Hallo!
Ich studiere den Studiengang X im ersten Semester in der Hochschule A, das im September begonnen hat und entsprechend im Februar endet. Bald finden Prüfungen statt, ich kann diese aber nicht ablegen ( es ist nicht wichtig, warum ). Ich will nun im April in der Hochschule B alles von vorne anfangen ( auch der Studiengang X ). In der Hochschule B konnte mir nichts deutliches gesagt, also nur, dass ich mich einfach bei ihnen neu bewerben kann. Wechseln ginge nicht, da ich keine absolvierte Prüfungsleistungen habe. Da geht aber das Semester vom April bis Oktober. Ich beziehe aber BAföG, so dass also im März ich im Grunde genommen nicht BAföG berechtigt wäre. Beim Arbeitsamt würde mir für einen Monat wahrscheinlich keine Anmeldung zugesagt, außerdem erforderte nur ein Monat ganz viel Stress mit dem Papierkramm. Arbeiten ginge auch nicht, da ich sehr krank bin. Außerdem müsste ich im März schon BAföG zurückzahlen, da ich mich selbst exmatrikulieren lassen habe, oder? Plus hätte ich im März ja keinen Semesterticket, müsste also einen monatlichen kaufen, aber na ja, das ist halt unvermeidbar und wieso sollte ich eigentlich was Anderes haben, wenn ich nicht studiere.
Ah ja, muss ich mich überhaupt erstmal an einer Hochschule exmatrikulieren lassen, um sich bei einer anderen zu bewerben und zugelassen werden?
Weicht vielleicht die Realität von meiner Vorstellungen ab?
Danke
P.S. Erst gerade ist mir die Gedanke eingefallen, dass ich mich doch wirklich im März an der Hochschule A exmatrikulieren könnte, bzw. das versuchen könnte, bin mir natürlich nicht sicher, ob das möglich wäre, jedoch kann man an mehreren Hochschulen eben nicht EINGESCHRIEBEN sein, und ich an der B also erst im April eingeschrieben würde, also soll das gehen.
Wie sähe es aber mit dem Semesterbeitrag, den ich schon im Februar an die A überweisen müsste?
Ach so, die Zulassung bekäme ich also im Februar, so dass ich die Immatrikulatinsunterlagen spätestens im März wegschicken müsste und entsprechend im März schon immatrikuliert würde, oder? Dann könnte ich doch nicht immatrikuliert werden, da ich noch an der A nicht exmatrikuliert wurde, oder?
Wenn ich dem BAföG also nicht mitteilen würde, dass ich mich doch im Februar exmatrikuliert wurde, könnte es das irgendwie selbst erfahren? Ist das nicht gefährlich ? Oder wenn das später auftauchen würde, bekäme man nicht so viel Ärger wegen des einen Monats?