Home-Office Mitarbeiter (Nachbar) fühlt sich eingeschränkt

Der Umzug ist fast geschafft, die neue Wohnung braucht aber noch ein paar Arbeiten wie Regale, Gardinenstangen und Lampen aufhängen. Das man dabei versucht einigermaßen die übliche Ruhezeiten von 13-15 und 22-6 Uhr einzuhalten versteht sich ja von selbst.

Doch - wie sieht es aus, wenn AUßERHALB dieser Ruhezeit, samstags sich der Nachbar in seinem Home-Office „gestört“ fühlt und lautstark an der Tür klopft??? Muss mich das interessieren???

Leider habe ich im Netz nichts konkretes dazu gefunden

Auls auch in für Dich plausiblen Einzelfällen abgewichen? Da könnte sich der Nachbar schon mal „gefreut“ haben. (Ich kenne Deinen Nachbarn nicht, weiss also auch nicht wie er tickt.)

Was möchtest Du wissen? Die rechtliche Situation? Selbst wenn Du „recht hast“ kann das zu langanhaltendem Ärger führen.
Oder ein gutes Einvernehmen mit dem Nachbarn? Dann versuche, soweit es geht auf seine Wünsche einzugehen. Wenn das nicht geht, rede vorher mit ihm darüber was warum nicht machbar ist. Es dürfte für die Nerven von Deinem Nachbarn und Dir deutlich besser sein.

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nicht hilfreich… keine Antwort - nur ein Kommentar.
Wie der Nachbar tickt? Er und seine Holde (Mitte 30) meckern wegen jedem Mist und wohnen gerade mal 1 Woche hier. Bei Einzug sollten wir sie „informieren“, damit sie sich darauf „einstellen können“ und so lange das Haus verlassen. Ja - mich interessiert die rechtliche Situation, ob es mich irgendwie jucken muss, ob er Home-Office macht oder nicht.

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Naja, rein rechtlich hast du die Nachtruhe einzuhalten, und an Sonn- und Feiertagen still zu sein.

Eine allgemeine Mittagsruhe gibt es in Deutschland nicht, die gibt es wenn, dann auf kommunaler Ebene. Und das sind dann meisten Kurorte etc. Davon ab steht die Mittagsruhe in vielen Hausordnungen, und ist daher Sache von Mietern und Vermietern, aber nicht des Ordnungsamts.

Wie auch immer… außerhalb der Ruhezeiten darfst du sicherlich mal Krach machen - nach dem Einzug ist es wohl völlig normal, dass in den Folgetagen häufiger mal gebohrt wird.

Aber wie bereits geschrieben: Recht haben und ausreichend gut mit den Nachbarn auszukommen sind zwei verschiedene Dinge.

Apropos: Am Donnerstag (Himmelfahrt) hat der eine Nachbar hier die Kreissäge geschwungen. Heute kärchert der nächste seine Terrasse. Bin ich fein mit, dann stört es nicht, wenn ich auch Sonntags mal kurz was lauter bin. (OK, das ist ne Siedlung mit Einfamilienhäusern. Das ist nochmal was anderes als ne Mietwohnung.) Das ist für mich sehr erfrischend, nachdem in meiner alten Wohnung ein Nachbar mir gegenüber mit Strafanzeige gedroht hat, weil das Bohrloch leider erst um 13:01 tief genug war.

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Die rechtliche Sache ist das eine.
Aber sich gleich am Anfang des Zusammenwohnens in die Haare zu kriegen…?
Frag doch einfach mal den Nachbarn, wann es ihm genehm ist, deine Bohrlöcher anzubringen.
(nein, nicht er soll für dich bohren, sondern er soll eine Zeit vorschlagen, wann du darfst)

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Wenn Du so fragst: Ja
Du hast zu jeder Zeit unnötigen Lärm zu vermeiden und in der Erwägung in gewissen Maße auch dir bekannte Umstände des Nachbarn zu beachten.

Umgekehrt muss man notwendigen Lärm des Nachbarn ertragen.

Das umschreibt grob die Rechtslage in Deutschland.

Wo in der Gemengeanlage Du dich befindest, kannst Du selbst abwägen.

Ehrlich gesagt, mit dieser Reaktion habe ich schon irgendwie gerechnet.

Eine Anmerkung an Stelle eines Kommentars:
Diese Seite heisst „wer weiss was“ und nicht „wer gibt mir die Antwort, die ich gerne hören möchte“.
Erfahrungsgemäss sind die Antworten hier umso besser, je präziser die Frage gestellt wird.

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Findest du in der Hausordnung, der Ordnungssatzung deiner Kommune, dem Landesimissionsschutzgesetz und dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

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das ist es ja… da steht nur, was man zu welcher Zeit zu „unterlassen“ hat.
Es geht aber um ein Nachbar - samstags - im Home-Office um 11 Uhr, der sich über etwas bohren aufregt, seine Kunden am Telefon und er fühlen sich belästigt

Vermeidbarer Lärm ist stets unzulässig.

Anderer Lärm ist außerhalb der geschützten Zeiten stets zulässig. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Auf gute Nachbarschaft!

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An der Stelle stellt sich allerdings tatsächlich die Frage, wann es denn gehem ist, zu bohren. Bei einer mutmaßlichen 6-Tage-Woche, in denen zu seinen Arbeitszeiten nicht gestört weden darf, ergeben sich ja nur sehr wenige Stunden für’s notwendige Krachmachen. Das ist irgendwie auch nicht zumutbar…

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Mal abgesehen davon, dass ich hier nicht „belästigt“ verwenden würde, ist seit Wunsch IMHO verständlich … und schon sind wir wieder bei der bilateralen Lösungsfindung.

Mache dem Nachbar sachlich klar, dass Du ein ein ausreichend großes Zeitfenster zum Bohren benötigst und stimme den Zeitraum ab.