Liebe Sozialversicherungs-Experten,
angenommen man bekommt Altersrente aufgrund einer Schwerbehinderung und übt dazu eine selbständige Beschäftigung aus. Da das allgemeine Rentenalter noch nicht erreicht ist, gilt für die selbständige Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze von 450 €, dementsprechend ist auch der Gesellschaftervertrag geändert.
Versichert wurde bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Meine Fragen nun (bei denen mir mein Steuerberater leider nicht helfen konnte):
-
Die Krankenversicherung von der Rente wird durch die Rentenversicherung direkt einbehalten und abgeführt. Wie berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag vom Hinzuverdienst? Gilt hier dann auch der ermäßigte Beitrag für Rentner?
-
Bei Angestellten, würde man mit dem Hinzuverdienst von 450 Euro in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung fallen und somit wäre Krankenversicherung pauschal vom Arbeitgeber zu tragen und es könnten dem Arbeitnehmer 450 Euro ausgezahlt werden. Dies gilt nicht für selbständige Tätigkeiten. Zählt der abzuführende Krankenversicherungsbeitrag nun mit als Hinzuverdienst?
Beispiel (KV Beitrag fiktiv):
KV (vom Geschäftskonto gezahlt) 50 Euro
a) Kann dann noch 450 Euro ausgezahlt werden ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten?
b) Zählt die Hälfte der KV zum Hinzuverdienst(analog des Angestellten / Arbeitgeberverhältnisses bei nichtselbständiger Arbeit)? Könnten also 425 Euro ausgezahlt werden.
c) Bei Selbständigen zählt auch der volle abzuführende KV-Beitrag zum Hinzuverdienst, somit könnten nur 400 Euro ausgezahlt werden.
Ich wäre sehr dankbar über Ihre fundierte Einschätzung!