Hallo und guten Abend,
im Forum haben wir so eine richtig passende Antwort zu unserer Konstellation noch nicht gefunden. Folgender Sachverhalt:
– Mann privat krankenversichert (PKV)
– Frau freiwillig gesetzlich versichert (GKV)
– bis zu dem Zeitpunkt nicht verheiratet
– Frau in Elternzeit und mit Bezug von Elterngeld
Daraus ergab sich, dass das Kind logischerweise noch in der GKV-Familienversicherung sein durfte und die Partnerin nur den Mindestbeitrag ca. 160 € zahlen musste.
Doch jetzt sind beide verheiratet und es stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Partnerin nun als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen muss?!
Folgende Möglichkeiten haben wir im Internet schon in Erfahrung bringen können:
Entweder:
a) Es bleibt bei dem Mindestbeitrag der Partnerin in Höhe von 160 €, da sie weiterhin keine Einkünfte bzw. nur das Elterngeld hat. Das könnte man auch so auf dem Formular der Krankenkasse (KK) angeben – „praktisch einkunftlos“.
Oder:
b) Aufgrund der Hochzeit wird das Gehalt des Mannes jetzt mit herangezogen und der Beitrag der Frau wird in Kombination mit dem Einkommen des Partners berechnet.
Wenn ja: Das ganze bis max. zur halben Höhe der Beitragsbemessungsgrenze?
Von der KK wurde dies noch nicht zu 100% beantwortet, und es gibt bei verschiedenen Kassen wohl auch verschiedene Verfahrensweisen.
Wie ist es nun richtig; mit was muss man rechnen?
Mit der Bitte um Antworten zum geschilderten Sachverhalt, vielen Dank!
Andre
PS: Was mit dem Kind ist, konnte schon geklärt werden – es muss dann entweder zum Vater in die PKV oder aber als freiwillig familienmitversichertes Mitglied zur Mutter in die GKV.)