Höchstgrenze für Sonderausgaben

Hallo,

in den Erläuterungen des Finanzamtes zum Einkommensteuerbescheid steht etwas über einen Höchstbeitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, nicht aber, wie hoch dieser Beitrag ist. Im Internet sind 2 Werte zu erfahren, 1900€ für Pflichtversicherte, 2800€ für Privatversicherte.
Nicht beschrieben ist (oder ich nicht finde), für wen diese Werte gelten, also Einzelveranlagung pro Person oder gemeinsame Veranlagung. Kennt sich jemand damit aus?

Gruß
Pauli

Hallo Pauli,
für Pflichtversicherte (Arbeitnehmer) gilt der Wert von 1.900 € pro Person, für freiwillig oder privat Versicherte (Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer…) gilt 2.800 € pro Person. Genauer siehe § 10 (4) - https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Unabhängig davon können aber die Beiträge im Rahmen der „Basis“-Versicherung in jedem Fall abgezogen werden, auch wenn sie über den genannten Höchstwerten liegen.

Gruß
Ernst_Erwin

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danke Erwin für diese Antwort. Der §10 ist ja derart umfangreich, daß ich mich da als Laie nicht wirklich informieren kann. Erlaube bitte noch eine Folgefrage:
Wenn die Summe der Versicherungen, Kranken+Pflege, diese Höchstwerte übersteigt, mit sonstigen steuerfreien Zuschüssen aber wieder unter die Grenze rutscht, können dann noch weitere Sonderausgaben geltend gemacht werden, wie z.B. Haftpflichtversicherungen?
Gruß
Pauli