Hallo,
Ich schreibe in wenigen Wochen mein Abitur und möchte mich danach an der HAW Hamburg in „Maschinenbau Entwicklung&Konstruktion“ einschreiben.
Auf deren Homepage wird beschrieben, dass für das Auswahlverfahren die benötigten Punkte wie folgt berechnet werden:
§ 2 Auswahlverfahren
(1) Im Rahmen der Hauptquote verbleiben nach Abzug von 10 vom Hundert der Studienplätze, die über die Wartezeitquote nach §§ 4 Nr. 2 HZG verteilt werden, 90 vom Hundert der Studienplätze zur Vergabe nach Eignung und Leistung im Rahmen der Auswahlquote nach §§ 4 Nr. 1, 5 Absatz 1 HZG. Die für die Auswahlquote geltenden Auswahlkriterien nach § 5 Absatz 2 HZG sind in Absatz 2 geregelt.
(2) Die Studienplätze im Rahmen der Auswahlquote werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
a) Note im Fach Mathematik der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2 (maximal 30 Punkte), für den Leistungskurs Mathematik zusätzlich 10 Punkte.
b) Die bestbewertete Note in den Fächern Physik oder Chemie oder Technik der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2 (maximal 30 Punkte), für den Leistungskurs in den Fächern Physik, Chemie oder Technik zusätzlich 10 Punkte.
c) Note im Fach Englisch der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1 (maximal 15 Punkte).
d) Note im Fach Deutsch der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) mit dem Gewichtungsfaktor 1 (maximal 15 Punkte).
e) Eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung nach einer von der Fakultät erstellten Liste einschlägiger Berufe (25 Punkte).
f) Ein Vorpraktikum von mindestens 13 Wochen im einschlägigen Berufsfeld (5 Punkte), sofern eine fachspezifische Berufsausbildung nach Buchstabe e) nicht vorliegt.
g) Teilnahme an einem von der Fakultät angebotenen Selbsttests über die Ausrichtung und Ziele des Studiengangs ( 10 Punkte).
Was genau ist mit „Note der Hochschulzugangsberechtigung“ gemeint? Ist das die Note des jeweiligen schriftlichen Abiturfachs, oder die Zeugnisnote aus 13.2, oder das Mittel aus allen Noten des jeweiligen Fachs?
Ich blicke da leider nicht wirklich durch…