Höchstgeschwindigkeit für LKW > 7,5to

Hallo zusammen.

Ich fahre eine Landstraße (Bundesstraße) entlang, wo es einen Abschnitt gibt,
der als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Hier gibt es (im Wechsel) in der einen Richtung 1 Fahrspur, auf der Gegenrichtung 2 Fahrspuren.
Die Trennung der Fahrtrichtungen erfolgt nur durch durchgezogene Linien am Boden.

Frage: Wie schnell dürfen LKW mit > 7,5to auf so einer Kraftfahrstraße fahren?
Wie schnell auf sonstigen Landstraßen?

Danke
M.

[Verschoben: MedizinVerkehrsrecht - Mod Kreszentia]

60 km/h

60 km/h

Dann nur 60 km/h

OLG Düsseldorf v. 17.02.2004:
Die Geschwindigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 c Satz 1 und 3 StVO gilt nicht für Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO lässt eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t außerorts nur auf solchen Kraftfahrstraßen zu, deren Richtungsfahrbahnen durch Mittelstreifen oder ähnliche bauliche Einrichtungen getrennt sind. Eine lediglich mit einer durchgezogenen Doppellinie (Zeichen 295) gekennzeichnete Trennung der Richtungsfahrbahnen reicht nicht aus.