Holz Ebaykauf Überweisung getätigt keine Abholmöglichkeit realisierbar

Moin,

folgendes Problem:

Es wurde Brennholz bei Ebay gekauft in der Artikelbeschreibung ist als Zahlungsmodalität nur Barzahlung bei Abholung angegeben.

Zahlung=Überweisung (statt BarzahlungBeiAbholung und der Grund):
Die Zahlung wurde jedoch vorweg per Überweisung getätigt um etwas Zeit zu gewinnen (Anm. es sind vom VK keine Fristen angegeben Sinn und Zweck der Zweck dieser Zahlungsart etwas mehr Zeit für die Organisation des Selbsttransport (Anhängerleih+Hilfe usw.) zu haben…man stellt eben eilige VK erstmal ruhg).

Komplikation (Verkäufer meldet sich nicht mehr):
Der Verkäufer meldet sich nicht mehr. Nach 3-wöchiger Vorlaufzeit wurde die Sache sehr forciert angegangen (zumindestens Kommunikationsanbahnung über Handy+Boardmail). Vom VK gibt es keine sinnvolle Antwort.

Spekulation:
Die Spekulation geht dahin, daß er bewußt viel Zeit verstreichen lassen will (ohne uns Ort und Uhrzeit zu nennen) um die Sache im Endeffekt wie ein Diebstal aussehen zu lassen. Man soll also hinters Licht geführt werden tatsächlich wird die Ware 2x verkauft).

Jetzt meine Frage:
-Ist der Verkäufer schon für den Verlust des Holzes (Diebstalschaden) verantwortlich wenn noch keine Chance bestand es zu holen ?
-Wie erfolgt die Leistung bei Überweisung+Abholung. Muß der Verkäufer die Vorrätigkeit am Abholtag garantieren ?

Wie ichs regel persönlich:
Bei allen solchen Abholungen habe ich gesehen, daß ich den Abholort möglichst spät erfahre (halbe Stunde vorher) damit nicht noch gesagt wird das Holz sei vorher durch den Käufer heimlich weggeholt worden und danach beschwert sich derselbe, daß nichts mehr da ist.

Im Moment habe ich da sowas und steht auch im Ebayforum (hier ist das ganze erweitert ob ncht eine Geldzurückpflicht besteht bzw. in diesem speziellen Fall sogar ein Widerrufsrecht). Mal sehen was es dort für Antworten gibt.

Gruß

R.

Schönen Gruß

R.

Hallo!

Verstehe das alles nicht !

Es ist Barzahlung bei Abholung vereinbart. Völlig normal bei Sperrgut.

Und nun überweist der Käufer doch ?  Auf welches Konto denn, es kann doch keines angegeben gewesen sein.

Üblich ist doch bestimmt, man bekommt die Hausadresse vom Verkäufer und einen Abholtermin übermittelt. Dann bestätigt man und fährt hin. Dann fährt VK mit zum Holzlagerplatz, wenn der nicht auf heimischem Grund liegt,man bezahlt und lädt auf.

Wie soll da eigentlich etwas schief gehen ?

Mal ehrlich, das mit dem „heimlichen“ Anholen ist doch ganz großer Käse ! Selbst wenn das auf dem Grundstück der übermittelten Adresse läge, wie kann das jemand einfach so aufladen.
Ist die Adresse irgendwo in der Feldmark ?  Und dann mit GPS-Koordinaten ?

MfG
duck313

Danke erstmal für die Antwort.

Der Konkrete Fall dazu wurde gestern zu meiner Zufriedenheit gelöst. Der Verkäufer hatte das doch gebracht. Und es war auch nichts geklaut.

Trotzdem bin ich ein Freund der bargeldlosen Zahlung:

  1. Um Zeit zu gewinnen (wenn der Verk. zunächst nur Barzahlung angibt aber mir zusätzlich eine Kontonummer mitteilt ist diese Art der Zahlung doch mit Ihm vereinbart…deshalb verstehe ich das von dir ncht ganz).
  2. Zahlungsnachweis: Bei einer Überweisung habe ich einen Zahlungsnachweis und spare mir den komplizierten Umgang mit Kleingeld. Vor allem, daß ich bei einer Holzabholung keinen Zahlungsnachweis (Barquittung) vorlegen konnte ist mir schon mal sehr zum Verhängnis geworden. Ich bin damals mit dem der Verkäufer wegen der ausgelieferten Menge in Streit geraten habe eine Schlechtbewertung bei Ebay abgegeben. Der VK meldete bei Ebay, daß ich NICHT bezahlt habe. Ich konnte keine Barzahlungsquittung vorlegen und der VK konnte seine Schlechtbwertung bei Ebay zurücknehmen lassen und ich wurde von Ebay verwarnt und mir eine Sperrung angedroht. Zumindest seitdem überweise ich, weil sich Holzverkäufer sehr schwer tun eine einfache Quittung auszustellen weil sie einen dann ja nicht mehr in den Rücken fallen können…und außerdem ist das mit dem Klimpergeld doch heutzutage gar nicht mehr zeitgemäß.

Was für mich aber noch nicht klar ist wann der Zeitpunkt ist wo, die Ware an mich übergeht also ab wann der Gefahrenübergang (Diebstalgefahr usw.).

Solange mir keine Abholmöglichkeit (also z.B. durch nennen dieser GPS-Koordinaten) ermöglicht wird solange müßte nach meinem Laienverständnis doch der VK die Ware behüten.

Tatsächlich bestimmte der Verkäufer „Barzahlung bei Abholung“ und von diesem Kaufvertragsbestandteil darf der Käufer nicht ohne beiderseitige Zustimmung abweichen.

Und was ist daran schwierig, sich dann eine vorbereitete Quittung unterschreiben zu lassen?

G imager