Moin,
folgendes Problem:
Es wurde Brennholz bei Ebay gekauft in der Artikelbeschreibung ist als Zahlungsmodalität nur Barzahlung bei Abholung angegeben.
Zahlung=Überweisung (statt BarzahlungBeiAbholung und der Grund):
Die Zahlung wurde jedoch vorweg per Überweisung getätigt um etwas Zeit zu gewinnen (Anm. es sind vom VK keine Fristen angegeben Sinn und Zweck der Zweck dieser Zahlungsart etwas mehr Zeit für die Organisation des Selbsttransport (Anhängerleih+Hilfe usw.) zu haben…man stellt eben eilige VK erstmal ruhg).
Komplikation (Verkäufer meldet sich nicht mehr):
Der Verkäufer meldet sich nicht mehr. Nach 3-wöchiger Vorlaufzeit wurde die Sache sehr forciert angegangen (zumindestens Kommunikationsanbahnung über Handy+Boardmail). Vom VK gibt es keine sinnvolle Antwort.
Spekulation:
Die Spekulation geht dahin, daß er bewußt viel Zeit verstreichen lassen will (ohne uns Ort und Uhrzeit zu nennen) um die Sache im Endeffekt wie ein Diebstal aussehen zu lassen. Man soll also hinters Licht geführt werden tatsächlich wird die Ware 2x verkauft).
Jetzt meine Frage:
-Ist der Verkäufer schon für den Verlust des Holzes (Diebstalschaden) verantwortlich wenn noch keine Chance bestand es zu holen ?
-Wie erfolgt die Leistung bei Überweisung+Abholung. Muß der Verkäufer die Vorrätigkeit am Abholtag garantieren ?
Wie ichs regel persönlich:
Bei allen solchen Abholungen habe ich gesehen, daß ich den Abholort möglichst spät erfahre (halbe Stunde vorher) damit nicht noch gesagt wird das Holz sei vorher durch den Käufer heimlich weggeholt worden und danach beschwert sich derselbe, daß nichts mehr da ist.
Im Moment habe ich da sowas und steht auch im Ebayforum (hier ist das ganze erweitert ob ncht eine Geldzurückpflicht besteht bzw. in diesem speziellen Fall sogar ein Widerrufsrecht). Mal sehen was es dort für Antworten gibt.
Gruß
R.
Schönen Gruß
R.