HOAI - Ingenieurbauwerke - § 7 Honorarvereinbarung

Hallo liebe w-w-w-Gemeinde,

ich habe eine kleine Frage zur Honorarvereinbarung der HOAI.
Wie kann man die §§ 6 und 7 deuten?

Es handelt sich um ein Ingenieurbauwerk, Honorarzone III. Es wurde aber keine direkte Honorarvereinbarung getroffen.

Folgender Sachstand:
Geschätzte Kosten des AG: 400T € (LP 1 und 2)
Ermittelte Kosten des Planers: 600T € (ab LP 3)

Können die LP 1 und 2 auf die 600T € angerechnet werden? Oder wird das Honorar erst ab LP 3 mit den 50% mehr angerechnet?

Die HOAI ist da nicht wirklich eindeutig.

Oder gibt es hierzu schon irgendwelche Urteile, die ich im Netz vielleicht überlesen habe?

Vielen Dank für schon mal für eure Meinungen und Hinweise :slight_smile: