Hi.
Es gibt bei der Höhe eines Schornsteins (gemeint ist die Höhe der Austrittsöffnung) die sogenannte Umkreisregelung:
Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss im Umkreis von 15 Metern jede Lüftungsöffnung, jedes Fenster, jede Tür um mindestens 1 Meter überragen.
Gilt das auch für alte Bauernhäuser, die z.B. vor 1900 gebaut wurden?
Kann ein Nachbar in einem solchen Fall verlangen, dass der (alte) Schornstein entsprechend aufgestockt wird?
Danke
M.