Hohe Krankenkassenbeiträge bei Selbstständiger Tätigkeit ruinieren Familie

Hallo zusammen,

folgender Fall:
a) Ehemann verdient mit selbst. Tätigkeit ca. 2700 € brutto ( Steuerbescheid 2011)…hat Ehefrau ( Hausfrau) und 2 Kinder, die noch zur Schule gehen…

b) Ehemann verdient mit selbst. Tätigkeit ca. 2700 € brutto = ca. 2200 netto …hat Ehefrau, die Pflegestufe 1 hat + Rente von ca. 900 € brutto erhält und 2 Kinder, die noch zur Schule gehen…

Wird der Krankenkassenbeitrag zu 15,5 % berechnet + Pflegeversicherung ? ( freiwillig gesetzl. versichert)

In beiden Fällen würde das für die Familien eine finanzielle Härte bedeuten …sind ca. 460 € pro Monat an Beitrag zu zahlen?..zukünftig und rückwirkend ab Zeitpunkt wo Steuerbescheid 2011 vorgelegen hat ( Dez. 2013).

Wird eine Härtefallregelung ausgeschlossen, weil Ehemann über Bemessungsgrenze liegt?..Wäre es der Fall, dass Ehemann 1900 € brutto verdient + Ehefrau 1700 Rente erhält, dann würden beide zusammen gerechnet und Härtefall würde gelten, weil Ehemann unter ca. 2000 € Bemessungsgrenze liegt?
Danke für Informationen.

Hallo, ich nehme mal an, dass der Ehemann auch in der GKV versichert ist.
Wenn er dort als Selbständiger versichert ist und 15,5 % Beitragssatz hat, dann ist er mit Krankengeldanspruch versichert, d.h. ohne Krankengeldanspruch wird es billiger /14,9%).
Wenn die Ehefrau selbst Einkommen hat, welches entweder beitragspflichtig ist, wie z.B. Rente als Krankenversicherungspflichtige Rentnerin, dann muss sie dafür auch ihren Anteil an der Kranken- ode Pflegeversicherung tragen, da ist vollkommen normal und stellt auch keine Härte da, jedenfalls nicht nach dem Gesetz.
Gruss
Czauderna

Danke für Antwort…Ehemann ist auch gkv…wenn jedoch dann ca. 460 € KV bezahlt werden müssen…bleibt der Familie kaum was zum Leben über…

Wäre es der Fall, dass Ehemann 1900 € brutto verdient + Ehefrau 1700 Rente erhält, dann würden beide zusammen gerechnet und Härtefall würde gelten, weil Ehemann unter ca. 2000 € Bemessungsgrenze liegt……umgekehrt nicht?

Hallo,
von welchem Härtefall schreibst du ? - Es gibt hinsichtlich der Beitragshöhen und der Beitragspflicht von Einkommen keine Härtefallregelung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

15,5% vom Einkommen stellen bei 2700 EUR erstmal keine Grundlage für einen Härtefall dar und sind für 4 Personen auch vom Risiko her nicht unangemessen.

Die Alternative bei 2.), den Mann privat zu versichern und die Kinder beitragsfrei über die Frau, besteht. Geht aber nur auf, solange das Einkommen des Mannes unter der JAEG bleibt.

Bei der Härtefallregelung für Selbstständige (wenn die gemeint ist) zählen alle Einkünfte der Familie mit, daher wird es auch mit der letzten Variante nicht klappen. Das Familieneinkommen wäre 3600 EUR und damit schon nahe an der JAEG.

Den Härtefall wird da niemand nachvollziehen können.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
ach so, jetzt habe ich es auch kapiert - es geht hier um die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei hauptberuflich Selbständigen - ja, da hat Barmer recht, das wird so nix.
Gruss
Czauderna