! Du verstehst hoffentlich worauf das hinausläuft.

Zu dem Rest kann man wenig sagen, weil u.a. keine Übersichtsbilder, Zufahrtswege, (Mit)Eigentümerverhältnisse, etc. bekannt sind. ich denke aber, das Ihr da mit Anwälten drüber reden werdet und die werden euch dann die Optionen mitteilen. Viel Glück.

@Aprilfisch
Das war auch mein erster Gedanke bei dem Bild.:grin:
Dazu ein paar Windungen Natodraht, nich zu knapp und ein paar Wildtier-IRcams von Aldi.

Könnte man nicht einfach vor der Einfahrt ne Kette spannen?

nix basta … wenn der gegnerische Anwalt nicht völlig verstrahlt ist hat er die Schilder längst mittels Bilder dokumentiert, d.h. selbst wenn Du die jetzt sonst wo hinhängst: der Zug ist abgefahren

wie man in den Wald hinein ruft … :back:

Ich verstehe den Maxwww natürlich nein er hat nur geschrieben ich habe es zu entfernen sonst macht er eine Unterlassungsklage habe inzwischen die Schilder entfernt und überlege mir mit welchen System ich Sie in die Garage (drinnen hänge)

Kette etc vom Vorredner ist nicht mein Problem da ja keiner reinfährt nur vorne stehen bleibt mir also die Einfahrt versperrt
Lg