Hallo zusammen,
ich interessiert nachfolgenden Sachverhalt:
Worauf bezieht sich der Zuschuss der Rentenversicherung i.H.v. 7,3% zur PKV? Gelesen habe ich, dass in 2017 der Beitrag zur Krankenversicherungn (KVdR) allg. bei 14,6 % liegt zzgl. des individuellen Zuschlags der konkreten GKV (i.d.R. um 1%), der kompl. vom Versicherten zu tragen ist. Davon werden 7,3% bezuschusst.
Bei FREIWILLIG VERSICHERTEN in der GKV leigt die BBG (Beitragsbemessungsgrenze in 2017 bei 4350 €. Was bedeutet, dass, wenn man neben der eigentlichen Rente Einkünfte aus bspw. Vermietung/Verpächtung, Aktiengeschäften o.ä. erzielt, diese auch bis zu dieser BBG angerechnet werden - alles darüber Hinausgehende führt damit dann nicht mehr zu einer Erhöhung.
Die Frage ist nun konkret: Wird der Zuschuss des Rentenversicherers in Höhe von 7,3% nur auf die eigentliche gesetzliche Rentenzahlung gewährt oder fallen in diese Kalkulation auch die Einkünkfte wie bspw. durch Aktienerlöse dort rein, was bei den freiwillig Versicherten ja auch zu einer Erhöhung des Zuschusses bis zur BBG führt?
Ich hoffe, ich konnte meine Frage einigermaßen nachvollziehbar beschreiben…
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Michael