Hochschulwechsel und 1 Monat ohne Studium

Hallo!

Ich studiere den Studiengang X im ersten Semester in der Hochschule A, das im September begonnen hat und entsprechend im Februar endet. Bald finden Prüfungen statt, ich kann diese aber nicht ablegen ( es ist nicht wichtig, warum ). Ich will nun im April in der Hochschule B alles von vorne anfangen ( auch der Studiengang X ). In der Hochschule B konnte mir nichts deutliches gesagt, also nur, dass ich mich einfach bei ihnen neu bewerben kann. Wechseln ginge nicht, da ich keine absolvierte Prüfungsleistungen habe. Da geht aber das Semester vom April bis Oktober. Ich beziehe aber BAföG, so dass also im März ich im Grunde genommen nicht BAföG berechtigt wäre. Beim Arbeitsamt würde mir für einen Monat wahrscheinlich keine Anmeldung zugesagt, außerdem erforderte nur ein Monat ganz viel Stress mit dem Papierkramm. Arbeiten ginge auch nicht, da ich sehr krank bin. Außerdem müsste ich im März schon BAföG zurückzahlen, da ich mich selbst exmatrikulieren lassen habe, oder? Plus hätte ich im März ja keinen Semesterticket, müsste also einen monatlichen kaufen, aber na ja, das ist halt unvermeidbar und wieso sollte ich eigentlich was Anderes haben, wenn ich nicht studiere.
Ah ja, muss ich mich überhaupt erstmal an einer Hochschule exmatrikulieren lassen, um sich bei einer anderen zu bewerben und zugelassen werden?

Weicht vielleicht die Realität von meiner Vorstellungen ab?

Danke

P.S. Erst gerade ist mir die Gedanke eingefallen, dass ich mich doch wirklich im März an der Hochschule A exmatrikulieren könnte, bzw. das versuchen könnte, bin mir natürlich nicht sicher, ob das möglich wäre, jedoch kann man an mehreren Hochschulen eben nicht EINGESCHRIEBEN sein, und ich an der B also erst im April eingeschrieben würde, also soll das gehen.
Wie sähe es aber mit dem Semesterbeitrag, den ich schon im Februar an die A überweisen müsste?
Ach so, die Zulassung bekäme ich also im Februar, so dass ich die Immatrikulatinsunterlagen spätestens im März wegschicken müsste und entsprechend im März schon immatrikuliert würde, oder? Dann könnte ich doch nicht immatrikuliert werden, da ich noch an der A nicht exmatrikuliert wurde, oder?
Wenn ich dem BAföG also nicht mitteilen würde, dass ich mich doch im Februar exmatrikuliert wurde, könnte es das irgendwie selbst erfahren? Ist das nicht gefährlich ? Oder wenn das später auftauchen würde, bekäme man nicht so viel Ärger wegen des einen Monats?

Hallo!

Die VORLESUNGSZEIT geht (sofern Hochschule A eine Uni ist) bis Februar, das SEMESTER geht aber bis 31. März. Wenn du dich in Hochschule B einschreibst, ist die Einschreibung erst zum Beginn des Sommersemesters, also zum 1.4., wirksam. Es gibt also kein Problem.

LG, Sarah

Danke, Sara!

Nein, die Hochschule A ist eine Fachhochschule, in der das Semester, wie ich schon geschrieben habe, nur bis Februar geht :frowning:

Hallo,

eigentlich stellst Du nicht eine Frage, sondern viele und einiges lässt sich nicht klar beantworten, aber ich versuche mal, dass auseinander zu dividieren:

Wenn Du die Uni wechseln willst musst Du einiges beachten:

Ob Du dich bei Deiner neuen Uni Immatrikulieren kannst, während Du an der alten FH noch eingeschrieben bist, kannst Du der jeweiligen Immatrikulationsordnung entnehmen. In der Regel darf man aber bei keiner anderen Uni immatrikuliert sein. Gib einfach „Name der Uni“ und „Immatrikulationsordnung“ bei Google ein und lies die für diene Uni geltenden Bestimmungen nach und/oder frag beim zuständigen Immatrikulationsamt bzw. Studierendensekretariat.

Achtung: Solltest Du einer Uni oder beiden verschweigen, dass Du bei einer anderen Uni noch eingeschrieben bist, verstößt Du (in der Regel bzw. ggf.) gegen die jeweilige Immatrikulationsordnung. Eine „Strafe“ in Form einer Ordnungsmaßnahme würde durch die Uni selbst vorgenommen. Diese kann(!) auch die Exmatriulation bedeuten. Schildere einfach dem I.-Amt der neuen Uni deine Situation und frage diese, zu welcher Vorgehensweise die raten.

Frage bei deiner jetzigen Uni, ob Du dich nur zum Semesterende oder auch während des Semesters exmatrikulieren kannst, beachte aber Punkt 3 (Bestimmungen zum BAföG).

Du schreibst, dass Du BAföG empfängst. Ein Studiengangwechsel muss durch das BAföG-Amt genehmigt werden, sofern Du weiter BAföG erhalten willst. Die wichtigen Regelungen findest Du in §7, Abs. 3 BAföG (habe ich ans Ende reinkopiert).

Ein Monat ließe sich am besten mit einem Kredit bei Eltern/Bekannten/Bank oder auch mit überbrückender Sozialhilfe regeln (muss zurückgezahlt werden).

Du musst deine BAföG-Förderung nicht sofort zurückzahlen

Hoffe, ich konnte das meiste klären
Viel Erfolg!


§7, Abs. 3 BAföG

(3) Hat der Auszubildende

aus wichtigem Grund oder
aus unabweisbarem Grund

[was ein wichtiger und was ein unabweisbarer Grund ist, erfährst Du in den Verwaltungsvorschriften zu §7 Absatz 3 : http://www.bafoeg.bmbf.de/de/313.php ]
die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Ein Auszubildender wechselt die Fachrichtung, wenn er einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllt sind; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt dies nur, wenn der Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Bei der Bestimmung des nach den Sätzen 1 und 4 maßgeblichen Fachsemesters wird die Zahl der Semester abgezogen, die nach Entscheidung der Ausbildungsstätte aus der ursprünglich betriebenen Fachrichtung auf den neuen Studiengang angerechnet werden.