Höherer Grad der Behinderung

Hallo,

ich habe vor im Dezember/Januar einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dabei habe ich geltend gemacht:

  • Depressionen
  • Spondylodese Th8-L3 (Wirbelsäulenversteifung 8. Brust- 3. Lendenwirbel) wegen Skoliose mit Restkrümmung von 22° nach Copp
  • Hyperkyphose
  • Spondylolisthetis L5/S1 (Wirbelgleiten 5. Lenden-/1. Steißwirbel) Stufe 1 nach Meyerding

Die daraus hervorgehenden Beeinträchtigungen habe ich sorgfältig beschrieben.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bekommen (normalerweise würde einem aber allein schon bei einer großstreckigen Wirbelsäulenversteifung - und 8 Wirbel ist wirklich keine kurze Versteifungsstrecke - 50-70 zustehen). Welchen Einzel-GdB ich auf welche Krankheit bekommen habe, weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich auf die Depressionen einen Einzel-GdB von 10 bekommen habe.

Ich würde gerne einen neuen Antrag stellen, in dem ich neben den oben genannten noch die folgenden Krankheiten angeben werde:

  • Photophobie (wodurch die genau ausgelöst wird, muss ich allerdings noch abklären lassen, bevor ich den Antrag stelle)
  • ggf. Knoblauchallergie
  • ektodermale Dysplasie

Was meint ihr, welchen GdB würde ich dann bekommen? Und würde ich ein Merkzeichen bekommen? Durch die Rückenprobleme kann ich nämlich auch nicht lange stehen oder gehen (Gehbehinderung), normalerweise nicht länger als 30-45 Minuten gehen (zumindest nicht schmerzfrei), stehen kürzer.

Ich habe schon den Tipp erhalten mich an den VdK oder den Reichsbund zu wenden. Was findet ihr da besser? Und habt ihr sonst noch Tipps, wie ich einen höheren GdB bekomme?

Ich habe den Antrag beim Sozialamt gestellt. Wäre es sinnvoller den nächsten beim Versorgungsamt zu stellen?

Ich kann leider nichts Neues dazu sagen. Ich würde mich sorgfältig in einer Sozialberatungsstelle beraten lassen.
Gruß, Winfried Mall

Warum hast Du den Rat nicht befolgt?Du wirst hier nicht ohne Fachberatung klar kommen!
Empfehle Dir zum SoVD zu gehen!
Mfg.
richter63

Hallo,

Hallo,
zuerst einmal zu Ihren Fragen:
den nächsten Antrag würde ich beim Versorgungsamt Ihrer Kommune stellen (ist aber oft das Sozialamt).
Die GdB`s jeder einzelnen Erkrankung kann man nicht einfach addieren und so den Gesamtgrad errechnen; das funktioniert nicht.
Im ersten Jahr gibt das „Versorgungsamt“ meist einen geringen Grad des GdB (sogenanntes Bewährungs- oder Genesungsjahr), um abzuwarten, ob sich die Krankheit bessert. Später (nach meiner Erfahrung frühestens nach einem Jahr) dann bitte einen Verschlechterungsantrag stellen.
Und der Tipp mit dem VdK ist super. Ich habe von dort die besten Rückantworten der Betroffenen erhalten - und eine Rechtsberatung und sogar Prozessbeistand sind seeehr preiswert - auch über eine Rechtsschutzversicherung abwickelbar!
Viel Glück… siebengebirgler

Hallo,

Hallo,

ich habe vor im Dezember/Januar einen Antrag auf
Schwerbehinderung gestellt. Dabei habe ich geltend gemacht:

  • Depressionen
  • Spondylodese Th8-L3 (Wirbelsäulenversteifung 8. Brust- 3.
    Lendenwirbel) wegen Skoliose mit Restkrümmung von 22° nach
    Copp
  • Hyperkyphose
  • Spondylolisthetis L5/S1 (Wirbelgleiten 5. Lenden-/1.
    Steißwirbel) Stufe 1 nach Meyerding

Die daraus hervorgehenden Beeinträchtigungen habe ich
sorgfältig beschrieben.

Das kannst Du Dir schenken. Derartige Beschreibungen sind nur was „wert“, wenn sie ärztlich bestätigt werden.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bekommen
(normalerweise würde einem aber allein schon bei einer
großstreckigen Wirbelsäulenversteifung - und 8 Wirbel ist
wirklich keine kurze Versteifungsstrecke - 50-70 zustehen).

Das ist falsch. 8 von 25 Wirbeln sind nicht „große Teile“ iSd Nr. B 18.9 Versmed-V.
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

(Die Dir in einem anderen Forum genannten „Anhaltspunkte“ sind seit über 4 Jahren nicht mehr gültig)
Das muß schon mehr als die Hälfte der Wirbelkörper sein. Solange es 8 Wirbelkörper sind, gilt für Dich die Defintion „mittelgradig bis schwer“ in zwei WS-Abschnitten = GdB 30-40. Die weiteren WS-Schädigungen sind da mit eingerechnet.

Welchen Einzel-GdB ich auf welche Krankheit bekommen habe,
weiß ich nicht mehr.

Das erfährt man detailliert auch nur, wenn man Widerspruch einlegt und Akteneinsicht verlangt. Dann muß man auch die gutachterliche Bewertung mit den Einzelwerten sowie auch die Stellungnahmen der benannten Ärzte bekommen.

Ich kann mich nur noch daran erinnern,
dass ich auf die Depressionen einen Einzel-GdB von 10 bekommen
habe.

Woher willst Du das wissen ? GdB 10 bedeutet zeitweilige „Verstimmung“ (= so was ähnliches wie „Winterblues“)

Ich würde gerne einen neuen Antrag stellen, in dem ich neben
den oben genannten noch die folgenden Krankheiten angeben
werde:

  • Photophobie (wodurch die genau ausgelöst wird, muss ich
    allerdings noch abklären lassen, bevor ich den Antrag stelle)

Es wird auch darauf ankommen, wodurch es ausgelöst wird. Als Folge einer Migräne kann es bis zu 40 geben, wenn noch andere Symptome hinzukommen (B 2.3 Versmed-V), ansonsten im leichteren Stadium kaum mehr als 10.

  • ggf. Knoblauchallergie

Vergiss’ es, Du machst Dich lächerlich. Knoblauch kann man sehr gut vermeiden, deswegen tendenziell GdB 0

  • ektodermale Dysplasie

Auch hier kommt es auf die konkreten Auswirkungen an, wobei sichtbare Stellen wie zB Gesichtshaut oder Fingernägel stärker zählen. Da die eD selbst nicht in der Versmed-V vorkommt, dürfte als Vergleichsmaßstab B 17.5 Versmed-V in Frage kommen.
Die Krankheit ist selten und die Gutachter des VA oft nicht vom Fach, deswegen kann es eine zu geringe Bewertung geben:
http://www.ektodermale-dysplasie.de/biblioth/worksho…

Was meint ihr, welchen GdB würde ich dann bekommen?

Je nach konkreten Ausprägungen zwischen 40 und 70

Und würde
ich ein Merkzeichen bekommen? Durch die Rückenprobleme kann
ich nämlich auch nicht lange stehen oder gehen
(Gehbehinderung), normalerweise nicht länger als 30-45 Minuten
gehen (zumindest nicht schmerzfrei), stehen kürzer.

Ein Merkzeichen „G“ gibt es nur, wenn es für die WS einen einzel-GdB von 50 gäbe ( D 1d Versmed-V). Das sehe ich aufgrund Deiner Angaben nicht als erfüllt an.

Ich habe schon den Tipp erhalten mich an den VdK oder den
Reichsbund zu wenden. Was findet ihr da besser? Und habt ihr
sonst noch Tipps, wie ich einen höheren GdB bekomme?

Chronisch kranke Menschen benötigen unbedingt einen Rechtsschutz im Sozialrecht. Zum Sozialrecht gehören neben der GdB-Bewertung auch alle Angelegenheiten von Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitsagentur und Berufsgenossenschaft. Das ist sehr spezielles Recht, für das man einen Fachanwalt braucht. Das kann kein Anwalt, der ansonsten nur Ehescheidungen, Verträge oder Strafrecht macht.
Sozialverbände wie VdK bieten diesen Rechtsschutz recht preiswert ab dem ersten Verfahrensschritt (Antragstellung) an. Die Beratungsqualität ist aber, da es sich in der Erstberatung idR um ehrenamtliche Berater handelt, sehr stark schwankend.
Private RSV treten erst ab Klageeinreichung ein, Erstantrag und Widerspruchsverfahren decken sie idR nicht ab.
Professionellen Vollservice - ggfs. ab Antragstellung - bietet der Rechtsschutz der DGB-Gewerkschaften, bei denen Sozialrecht ohne „Aufpreis“ im normalen Beitrag enthalten ist.

Ich habe den Antrag beim Sozialamt gestellt. Wäre es
sinnvoller den nächsten beim Versorgungsamt zu stellen?

Das Sozialamt ist nicht zuständig. Es wird den Antrag sowieso an das VA „zuständigkeitshalber“ weitergeleitet haben. Der Erhöhungsantrag sollte logischerweise bei dem VA gestellt werden, das den ersten Bescheid erlassen hat.

Du solltest für jede Erkrankung den behandelnden bzw. diagnostizierenden Arzt benennen und Dir selbst ausschweifende Beschreibungen verkneifen.
Und natürlich sollte man sich auch von Anträgen eigene Kopien machen, damit man bei einem Widerspruch überhaupt noch weiß, was man geltend gemacht hat.

Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht und das werden dir auch noch andere bestätigen, --dass grundsätzlich Beantragungen abgelehnt werden. Demzufolge muss man grundsätzlich Einspruch gegen diese Ablehnung einlegen.Diesen Einspruch gilt es gut zu begründen.Dabei können Vdk oder vielleicht wenn Sie einen Anwalt aus einer Rechtsschutzversicherung nutzen können helfen. Das ist oftmals zermürbenden und langwierig doch man könnte denken,dass viele Hilfesuchende dadurch schnell aufgeben u.diese Methode evt. Programm ist. Sprechen Sie mal mit örtlichen Behindertenvereinen. Mit Grüßen, n.

Knoblauchallergie dürfte keinen Grund sein, einen behindertenstatus auszusprechen.
Ansonsten kann man nur raten: Alles von einem Arzt bestätigen lassen
und
immer wieder aufs Neue stellen, die Anträge.
Bleib am Ball.

Doch vergiss bitte nie, dass du, wenn du erst mal als Behinderter anerkannt bist, deine beruflichen Aussichten gleich Null sind.

Also, gut abwägen!

LG Fallada

Wenn man Anwältin werden möchte, und das noch in England (ich weiß nicht mal, ob die Schwerbehinderung in England dann auch anerkannt ist), ist das glaube ich nicht so das große Problem. Zumal ich ja Medizin- und Sozialrecht als Fachrichtungen machen möchte, oder eben nur Medizinrecht, wenn beides zusammen nicht geht. Da sollten sie eig. Leute, die selber Erfahrung damit gemacht haben, bevorzugt nehmen :wink: und früher oder später würde mein Chef sowieso merken, dass ich nicht uneingeschränkt bin, egal ob mir das jetzt anerkannt wird oder nicht… nur, wenn es anerkannt wird, hat man eben auch einige Vorteile, auch im Arbeitsleben (Extraurlaub klingt schon ganz nett :wink:).

Hallo,

vermutlich wird dir die Knoblauchallergie und Photophobie nicht wirklich bei der Erhöhung des GdB helfen können. Knoblauch ist kein lebenswichtiger Nahrungsstoff und muss nicht gegessen werden. Andere Allergiker mit Behinderung erhalten damit auch keine Berücksichtigung im GdB. Bezüglich der Photophobie müsste eine Untersuchung/Diagnosestellung eines entsprechenden Facharztes in seinem Bericht klar herausstellen, inwiefern dich diese Beeinträchtigung im Lebensalltag einschränkt und ob es nicht Maßnahmen gibt, die diese Beeinträchtigung lindern (Tragen einer abgedunkelten Brille etc). Das allerdings wird dann wohl auch den GdB nicht maßgeblich beeinflussen können. Das sind meine Vermutungen dazu

Maßgeblich wird wohl sein, wie sehr dich die Erkrankungen und Behinderungen im Lebensalltag und in der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe einschränken und in welchem Maße diese Einschränkung ausgeglichen werden kann mit einem entsprechenden Behindertenausweis.

Die Idee zum VdK zu gehen, halte ich definitiv für sehr sinnvoll. Mir fällt noch der BvkM (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; Web: http://www.bvkm.de) ein, an den du dich vielleicht wenden könntest für Beratung, Unterstützung und vielleicht sogar Rechtsbeistand. Die können (ich weiß nicht ob besser als der VdK, aber mindestens genauso gut und vor allem auf Körperbehinderungen bezogen) Auskünfte, Beratung und Unterstützung zu all deinen Fragen geben. Dort würde ich es an deiner Stelle zuerst versuchen.

Viel Erfolg auf diesem Wege wünsche ich.

Herzliche Grüße
redbrodi

Danke erst mal für dei ausführliche Antwort :smile:

Woher ich das mit den Depressionen weiß? Das hat man auf dem letzten Feststellungsbescheid angegeben. Ich habe das jetzt schon fast zwei Jahre; da werden es wohl keine zeitweiligen Verstimmungen sein.

Wegen der Photophobie steht bisher keine Diagnose (werde aber mal zum Augenarzt gehen), aber ich kann tagsüber kaum ohne Schmerzen rausgehen, auch mit Sonnenbrille nicht :confused:

Zu der Wirbelsäule und dem Merkzeichen: Ich habe gelesen, dass einem bei großstreckigen Wirbelsäulenversteifungen 50-70 zusteht, alleine wegen der Versteifung. Und 8 Wirbel sind ja nicht gerade klein.

Zu der Zuständigkeit: http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/behi… Hier steht, dass das Sozialamt auch zuständig ist. Ich habe den Feststellungsbescheid und alles auch vom Sozialamt bekommen.

Die Fragen zu den Erkrankungen kann im Endeffekt nur ein Mediziner genau beantworten.
Ich würde raten, den VdK aufzusuchen und von dort Einspruch zu erheben bzw. den neuen Antrag formulieren zu lassen.

Hallo,

ich habe vor im Dezember/Januar einen Antrag auf
Schwerbehinderung gestellt. Dabei habe ich geltend gemacht

  • Depressionen
  • Spondylodese Th8-L3 (Wirbelsäulenversteifung 8. Brust- 3.
    Lendenwirbel) wegen Skoliose mit Restkrümmung von 22° nach
    Copp
  • Hyperkyphose
  • Spondylolisthetis L5/S1 (Wirbelgleiten 5. Lenden-/1.
    Steißwirbel) Stufe 1 nach Meyerding

Die daraus hervorgehenden Beeinträchtigungen habe ich
sorgfältig beschrieben.

Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bekommen
(normalerweise würde einem aber allein schon bei einer
großstreckigen Wirbelsäulenversteifung - und 8 Wirbel ist
wirklich keine kurze Versteifungsstrecke - 50-70 zustehen).
Welchen Einzel-GdB ich auf welche Krankheit bekommen habe,
weiß ich nicht mehr. Ich kann mich nur noch daran erinnern,
dass ich auf die Depressionen einen Einzel-GdB von 10 bekommen
habe.

Ich würde gerne einen neuen Antrag stellen, in dem ich neben
den oben genannten noch die folgenden Krankheiten angeben
werde:

  • Photophobie (wodurch die genau ausgelöst wird, muss ich
    allerdings noch abklären lassen, bevor ich den Antrag stelle)
  • ggf. Knoblauchallergie
  • ektodermale Dysplasie

Was meint ihr, welchen GdB würde ich dann bekommen? Und würde
ich ein Merkzeichen bekommen? Durch die Rückenprobleme kann
ich nämlich auch nicht lange stehen oder gehen
(Gehbehinderung), normalerweise nicht länger als 30-45 Minuten
gehen (zumindest nicht schmerzfrei), stehen kürzer.

Ich habe schon den Tipp erhalten mich an den VdK oder den
Reichsbund zu wenden. Was findet ihr da besser? Und habt ihr
sonst noch Tipps, wie ich einen höheren GdB bekomme?

Ich habe den Antrag beim Sozialamt gestellt. Wäre es
sinnvoller den nächsten beim Versorgungsamt zu stellen?

Ich finde Deine Frage in meienr Liste der nicht beantworteten Fragen.Ich hatte sofort nach der Mail geantwortet.

Sorry, da weiss ich leider nicht Bescheid und kann darum nicht weiterhelfen.