Hallo, Gandalf
Sind Hörgeräte in einem solchen Fall als Arbeitsmittel zu
werten, also kann (bzw. muß) der Arbeitgeber solche stellen
oder sich daran beteiligen, oder ist das eine Sache des AN
sich darum zu kümmern?
siehe:
http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ratgeber.asp?..
"5. Kosten
Für Hörgeräte übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen bei Vorlage einer HNO-ärztlichen Verordnung den „Festbetrag“ für das bzw. die Hörgeräte. Da dieser „Festbetrag“ meist viel zu gering ist, um einen Schwerhörigen mit Hörgeräten auszustatten, die dem medizinisch Notwendigen und den technischen Erfordernissen unserer Zeit für eine gute Versorgung entsprechen, müssen viele einen oft nicht geringen Eigenanteil für die Hörgeräte zuzahlen. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Fachhändler. Kosten für Hörgerätebatterien werden z.Zt. nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Technische Hilfsmittel sind z.Zt. nicht im Heil- und Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt auf der Grundlage mehrerer Urteile vom Bundessozialgericht.
Hörgeschädigte, die im Berufsleben stehen, erhalten Unterstützung durch die Fürsorgestelle bzw. das Integrationsamt. Dies gilt auch für die Hörgerätekostenübernahme über den Festbetrag der Krankenkasse hinaus. Auch notwendige technische Hilfsmittel für den Arbeitsplatz werden, wie sie oben zum großen Teil beschrieben sind, auf Antrag von der Fürsorgestelle bzw. dem Integrationsamt finanziert (s. DSB-Ratgeber Nr. 6).
Die Kosten werden auch im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz) durch das zuständige örtliche Sozialamt übernommen. Maßgebend ist hier allerdings die Höhe des Einkommens."
http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ratgeber.asp?..
"2.3. Welche Hilfen sind für Hörbehinderte im Arbeitsleben sinnvoll und wichtig?
Hierbei handelt es sich um technische und personelle Hilfen zur Kommunikation, welche erforderlich sind, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Sie verfolgen den Zweck, dass der hörbehinderte Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben weitgehend wie ein nicht behinderter Arbeitnehmer ausführen kann.
Technische Hilfen (siehe auch DSB-Ratgeber Nr. 11)
Hörgeräte
(sie gehören zur medizinischen Grundversorgung und werden von der Krankenversicherung finanziert). Ist eine höherwertige Versorgung erforderlich, so kann diese von dem zuständigen Rehaträger bezuschusst werden. Das geschieht auf Antrag und muss begründet sein."
->
http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/presse.asp?in…
"Essen/Berlin, 15. Januar 2007
Krankenkassen müssen Hörgeräte voll bezahlen.
Festbetragsgeräte nur selten ausreichend
Der Deutsche Schwerhörigenbund weist darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, eine ausreichende Versorgung von Hörgeschädigten mit Hörgeräten nach dem Sachleistungsprinzip sicherzustellen.
Viele Krankenkassen lehnen aber die Übernahme der über den so genannten Festbetrag (derzeit 421 Euro je Hörgerät) liegenden Kosten mit der Begründung ab, sie seien nur zur Übernahme des Festbetrags verpflichtet. Kann jedoch eine ausreichende Versorgung mit Hilfe eines „Festbetragsgerätes“ (der Betroffene muss eine erfolglose Anpassung mit solchen Geräten nachweisen) nicht sichergestellt werden, muss die Krankenkasse über den Festbetrag hinaus die vollständigen Kosten für die notwendigen Hörhilfen übernehmen. Mehrere Sozialgerichtsurteile haben dies bestätigt.
Betroffene sollten sich gegen einen Ablehnungsbescheid ihrer Krankenkasse wehren."
Gruß
karin