Hallo zusammen,
folgender Fall:
a) Ehemann verdient mit selbst. Tätigkeit ca. 2700 € brutto ( Steuerbescheid 2011)…hat Ehefrau ( Hausfrau) und 2 Kinder, die noch zur Schule gehen…
b) Ehemann verdient mit selbst. Tätigkeit ca. 2700 € brutto = ca. 2200 netto …hat Ehefrau, die Pflegestufe 1 hat + Rente von ca. 900 € brutto erhält und 2 Kinder, die noch zur Schule gehen…
Wird der Krankenkassenbeitrag zu 15,5 % berechnet + Pflegeversicherung ? ( freiwillig gesetzl. versichert)
In beiden Fällen würde das für die Familien eine finanzielle Härte bedeuten …sind ca. 460 € pro Monat an Beitrag zu zahlen?..zukünftig und rückwirkend ab Zeitpunkt wo Steuerbescheid 2011 vorgelegen hat ( Dez. 2013).
Wird eine Härtefallregelung ausgeschlossen, weil Ehemann über Bemessungsgrenze liegt?..Wäre es der Fall, dass Ehemann 1900 € brutto verdient + Ehefrau 1700 Rente erhält, dann würden beide zusammen gerechnet und Härtefall würde gelten, weil Ehemann unter ca. 2000 € Bemessungsgrenze liegt?
Danke für Informationen.