Hochschulgesetz - Prüfungsinformationen per Mail

Weiss jemand wie es beim Hochschulgesetz (BW) steht. Mir wurde eine Prüfung vorverlegt (6 Tage vor der regulären Prüfung). Ich wurde darüber angeblich per Mail informiert (habe ich nie erhalten). Ist das gesetzlich überhaupt korrekt von der Hochschulleitung? D.h. Gilt eine Mail als ausreichend dafür?

Mojn Pummelstielzchen,

prinzipiell kann dies zulässig sein. Es müsste in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen (hier AUCH Prüfungsordnung) zu finden sein.
Ich gebe davon aus, dass du mit BW Baden-Württemberg meist.

Bitte wende dich auch mal an die zuständige Studentenvertretung. Dafür ist sie ja auch (sic!) da.

Das ist allemal sicherer als hier über das Netz eine (unverbindliche und allgemeine) Rechtsauffassung einzuholen.

Vielen Dank
und wohlwissend dass du diese Antwort nicht gerade erwartest hast…
:wink:
Axel

Hallo,

nein, ich drück’ Dir zwar die Daumen, ist aber nicht ‚mein‘ Bundesland.

Gruss
ruruh

Soviel ich weiß, nein. Das ist sicher anfechtbar!

Schöne Grüße,
Sabishi13

tut mir leid, da kenn ich mich leider nicht aus.
aber eigentlich glaube ich nicht, dass das rechtens ist.
wende dich am besten ans prüfungsamt direkt und frag da nach der richtigkeit.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass das nicht im Hochschulgesetz geregelt wird, sondern in deiner prüfungsordnung. UNd da bitte selber nachschauen oder dir bei deinem Fachschaftsrat helfen lassen.

Viele Grüße

guck mal, vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/lhg_uebersicht…

kannst du da nicht mit deinem prof drübe rreden? bei uns sind die da sehr zuvorkommend.

viel glück!

Ja in der Regel schon!
Man ist dazu verpflichtet eine E-Mail Weiterleitung an die private MailAdresse einzurichten und für nicht erhaltene E-Mails dementsprechend selbst verantwortich!
Gruß