Die Versicherung kann ja einen höheren Restwert ermitteln wie im Gutachten .
Aber wie ist es dann mit der Abwicklung .Muss man sich dann um den Verkauf kümmern oder die Versicherung. Und was ist wenn der Abnehmer wo die Versicherung vorschlägt nicht erreichbar ist .Sich nicht meldet.
Und das Fahrzeug abgemeldet wurde.Und das Fahrzeug dann im Strassenverkehr steht und nicht abgeholt wird ?
Wie würde das weitergehen .Irgend wann wird das Fahrzeug abgeschleppt.
Wer übernimmt dann die Kosten?
Weil der Verkauf konnte ja nicht stattfinden und das Fahrzeug hat auf der Strasse nichts zu suchen.
Hallo!
Rechtslage ist sehr klar, man muss sich nur in wenigen Fällen auf einen von der VS genannten Aufkäufer des Schrottfahrzeugs einlassen.
Wenn, dann müsste der am Ort und erreichbar sein, sich auch um alles kümmern.
Hier ist etwas zu lesen dazu, auch Urteile zum Thema:
http://www.nebe-sachverstaendiger.de/Restwertboersen…
MfG
duck313
Zu Frage 1., Wenn die Versicherung einen Restwertaufkäufer nennt, der einen höhren Restwert bietet. Dann ist die Versicherung in der Bringschuld. Sollte das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen nicht abgeholt und bezahlt werden, würde ich es der Versicherung melden und das Fahrzeug für dem im Gutachten genannten Restwert verkaufen. Gegen Quittung. Zu Frage 2., In der STVO ist das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Zulassung auf öffentlichen Gelände nicht erlaubt. Wird das Fahrzeug abgeschleppt, fallen sämtliche Kosten wie Geldbuße und Abschleppkosten auf den letzten Halter zurück.
Wiedenmann SV
Also mit dem Versicherungszeug kenn ich mich nicht aus aber bezüglich des Abschleppens, läuft es normalerweise so ab, dass Fahrzeug wird mit einem rundem Aufkleber erstmal ermahnt so das der Fahrzeug Besitzer weis , oh wird wohl Zeit das Teil weg zu fahren’’. Wenn du es natürlich in nem Park (schlechtes Bild für deine Stadt), Rettungswege ( is klar braucht man nix dazu sagen) und Privatgrundstück (deren Besitzer nichts davon weis) abgestellt wird ist das auch ohne Schildchen möglich!
Die Versicherung kann ja einen höheren Restwert ermitteln wie
im Gutachten .
Nein - die Versicherung kann keinen höheren Rest wert ermitteln.
Bei einem Totalschaden setzt sie sich mit Auto-Aufkäufern in Verbindung und diese geben dann ein Angebot ab. Ist dieses höher als das Gutachten, bekommt der Versicherungsnehmer die Differenz von dem Auto-Aufkäufer gezahlt.
Aber wie ist es dann mit der Abwicklung .Muss man sich dann um
den Verkauf kümmern oder die Versicherung.
Wenn wie oben geschildert, wird das Fahrzeug mit Rücksprache mit dem VN vom Auto-Aufkäufer abgeholt. Dieser muss dann noch alle Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, usw.) aushändigen.
Und was ist wenn
der Abnehmer wo die Versicherung vorschlägt nicht erreichbar
ist .Sich nicht meldet.
Dann sollte man den Abnehmer kontaktieren, denn die Anschrift wird dir von dem Versicherer mitgeteilt.
Und das Fahrzeug abgemeldet wurde.Und das Fahrzeug dann im
Strassenverkehr steht und nicht abgeholt wird ?
Dies kann nicht im Straßenverkehr stehen bleiben.
Oder glaubst Du wirklich, dass dies die Polizei/Ordnungsamt so akzeptieren würde ?
Unmittelbar nach dem Unfall wird das Auto von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt. Wenn kein Schutzbrief für das Auto vorhanden ist, darf der Versicherungsnehmer diese Kosten zahlen.
Gruß Merger
Das Auto ist jetzt abgemeldet .Und steht auf der Strasse.Weil ich keinen Platz habe .Und der Aufkäufer nicht kommt.
Das Auto ist jetzt abgemeldet .Und steht auf der Strasse.Weil
ich keinen Platz habe .Und der Aufkäufer nicht kommt.
Dann freue dich auf die Kosten die auf dich zukommen, Abschleppkosten, Bußgeld usw.