Hallo,
für seriöse AG sind die monetären Vorteile viel geringer als man denkt. Denn sämtliche Homeoffice unterliegen voll und ganz den einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzes. Auch im Homeoffice gilt ArbSchG, ArbStättV, BG-UVV etc.
Dazu muß der AG zB mit dem AN Regeln vereinbaren, wie und wann er Zutritt hat, um zB den Arbeitsschutz überwachen zu können und auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können.
Hantiert der AN zB mit sensiblen persönlichen Daten, spielt auch der Datenschutz eine ganz erhebliche Rolle. Wie läßt sich zB für den AG sicherstellen, daß nicht die Kiddies der Personalerin Zugriff auf persönliche Daten der übrigen AN haben, wenn Mama mal schnell einkaufen geht ? Wie läßt sich ein sicherer Datenverkehr zwischen AG und AN organisieren ?
Außerdem muss im Zweifelsfall der AG dem AN die entsprechende Arbeitsplatzausstattung im HO finanzieren.
Auch bleibt natürlich das ArbZG mit seinen Höchstgrenzen und Kontrollpflichten für den AG auch im HO voll und ganz in Kraft. Wie kontrolliert und dokumentiert der AG Arbeits- Ruhezeiten und Pausen im HO, wozu er verpflichtet ist ?
Ein gewisser Vorteil für AG liegt evtl. in einer höheren Flexibilität des AN und einer höheren Zufriedenheit, wenn zB häusliche Aufgaben besser mit der Arbeit vereinbart werden können.
Unseriöse AG versuchen gerne, die effektiven Kosten eines HO ganz oder teilweise auf den AN abzuschieben, weil er ja soooo viele Vorteile hat
Die kleine Ecke unter der Dachschräge oder der Esszimmertisch sind jedenfalls als HO idR völlig ungeeignet.
Und als AN tut man gut daran, auf möglichst exakten Vereinbarungen zu bestehen und diese ggfs. auch fachanwaltlich prüfen zu lassen.
&Tschüß
Wolfgang