Höchsthöhe - Schilder bis zu welcher Höhe?

Hallo,

ihr kennt sicher Schilder dieser Art
http://www.gesetze.ch/sr/741.21/image052.gif
die eine Höchsthöhe angeben, bis zu der ein Fahrzeug hier durchfahren darf.

Bis zu welcher Höhe werden solche Schilder aufgehängt? 3,8 m habe ich schon gesehen, aber an Autobahnbrücken - ich schätze so ab 4-5 m - sieht man oft keine Schilder mehr.

Gibt es da eine Richtlinie? (In Deutschland doch sicher :smile:

Lieben Gruß
Dantis

Hi Dantis,

außer Spezialfahrzeugen gibt es in Deutschland keine Fahrzeuge, die höher als 4 m sind. Damit kann sich der Fahrer darauf verlassen, dass er überall durchkommt, wo kein Schild hängt.

Spediteure, die Spezialtranporte durchführen, legen iher Routen sowieso selber fest, dafür werden sie bezahlt. Da geht es dann nicht nur um Höhen, sondern auch um Breiten, insbesondere um Kurvenradien, und um Belastungsgrenzen für Straßen und Brücken.

Gruß Ralf

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Hallo,

Bis zu welcher Höhe werden solche Schilder aufgehängt? 3,8 m
habe ich schon gesehen, aber an Autobahnbrücken - ich schätze
so ab 4-5 m - sieht man oft keine Schilder mehr.

Gibt es da eine Richtlinie? (In Deutschland doch sicher :smile:

na, na, in der Fahrschule nicht aufgepasst? Ist bei diesem Thema aber eine lässliche Sünde :smile:)

Generell dürfen Nutzfahrzeuge in Deutschland nicht höher als 4m sein. Dementsprechend sind Schilder mit mehr als 4m sinnlos. Bei Sondertransporten wird sowieso die gesamte Strecke auf Durchfahrbarkeit ausgemessen.

Gruß, Niels

Hallo,

ok, du warst schneller… hast gewonnen :smile:)

Gruß, Niels

Hi Dantis,

außer Spezialfahrzeugen gibt es in Deutschland keine
Fahrzeuge, die höher als 4 m sind. Damit kann sich der Fahrer
darauf verlassen, dass er überall durchkommt, wo kein Schild
hängt.

Hallo,
„Schlitzohren“ unter den Brummi-Fahrern wissen, dass Höhenbegrenzungsschilder unter Berücksichtigung einer Toleranz nach oben von (mW) 20cm aufgestellt werden. D.h. wo die Angabe 3,80m ist, versuchen die es gaaanz vorsichtig mit einem 4m-(leer)-Brummi (Stahlfederung, beladen, 3,95m) da noch durchzukommen. Klappt ja meistens, aber leider, leider nicht immer.
Gruß
Karl

Hi,

„Schlitzohren“ unter den Brummi-Fahrern wissen,

sind das nicht genau DIE Spezialisten, von denen man nahezu täglich im Verkehrsfunk hört weil sie den Elbtunnel blockieren? :wink:

http://de.wikipedia.org/wiki/Elbtunnel#H.C3.B6henkon…

Grüße,
J+

Lastwagen bis zu welcher Tiefe!
Hi Karl,

wo die Angabe 3,80m ist, versuchen die es gaaanz vorsichtig mit einem 4m-(leer)-Brummi
(Stahlfederung, beladen, 3,95m) da noch durchzukommen.

das sind die, die dann in Essen in der Bahnunterführung Bismarckplatz (?, ist lang her) die Luft aus den Reifen lassen, um 5 cm nach unten zu gewinnen. Kein Witz, ich persönlich war Zeuge, so um 1978 rum.

Gruß Ralf

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Pflichtwitz dazu
Zwei LKW-Fahrer mit einem 4m hohen LKW fahren an einem Schild vorbei, dass die maximale Durchfahrtshöhe mit 3m angibt. Der Fahrer hält an und fragt den Beifahrer: „Was machen wir jetzt? Umdrehen?“ „Hast du hier irgendwo Polizei gesehen?“ „Nein“. „Dann fahren wir durch“.
MFG Peter

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Nun ja, ich war selbst mal Kraftfaher.
Mein LKW war 3,6 hoch.
Die Bogenbrücke war lt. Schild 2,6.
Wenn man genau in der Mitte gefahren ist, (also mit offener Tür und genau den Abstand zwischen Aufbauecke und Brücke auf 2 cm. eingehalten hat, ist man durchgekommen. Das haben vorher Kollegen ausgemessen.

Hab auch schon gesehen, dass dort ein LKW-Fahrer vor der Brücke den Container abgesetzt hat, und den an den Ketten durchgeschleift hat.

Also, geht nicht, gibt es oft nicht. (es wären sonst 70 km Umweg gewesen, weil die Hauptstrasse wg. einer Baustelle längere Zeit gesperrt war)

Grüße, Steffen!

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So ziemlich alles falsch, ausser dem hier:
Moinsen!

Mögen meine Vorredner auch ein sehr ausgeprägtes Rechtsverständnins, und alle möglichen Höchstmaße für Lkws im Kopf haben, hier hilft uns das nicht viel.

Bei der angegebenen Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 Zentimeter zu berücksichtigen. Seine Unterschreitung rechtfertigt ein Mitverschulden des für die Anbringung des Zeichens Verantwortlichen. Selbst, wenn eine Durchfahrt also 4,01 Meter Höhe hat, muss der Aufsteller gerundete 3,80 m angeben, sonst ist er haftbar zu machen, wenn etwas passiert. Selbst, wenn der Wagen die Höhe von 4 m überschreitet. Dies erklärt auch, warum es sogar 4 m-Zeichen gibt. Bei Brücken, wie sie an Autobahnen vorkommen, mit Durchfahrtshöhen von knapp 5 m oder mehr, bewegen wir uns natürlich ausserhalb irgendwelcher +/- 20 cm Toleranzen um das gesetzlich Zugelassene, so dass man hier auf die Schilder verzichten kann.

Gruß

Markus

Durchfahrthöhe - weitere Frage
Hallo,

gilt das von Dir gesagte auch für Parkgaragen ?

Hintergrund: Mein VW Bus ist leer an der Hinterkante 2,01 Meter hoch. Parkhäuser mit 2m Schild lassen sich i.a. problemlos befahren. Bis auf eines, das auch mit 2m beschildert war, und an dem ich an der Deckenverkleidung hängen geblieben bin.

Danke für eine Antwort
Hans

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Durchfahrthöhe - weitere Antwort
Moinsen,

ich denke schon, denn ein Fall, den ich Dir (bzw. besser: Deinem Anwalt) als Beispiel vorschlagen würde (Landgericht Osnabrück, Aktenzeichen: 2 S 790/03), bezieht sich auch auf ein Privatgelände, ging da wohl um ne Toreinfahrt.

Viel Erfolg, berichte mal!

Gruß

Markus

Wo steht das?
Auch moin!

Bei der angegebenen Durchfahrtshöhe ist ein
Sicherheitszuschlag von mindestens 20 Zentimeter zu
berücksichtigen. Seine Unterschreitung rechtfertigt ein
Mitverschulden des für die Anbringung des Zeichens
Verantwortlichen.

Kannst Du bitte auch noch sagen, wo das genau steht? Interessiert mich nämlich jetzt brennend, und eine offizielle Quelle zu haben ist ja nie falsch…

Danke,

Kubi

Hallo,

Kannst Du bitte auch noch sagen, wo das genau steht?
Interessiert mich nämlich jetzt brennend, und eine offizielle
Quelle zu haben ist ja nie falsch…

Wenn dann müßte das in der „RiZA“ stehen, der Richtlinie für Aufstellung von Verkehrszeichen. Bzw auch „HAV“ genannt: Kirschbaum-Verlag http://www.kirschbaum.de

gruß

dennis

Hallo Dennis,

ein Blick in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sagt uns:

Fahrzeuge dürfen maximal eine Höhe von 4 Metern haben…
Alle Fahrzeuge,deren Höhe dieses Maß überschreitet,sind sogenannte
„Sonder“ (Schwertransporte)…deren Fahrt jeweils einer Genehmigung bedarf…

mfg

Frank

Die Toleranz beträgt 5%, ein Doppelstockreisebus von 4m kommt bei einem 3,80 Schild mit entleerten Luftfederbälgen unten durch.

wurde hier was gelöscht, oder muss man das jetzt machen, damit man wirklich dazu gehört?

Nö. Ich habe nur einen uralt Artikel ausgegraben.