Ist es möglich, die Vorschriften zur Flutung der Havelniederung z.B. auf die
Flutung der Wartheniederung an der Oder bei Küstrin zu übertragen?
Welche Bedingung müsste dazu mindestens erfüllbar sein?
Ist es möglich, die Vorschriften zur Flutung der Havelniederung z.B. auf die
Flutung der Wartheniederung an der Oder bei Küstrin zu übertragen?
Welche Bedingung müsste dazu mindestens erfüllbar sein?