Hitzeschäden an Straße

Hallo,

was mich gerade mal einfach so interessiert (kein akuter Hintergrund) ist die Haftungsfrage in einem solchen Fall:

Sommer mit sommerlichen Temperaturen, auf einer Kreisstraße außerhalb einer Ortschaft löst sich zum wiederholten Mal die Asphaltdecke und liegt brockenweise auf der Straße bzw. klebt an Autos. Es passiert nichts; kine Spur-Sperrung der betroffenen Meter, keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit.

Wer übernimmt in einem solchen Fall die Beseitgung der Schäden an den KfZ? Keiner? Oder ist der Straßenbetreiber (Kreis / Land) haftbar?

Hi.

Wichtig wird sein, ob du Stadt, Gemeinde oder Kreis belegen kannst, das diese ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt haben. Ansonsten gilt für den Fahrer das Sichtfahrgebot. D.h. du wirst zumindest auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben.

Hallo,
wenn man da nicht fahren kann, siehst Du es und wendest, oder was auch immer.
Wenn ein Baum da liegt, oder hinter der Kurve ein Auto hochkant, faehrst Du auch nicht dagegen.
Innerhalb der Sichtweite anhalten koennen

Keiner, richtig!
Sowohl Stadt, Gemeinde und Bund werden sagen, dass niemand dazu gezwungen ist hier entlang zu fahren. Es gibt andere Wege.
Des Weiteren werden Sie sagen, dass bei dem Wetter eine Behebung des Schadens nicht möglich ist.
Sry. Du bleibst auf den Kosten sitzen!

Aha.

Stadt & Gemeinde sind genauso außen vor wie der Bund. Es handelte sich in meinem Beispiel um eine Kreisstraße. BTW, hier wurde gestern eine Straße wegen eines Hitzeschadens gesperrt. Das war die Ausweichroute zur ebenfalls gesperrten Autobahn. Nicht überall hat es so viele Straßen wie in Städten, auffm Land heißt das schon mal, das mann tatsächlich nicht von Heimatort A an das Wunschziel B kommen kann. Jedenfalls nicht mit dem Auto auf der dafür vorgesehenen Trasse. Fahrrad, Füße oder Flugzeug würden gehen (ok, Auto mit Kenntnis der Wirtschaftswege und Schlagbaumsituation auch)

Wir würden in diesem Fall von einer Notreparatur reden. Aber bei „diesem Wetter“ kann auch ganz normal asphaltiert werden, z. B. die neue Brücke im Ort. Ist eindeutig olfaktorisch und optisch wahrnehmbar.

Nein, bleibe ich nicht. Es hätte schon geholfen, meinen Post mal richtig zu lesen.

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Kommt sicherlich auf die Situation an; ein Blow-up ist sicherlich leichter zu erkennen als eine ca. 30 cm² Schlaglochähnliche Ablösung der obersten Asphaltschicht im Gegenlicht.

Aber: Konstruierter Fall, daher hier Ende.

Verkehrssicherungspflicht war das Stichwort, das mir fehlte.

Unter Haftung fand ich die passende Antwort auf meine Frage: „kommt darauf an…“ :wink: