Hallo zusammen,
kennt Jemand die Höhe der Erstattungsbeträge der Krankenkassen für Krankenbeförderungen mit Taxi/Mietwagen, RTW usw.?
MfG
Klaus König
Hallo, in der Regel bei medizinischer Notwendigkeit, werden bis auf den Eigenbehalt von 10,00 Euro die Kosten erstattet bis zur Zuzahlungsgrenze danach voll.
Bei Taxi, Krankenwagen usw, Mietwagenkosten glaube ich nicht.
Gruß Gaby
Hallo,
eine gute Zusammenfassung findest du z.B. hier:
http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/fahrtk…
Grüße
fribbe
Hallo Klaus,
die Regeln sind hier zu finden:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtranspor…
Normalerweise übernehmen die Kassen die Kosten, wenn eine Verordnung bzw. im Notfall eine nachträgliche Verordnung vorliegt.
LG
Werner