Homeoffice

ich hoffe, ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen (links genügen auch).

zunehmend stelle ich fest, dass bei neueinstellungen von personal, welches wechselnde einsatztätigkeit (z.b. bauleiter) betrifft, die dennoch einen feste niederlassung und dort jeweils einen festen arbeitsplatz haben, in den arbeitsverträgen „homeoffice“ vermerkt wird. es wird meist nicht festgelegt auf bestimmte tage, sondern dies kann wegen der wechseleinsatztätigkeit der arbeitnehmer selbst bestimmt werden.

ich hätte hierzu einige grundsätzliche fragen:

  • welche vorteile ergeben sich für arbeitgeber, z.b. spesen, versicherung

  • welche vorteile für den arbeitnehmer, wie vor + häusliches arbeitszimmer?

wenn euch sonst noch was einfällt, gerne…

pasquino

Der Hauptvorteil liegt wohl darin, dass er bessere Chancen hat, qualifiziertes Personal zu finden oder zu halten. Kostensenkungen wird man dadurch nur erreichen können, wenn man auf den betrieblichen Arbeitsplatz ganz verzichtet, was meistens nicht der Fall ist.

Den meisten Arbeitnehmern geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die steuerliche Absetzbarkeit als Arbeitszimmer ist in den meisten Fällen nicht gegeben, weil ein Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung steht. Spesen usw. spielen bei Homeoffice auch keine Rolle. Manche Arbeitgeber übernehmen aber anteilig die Kosten des Büros.

Hallo,

für seriöse AG sind die monetären Vorteile viel geringer als man denkt. Denn sämtliche Homeoffice unterliegen voll und ganz den einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzes. Auch im Homeoffice gilt ArbSchG, ArbStättV, BG-UVV etc.
Dazu muß der AG zB mit dem AN Regeln vereinbaren, wie und wann er Zutritt hat, um zB den Arbeitsschutz überwachen zu können und auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können.
Hantiert der AN zB mit sensiblen persönlichen Daten, spielt auch der Datenschutz eine ganz erhebliche Rolle. Wie läßt sich zB für den AG sicherstellen, daß nicht die Kiddies der Personalerin Zugriff auf persönliche Daten der übrigen AN haben, wenn Mama mal schnell einkaufen geht ? Wie läßt sich ein sicherer Datenverkehr zwischen AG und AN organisieren ?
Außerdem muss im Zweifelsfall der AG dem AN die entsprechende Arbeitsplatzausstattung im HO finanzieren.
Auch bleibt natürlich das ArbZG mit seinen Höchstgrenzen und Kontrollpflichten für den AG auch im HO voll und ganz in Kraft. Wie kontrolliert und dokumentiert der AG Arbeits- Ruhezeiten und Pausen im HO, wozu er verpflichtet ist ?
Ein gewisser Vorteil für AG liegt evtl. in einer höheren Flexibilität des AN und einer höheren Zufriedenheit, wenn zB häusliche Aufgaben besser mit der Arbeit vereinbart werden können.
Unseriöse AG versuchen gerne, die effektiven Kosten eines HO ganz oder teilweise auf den AN abzuschieben, weil er ja soooo viele Vorteile hat

Die kleine Ecke unter der Dachschräge oder der Esszimmertisch sind jedenfalls als HO idR völlig ungeeignet.

Und als AN tut man gut daran, auf möglichst exakten Vereinbarungen zu bestehen und diese ggfs. auch fachanwaltlich prüfen zu lassen.

&Tschüß
Wolfgang

Sorry Wolfgang,

wollte zustimmen und habe den falsch gedrückt!

Gruß, Hans-Jürgen Schneider