Höhere Stufe bei Eingruppierung in niedrigerer EG in neuem Job?

Hallo zusammen,

der folgende hypothetische Fall liegt vor: ein neuer Job wurde angetreten; im alten Job (befristet 3 Jahre) gab es Entgeltgruppe 11, jetzt Entgeltgruppe 9, welche Stufe bekommt man automatisch/rechtlich abgesichert?
Es wurde EG 9, stufe 3 angeboten und aufgrund der Kürze der Zeit hat die AN den Vertrag unterschrieben (kurz vor Arbeitsantritt) im Glauben, über die Stufe könne noch nachher gesprochen werden, da die Stufe ja auch im Vertrag nicht steht.
Der AN wurde mitgeteilt, sie hätte vor Unterschrift des Vertrages androhen müssen, bei stufe 3 den Job nicht anzutreten, dann hätte Sie Stufe 4 bekommen!

Besteht ein Anspruch auf Stufe 4, weil vorher EG 11 gezahlt wurde??

Danke im Voraus für Eure Antworten!!

Besteht ein Anspruch auf Stufe 4, weil vorher EG 11 gezahlt wurde??
-> Nein, das hat damit absolut rein gar nichts zu tun

welche Stufe bekommt man automatisch/rechtlich abgesichert?
-> wenn überhaupt dann nur bei einem Wechsel innerhalb dergleichen Behörde/Kommune etc.

Schon bei einem Wechsel von Bund zu Kommune gibt es keinen Anspruch mehr, es ist reine Verhandlungssache.

Hallo,

deine Schilderung läßt bei mir die Vermutung aufkommen, dass es sich hier um irgendeinen TV im ÖD handelt, den du hier verschweigst. Das „androhen müssen“ halte ich für eine Fehlinterpretation. Wie lautet die genaue schriftliche Formulierung?

Gruß
Otto