Höhe einer Karenzentschädigung - Negative Auswirkung von Elternzeit?

Hallo zusammen,
ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet zu begreifen wie sich eine Karenzentschädigung für nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in folgendem angenommenen Fall berechnet:

Es sind Vertraglich gem. §74 (2) HGB 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen als Karenzentschädigung festgelegt, die über ein Jahr gezahlt wird. Rechenbeispiel: es wurden ca. 3000 Euro monatlich verdient, davon 2500 als Grundgehalt und 500 als variabler Anteil.

Wenn angenommen vor 6 Monaten Elternzeit (von 3 Monaten Länge) genommen wurde (dabei wurden vom Arbeitgeber kein Gehalt oder sonstige Leistungen bezogen).

Berechnet sich die Karenzentschädigung anhand

a) der Höhe des letzten Monatsgehalts, also 50% von 3000 Euro =1500 Euro monatlich

b) oder wird ein Jahresmittel angenommen? und berechnet dies sich (ungünstigsten Falls) aus dem Durchschnitt der letztem 12 Monate, das wären dann (12-3)*3000 50% (also Elternzeit geht als „null“ Einkommen in die Rechnung ein) und damit „nur“ 225050% = 1125 Euro monatlich

Vielen Dank