Guten Tag,
mein Nachbar hat schon seit kurzem über 20 Bienenvölker positioniert. An und für sich stellt dies für mich kein Problem dar, aber ich bin allergisch gegen Bienenstiche und mein Nachbar weiß das. Versuche mit diesem zu Reden oder eine Einigung zu finden gingen leider allee daneben. Da ich nun von einer Biene gestochen wurde habe ich mich über meine Rechte informiert und habe herausgefunden, dass er er 3m hohes Hindernis aufstellen muss umd den direkten Einflug seiner Bienen in mein Grundstück zu verhindern. Dies hat er nun auch gemacht. Er hat einen 3m hohen feinmaschigen Zaun aufgestellt, damit die Bienen nicht direkt in mein Grundstück fliegen können. Soweit ich das beurteilen kann, müssten die Bienen somit beim Abflug, sollten sie mein Gründstück hinter sich lassen wollen, über den Zaun fliegen und somit, da sie ja die Höhe von 3m erreichen müssen, auch über mein Grundstück fliegen und keine Gefahr für mich darstellen oder am Zaun vorbeifliegen. Oder täusche ich mich?
Weiters stellt sich mir die Frage, ob dieser Zaun alleine als Hindernis definiert werden kann. Beim Abflug, sollte ich mit meiner vorher geschriebenen These richtig liegen kann der feinmaschige Zaun wohl als Hindernis gesehen werden, jedoch was ist bei der ,Heimkehr" der Bienen? Da müssen sie doch trotzdem durch meinen Garten oder steichen sie bereits vorher auf eine Höhe von 3m um nicht in letzter Sekunde diesen ,Höhenflug" anzugehen bzw. erst in letzter Sekunde die Kurve kratzen um am Zaun vorbei zu fliegen?
Bin über jede schnelle Hilfe dankbar
Mfg
René