Hallo,…
Hallo,
würde gerne von jemanden wissen wie hoch die
Hinzuverdienstgrenze bei einer Teilweisen
Erwerbsminderungsrente ist?! Im Internet findet man
widersprüchliche Aussagen und Internetseiten.
das kann erst nach Erteilung des Rentenbescheides genau festgestellt werden. Warum?
Nach meiner Kentniss, gibt es da eine Formel:
TeilRente wegen Erw.Mind. (Voll):
0,23 x Bezugsgröße (also dem Verdienst - den den man hatte,
oder?) x Entgeldpunkte = Hinzuverdienstgrenze
Diese Formel ist falsch. Nach § 96a Absatz 2 SGB VI sieht die Ermittlung so aus:
_(2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt
- bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
a) in voller Höhe das 20,7fache,
b) in Höhe der Hälfte das 25,8fache
des aktuellen Rentenwerts (§ 68), vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten,_
Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit 28,07 €. Die Hinzuverdienstgrenzen betragen somit mindestens - ausgehend von 1,5 Entgeltpunkten, die Summe der Entgeltpunkte für die letzten drei Kalenderjahre kann eben erst bei Rentengewährung ermittelt werden -
- für eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung in voller Höhe 871,57 €
- für eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte der Rente 1.086,31 €
Je höher die Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn waren, umso höher sind auch die Hinzuverdienstgrenzen. Wer also in diesen drei Jahren mehr verdient hat, kann auch höher hinzuverdienen.
Wie ermittelt man diese Entgeltpunkte? Der Bruttoverdienst eines Jahres wird durch den Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten im gleichen Jahr geteilt; das Ergebnis gibt die Anzahl an Entgeltpunkten für dieses Jahr. Wer also genau wie der Durchschnitt verdient hat, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Das wären dann bei drei Jahren durchschnittlichem Verdienst 3 Entgeltpunkte und die Hinzuverdienstgrenzen wären doppelt so hoch.
Für 2012 und 2013 sind diese Werte vorläufig festgesetzt, können ja noch nciht endgültig bestimmt werden. Diese vorläufigen Werte gelten bei der Rentenberechnung übrigens endgültig, es wird nicht in 2014 oder 2015 neu berechnet. In 2013 sind das derzeit 34.071 Euro.
Achtung: Die Hinzuverdienstgrenzen gelten für den Brutto-Verdienst!!!
Wäre cool, wenn da einer Licht ins dunkel bringen könnte, ich
weiß ein bisschen Komplex das Thema, wenn es aber einfach
wäre, würde ich ja nicht fragen!
Evtl. ist’s mir gelungen. 
MfG und Danke!
Gern geschehen! Servus,
Robbie