Hochzeit während der Regelinsolvenz

Ich befinde mich seit 2010 im Insolvenzverfahren.

Nun möchte ich heiraten!

Meine Fragen:

Hat mein Partner dadurch Schwierigkeiten, also muss er für meine Schulden aufkommen?

Ich habe Horrorgeschichten gehört wie, dass der Gerichtsvollzieher während der Hochzeit vorbei kommt und Geschenke pfändet? Was ist von den Geschenken pfändbar? Ist überhaupt was pfändbar?

Erhöht sich dadurch evtl. mein Pfändungsfreibetrag? Mein Partner arbeitet selbständig.

Danke für die Antworten.

Hallo Jennifer Gutmann

In diesem Fall rate ich, eine Schuldnerberatung oder einen Inso-Anwalt zu fragen. Da kann man bestimmt einen Ehevertrag machen, der die Mithasftung Deines Partners ausschließt!

Gruß wacker

Hallo,

Du kannst in Ruhe heiraten und Dein Partner hat nichts mit Deinen Schulden zu tun.
Alle die solch einen Mist und Horrorgeschichten erzählen wollen sich nur wichtig machen und verschleiern dass Sie keine Ahnung haben.

Fakt eins:
Dein Partner kann 5 Millionen im Monat verdienen und Dir Seinen Porsche leihen, es passiert nichts…

Fakt zwei:
Die Hochzeitsgeschenke kann niemand pfänden
Ein Gerichtsvollzieher darf ja während der Insolvenz gar nicht kommen, dafür geht man doch in die Insolvenz :wink:

Gepfändet wird bei Dir überhaupt nichts mehr solang Du keine neuen Schulden (Schulden, welche nicht in der Insolvenz eingereicht sind) machst.

Der Pfändungsfreibetrag würde sich nur erhöhen wenn Du Deinen Partner ernähren müsstest. Dies ist aber nachzuweisen und dann beim IV anzumelden.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/schulden.html

Hallo, zunächst einmal sollte man unbedingt Gütertrennung vereinbaren, gerade, wenn der Partner selbständig ist. Wegen der Geschenke würde ich grds. keine Geldgeschenke wünsche. Ich habe noch nicht gehört, dass der Gerichtsvollzieher während der Hochzeit die Geschenke einkassiert- das scheint mir eher ein Schauermärchen zu sein …

ihr Mann hat nichts mit´Ihrer Insolvenz zu tun, allerdings dann mit Ihnen. Er ist verpflichtet Sie zu versorgen, also können die Ihnen ein Guthaben anrechnen, wovon dann was pfändbar ist.
Natürlich sind auch wertvolle Geschenke pfändbar, allerdings glaube ich kaum, dass die auf der Hochzeit auftauchen würden.
Der Pfändungsfreibetrag wird sich nicht erhöhen, der wird eher niedriger. Ihr Mann kann und muss Sie unterstützen, also brauchen Sie weniger Geld, b.z.w Sie haben mehr und dieser Teil wäre pfändbar.
Ihr Mann selber hat mit der Inso nichts zu tun, aber er ist Ihnen gegenüber zu Unterhalts verpflichtet.
Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen, dass Ihrem Mann alles und Ihnen nichts gehört ist das zwar anders, aber am Unterhalt ändert das nichts und wenn die Ehe mal nicht gut geht, dann stehen Sie auch dumm da.

Erst einmal ändert sich nichts.
Ihr solltet aber einen Ehevertrag machen und nicht als zugewinngemeinschaft gelten. Dann ist alles ok

Hallo,

die Ehe hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun.

Durch die Ehe haftet auch Ihr Mann nicht.

Der Gerichtsvollzieher, der die Hochzeits-Geschenke pfänden will, existiert nicht.

Da sind Horrorgeschichten, die schlichtweg falsch sind.

Ihr Pfändungs Freibetrag wird sich nichts ändern, es sei denn, es gäbe stichhaltige Gründe dafür, dass der Freibetrag durch Gerichtsbeschluss verändert wird.

Viel Glück.

Ich befinde mich seit 2010 im Insolvenzverfahren.

Nun möchte ich heiraten!

Sorry, da fragen Sie am besten Ihren INSO-Anwalt.

Meine Fragen:

Hat mein Partner dadurch Schwierigkeiten, also muss er für
meine Schulden aufkommen?

Ich habe Horrorgeschichten gehört wie, dass der
Gerichtsvollzieher während der Hochzeit vorbei kommt und
Geschenke pfändet? Was ist von den Geschenken pfändbar? Ist
überhaupt was pfändbar?

Erhöht sich dadurch evtl. mein Pfändungsfreibetrag? Mein
Partner arbeitet selbständig.

Danke für die Antworten.