Höhe Steuernachzahlung bei Einnahmen aus selbständiger Arbeit

Guten Tag,
folgender Fall: Ein fest angestellter Arbeitnehmer hat in seiner Freizeit gegen Honorarzahlung mehrere Beiträge (Fortschreibungen) in einem Sammelwerk verfasst. Dabei hat er vom Finanzamt für das Jahr 2016 (= erstmalige Zahlung des Honorars) auch eine entsprechende Steuernummer erhalten („Schriftsteller“).
Für das Jahr 2016 lagen die Einnahmen aus dieser Tätigkeit bei 510 €, für das Jahr 2017 bei 955 €. Das Finanzamt verlangt für 2017 eine Steuernachzahlung in Höhe von 214 € + 11 € Solidaritätszuschlag, während für 2016 keine Nachzahlung gefordert wurde. Allerdings waren die anerkannten Werbungskosten und somit auch die Rückzahlung für 2016 signifikant (Faktor 100) höher als für 2017.

Ist die Höhe der geforderten Nachzahlung für 2017 in Bezug zu den Einnahmen gerechtfertigt?
Im Rahmen der EÜK zu Anlage S wurden lediglich die Einnahmen, keine weiteren Ausgaben geltend gemacht.

Danke schon einmal im Voraus für Meinungen hierzu.

Es geht mir nicht darum, die Zahlungsforderung an sich zu hinterfragen. Mir geht es lediglich um eine Einschätzung über die Höhe der gewünschten Nachzahlung.

Sprich: Für 2016 nehmen wir dann einen Gewinn an, der in Richtung 0€ lag, für 2017 nehmen wir einen GEwinn von ca. 700€ was bei einem Steuersatz von 30% eine Steuernachzahlung von 210€ bedeutet.
Ob die Zahlen jetzt für Dich stimmen oder nicht, kannst nur Du sagen. Zumindest den Steuersatz kannst Du aus der Steuerfestsetzung raus lesen…

Wie hoch Deine zusätzlichen Einnahmen aus selbständiger Arbeit besteuert werden/wurden, kannst Du mit Hilfe des Grenzsteuersatzes (%) berechnen, der für Dein zu versteuerndes Einkommen (€) gilt.

Gibt den passenden Eurowert im beigefügten Link mit Deinen persönlichen Details ein:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

und Du erhältst auch eine Grafik, die etwa so für Alleinstehende aussieht:

Beispielsweise liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von € 50.000 der Grenzsteuersatz (blaue Linie) bei ca. 40 % (nur Einkommensteuer ohne Soli ohne KiSt!!!).

Der Zusatzverdienst aus selbständiger Arbeit wirkt steuerlich ungefähr so wie eine entsprechende Gehaltserhöhung (allerdings ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben und Krankenversicherung!).

Steht doch im Bescheid, wie sich das berechnet.

Servus,

Nö.

Dem ESt-Bescheid kann man nur den Durchschnittsteuersatz entnehmen, aber nicht den Grenzsteuersatz, um den es hier geht. Wer in diesem Zusmmenhang mit dem Durchschnittsteuersatz kalkuliert, wird regelmäßig eine mehr oder weniger hässliche Überraschung erleben.

Schöne Grüße

MM

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