Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: ein Wochenendgebiet wird mit Wasser und Strom nachträglich erschlossen. Erhöht sich dadurch die Grundsteuer? Wenn sich durch den Erschließungsvorteil der Grundstückswert erhöht, erhöht sich doch eigentlich auch der Einheitswert (der wiederum mit dem Hebesatz multipliziert wird)? Oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Feivel