Hohe Schulden bei Krankenvers. waehrend im Ausland

Ich habe ein grosses Problem, weiss nicht mehr weiter und hoffe durch wer-weiss-was ein paar Loesungen zu finden.
Ich habe mich in 2010 vor meiner Auswanderung nicht beim Amt abgemeldet, und bei meiner Krankenversicherung „ANGEBLICH“ nicht gekuendigt. Es hat sich mittlerweile eine Summe von 10.000,- Euro summiert. Ist es hauptsaechlich weil ich noch in DE angemeldet war?

Wenn ich zurueck nach DE will um zu arbeiten, kann ich noch Krankenversichert sein? Vielleicht Privat?
Weiss automatisch jede Krankenkasse, dass ich schulden bei ‚einer‘ Krankenkasse habe?
Wenn ich einen Job bekomme, und die Krankenkasse wegen meiner Schulden monatl. Geld abzieht, wieviel wird monatl. ungefaehr abgezogen ( % ) ?
Gilt das auch wenn ich in der Schweiz arbeiten moechte?

Ich weiss echt nicht was auf mich zukommt…???

Fuer jede Hilfe vielen Dank

Hallo,
ob die Schulden rechtmäßig entstanden sind, kann ich nicht beurteilen. Das hängt von vielen Details ab, die ich erst prüfen müsste. Falls die Schulden rechtmäßig entstanden sind, wird die Krankenkasse versuchen, das zu vollstrecken. Das müssen die dann sogar.
Allerdings - wenn die KV darauf besteht, dass Sie da noch Mitglied geblieben sind, dann haben Sie nicht das Problem ob Sie versichert sind. Dann sind Sie ja auf jeden Fall versichert - weil rauswerfen können die Sie nicht so ohne weiteres.
Viele Grüße
Klaus Marwede

Hallo,
Danke fuer die Hinweise.
Falls ich doch noch versichert bin und ich einen Job bekomme, (auch mit diesen ganzen hohen Schulden) kann man mit der KV vereinbaren/abmachung-machen wieviel monatl. vom Gehalt abgezogen wird sodass ich auch ‚Leben‘ kann?
Nicht das so viel abgezogen wird dass ich bei ca. 1700 Brutto nur noch 700 Netto bekomme oder so, das reicht gerade mal die Rechnungen zu decken aber nicht zum Leben… ?

Hallo,

Falls ich doch noch versichert bin und ich einen Job bekomme,
(auch mit diesen ganzen hohen Schulden) kann man mit der KV
vereinbaren/abmachung-machen wieviel monatl. vom Gehalt
abgezogen wird sodass ich auch ‚Leben‘ kann?

Ich rege an, das mit einer Schuldnerberatung wie z.B. www.bss-beratung.de zu klären - weil die es etwas leichter haben, mit dem KV-Träger zu verhandeln.

Nicht das so viel abgezogen wird dass ich bei ca. 1700 Brutto
nur noch 700 Netto bekomme oder so, das reicht gerade mal die
Rechnungen zu decken aber nicht zum Leben… ?

Im schlimmsten Fall gibt es ja auch Pfändungsfreigrenzen und sogenannte „P-Konten“.

Viele Grüße
Klaus Marwede

Man kann in D noch bei seiner Krankenkasse auch mit Schulden krankenversichert sein (zumindest für gesundheitliche Notfälle) und es muss nicht privat sein.

Hilfreich wäre dann eine Ratenzahlungvereinbarung, da man dann evtl. den vollen Versicherungsschutz erlangen kann.

Ansonsten gilt:

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Antwort; Ich bin keinen Krankenkassen-Spezialist und
möchte keine falsche Auskunft geben.

Gruß
Manfred

Hallo,

besteht die Möglichkeit, für den Aufenthalt im Ausland noch einen NAchweis über eine eventuelle Auslandskrankenversicherung zu erbringen ? Dann würde die Versicherung hier in Deutrschland für diesen Zeitraum grds. storniert. Wenn nicht, muss mit der Krankenkasse hier eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.

Privat versichern geht nur, wenn man selbstständig ist oder bei einer Beschäftigung über der Versicherungspflichtgrenze von monatl. ca. 4700,00 € liegt. Beim Wechsel innerhalb der Krankenkassen wird die neu gewählte Krankenkasse über den Beitragsrückstand der Vorkasse informiert und kann so bei einem Rückstand von mehr als 2 Monaten ein Leistungsruhen verhängen, d.h. nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch gewähren. ( z.B. nur notfallmedizinische Versorgung ) Wenn eine Beschäftigung begonnen wird, die Anmeldung zur Krankenkasse vom Arbeitgeber veranlasst wird, zieht der Arbeitgeber grds. nur den Arbeitnehmeranteil für die Krankenkasse vom Lohn ab, für deren Einzug er die Verantwortung trägt. Eine zusätzliche Abtragung des Beitragsrückstands muss mit der Krankenkasse seperat vereinbart werden, da dies keinen Einfluss auf den Abzug des Arbeitnehmeranteiuls vom Arbeitgeber hat.

Wenn in der Schweiz gearbeitet und (!) gewohnt wird, muss ein Nachweis über eine dortige Krankenversicherung bei der jetzigen Krankenkasse eingereicht werden, damit die Mitgliedschaft hier in Deutschland beendet werden kann. Achtung ! Will die deutsche Krankenkasse den Rückstand in der Schweiz bei Ihnen eintreiben, so besteht die Gefahr, dass bei Bekanntwerden der Forderungen aus Deutschland in der Schweiz, der Schuldner zur Ausreise aus der Schweiz aufgefordert werden kann.
Gruss

Jede Krankenkasse in D weiss, dass du bei einer Kasse schulden hast,weil die neue kasse immer auch die vorversicherung wissen will.
In der schweiz kannst du dich dort krankenversichern die interessiert deine versicherung in D nicht.
Ernn du in D arbeitest, dann wird die Kasse deinen Lohn pfänden.

Hallo,

besteht die Möglichkeit, für den Aufenthalt im Ausland noch
einen NAchweis über eine eventuelle
Auslandskrankenversicherung zu erbringen ? Dann würde die
Versicherung hier in Deutrschland für diesen Zeitraum grds.
storniert. Wenn nicht, muss mit der Krankenkasse hier eine
Zahlungsvereinbarung getroffen werden.

Danke sehr.
Also Krankenversichert im Ausland schon seit Mitte 2011 bei der AIA (Internationale Krankenversicherung-USA) in Thailand.
Also besteht die Moeglichkeit einfach nachzuweisen dass im Ausland bis heute noch eine Krankenversicherung besteht und dann werden die Schulden wirklich erloschen/storniert?
Dann kriegt man nur Schuldenbetraege fuer den Zeitraum als man nicht mehr zahlen konnte bis zum Tag der neuen KV im Ausland?
Wenn das wirklich so ist, Hervorragend!!! :smiley:

Hallo,

das kann mit dem Nachweis wirklich funktionieren, wenn das keine Auslandsreisekrankenversicherung ist und der Nachweis von der Krankenkasse anerkannt wird. Wenn der nachweis anerkannt werden sollte, dann muss in der Tat nur der Versicherungszeitraum bis zur Abreise ins Ausland verbeitragt und bezahlt werden.

Grüß Dich,

also muss ich ehrlich sein, davon hab ich gar keine Ahnung. Also bei solch einer Summe fällt mir nur noch die private Insolvenz ein. Ich weiß aber nicht ob dit funktionirt bei sozialrechtlichen Schulden.

Sorry für die späte Antwort.

Andreas

Hallo RainThai,

das sind eine Menge Fragen, die ich auch nicht alle beantworten kann.

Probiere es bitte hier: http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-servi…

oder bei folgender unabhängigen kostenlosen Rufnummer:
08000117722

LG Johnny

Hallo,
ich weiß das Krankenversicherungs Schulden nie erlischen, und auch in keiner Insolventmaße rutschen.
Die Krankenkassen Schulden sind auch bei einer Meldestelle aufgenommen, sodas ich mir gut vorstellen kann das alle Kassen dort nach schauen können.
Weiter kann ich leider nicht helfen.
LG
glaub nicht alles

Hallo,

zunächst Entschuldigung für die späte Antwort.

Zu Deinen Fragen, wobei ich vorausschicke, dass sie alle in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung gelten, nicht für die privaten Krankenversicherung.

Erste Antwort: nein, nicht jede Krankenkasse weiß, dass Du bei einer anderen KK Schulden hast.

Zweite Antwort: die Höhe meiner monatlichen Abzüge richtet sich nach einer frei zu vereinbarenden Vereinbarung. Ausnahme: Du meldest Privatinsolvenz an, dann greifen die entsprechenden Pfändungsfreibeträge. Dazu kannst Du problemlos die entsprechenden sehr übersichtlichen Tabellen googeln.

Dritte Antwort: ja, auch in der Schweiz, da wird es lediglich schwieriger für die Kasse, das Geld einzutreiben. Ggf. kann man dann eine Kompromiss schließen nach dem Motto „Abfindung 50 %“ oder so.

Vierte Antwort: natürlich kannst Du in D noch krankenversichert sein. Wenn Du arbeitest (als Arbeitnehmer, jetzt mal unterstellt), wirst Du pflichtversichert angemeldet. Die Krankenkasse kannst Du frei wählen.

Fünfte Antwort: hier habe ich ein kleines Problem mit Deiner Beschreibung. Wie warst Du wo versichert? Bei einer gesetzlichen KK? Freiwillig? Als Student? Als Arbeitnehmer? Würde Dir hier gerne weiter helfen, dazu brauche ich aber noch diese Angaben.

Viele Grüße

Tom