Hoffe es kennt sich jemand aus

Guten Abend,
ich brauche diesmal Wirklich eure Hilfe.
Meine Chefin hat mir gekündigt, ich bin auch schon ab dem 01.04 nicht mehr Angestellt.
Nun frage ich mich was mit der Kündigungsfrist ist, ich hoffe auf Antworten von jemandem der sich mit dem Manteltarifvertrag auskennt, das steht in meinem Vertrag: Die beidseitige Kündigungsfrist, richtet sich nach den Tariflichen Fristen des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarifvertragswerks. Derzeit gilt der Manteltarifvertrag Systemgastronomie der AHD und der NGG in der jeweils gültigen Fassung.
Bitte keine Antwort hinschreiben in der ich selbst auf Goggle suchen muss, dazu habe ich keine Nerven, ich muss einfach wissen wie lange ich eine Kündigungsfrist habe.

Gruß
NixWeis

Hallo,

zunächst mal gilt - außerhalb der Probezeit! - die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Dann gibt es längere Fristen nach längerer Beschäftigung:

2 Jahre beschäftigt -> ein Monat zum Ende eines Kalendermonats
5 Jahre -> 2 Monate
8 Jahre -> 3 Monate
10 Jahre -> 4 Monate
12 Jahre - 5 Monate
15 Jahre -> 6 Monate
20 Jahre -> 7 Monate

Dies gilt für ordentliche Kündigungen. Wurdest du „fristlos“ entlassen, gibt es keine Frist, aber statt dessen eben auch einen Grund (etwa ein „Griff in die Kasse“, Kunden beleidigt,…).

ZUSÄTZKLICH gewährt einem aber das Kündigungsschutzgesetz weiteren Kündigungsschutz!
Dazu muss man wissen:
Wie viele Vollzeitstellen gibt es, wie viele mit über 30h pro Woche, wie viele mit über 20h pro Woche?
Auszubildende zählen NICHT.
Wann wurde man eingestellt?

Guten Abend,
danke für die schnelle Antwort.

Hi!

Die spielt hier aber keine Rolle, weil ein MTV Anwendung findet, der ganz was anderes regelt.

Gruß
Guido

Hi!

Es wäre notwendig zu wissen, wie lange Du zum Zeitpunkt der Kündigungszustellung beschäftigt warst - ebenso ist es wichtig, ob Du gewerblich Beschäftigter oder Angestellter warst.

Die Fristen sind (nach Beendigung der Probezeit):

Für gewerbliche Beschäftigte bei einer Betriebszugehörigkeit
bis zu 1 Jahr 2 Wochen
bis zu 3 Jahren 3 Wochen
bis zu 5 Jahren 4 Wochen
nach 5 Jahren 1 Monat zum Monatsende
nach 10 Jahren 3 Monate zum Monatsende
nach 20 Jahren 3 Monate zum Quartalsende

Für Angestellte bei einer Betriebszugehörigkeit
bis zu 5 Jahren 6 Wochen zum Quartalsende
von mehr als 5 Jahren 3 Monate zum Quartalsende
von mehr als 8 Jahren 4 Monate zum Quartalsende
von mehr als 10 Jahren 5 Monate zum Quartalsende
von mehr als 12 Jahren 6 Monate zum Quartalsende

Dazu kommen dann noch Besonderheiten (z.B. für langjährig Beschäftigte, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben).

Nachzulesen ist dies in Deinem Tarifvertrag, den Du [hier][1] findest.

HTH
VG
Guido
[1]: http://www.bundesverband-systemgastronomie.de/tarifvertraege.html?file=tl_files/bds/ueber%20den%20bds/tarifvertraege/pdfs/Manteltarifvertrag%20fuer%20die%20Systemgastronomie.pdf

Achso, Kündigungen während der Probezeit:

Die Probezeit beträgt bei gewerblichen Arbeitnehmer/innen maximal drei Monate. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit im ersten Monat drei Kalendertage und nach dem ersten Monat sieben Kalendertage.

Die Probezeit bei Angestellten beträgt sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit vier Wochen.