Hallo,
was mich gerade mal einfach so interessiert (kein akuter Hintergrund) ist die Haftungsfrage in einem solchen Fall:
Sommer mit sommerlichen Temperaturen, auf einer Kreisstraße außerhalb einer Ortschaft löst sich zum wiederholten Mal die Asphaltdecke und liegt brockenweise auf der Straße bzw. klebt an Autos. Es passiert nichts; kine Spur-Sperrung der betroffenen Meter, keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit.
Wer übernimmt in einem solchen Fall die Beseitgung der Schäden an den KfZ? Keiner? Oder ist der Straßenbetreiber (Kreis / Land) haftbar?