Hallo,
in den Erläuterungen des Finanzamtes zum Einkommensteuerbescheid steht etwas über einen Höchstbeitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, nicht aber, wie hoch dieser Beitrag ist. Im Internet sind 2 Werte zu erfahren, 1900€ für Pflichtversicherte, 2800€ für Privatversicherte.
Nicht beschrieben ist (oder ich nicht finde), für wen diese Werte gelten, also Einzelveranlagung pro Person oder gemeinsame Veranlagung. Kennt sich jemand damit aus?
Gruß
Pauli