Honorrtätigkeit neben der Rente

Hallo, ich werde in Kürze Rentner, möchte aber noch stundenweise auf Honorarbasis bei einem Bildungsunternehmen tätig sein, außerdem habe ich die Möglichkeit, im Bereich der Marktforschung u.ä. eigenständig ein paar Euro zu verdienen. Mich interessiert, was ich zu beachten habe, besonders

  • Muss ich ein Gewerbe anmelden oder reicht eine Mitteilung ans Finanzamt?
  • Brauche ich eine gesonderte Krankenversicherung oder reicht meine, die ich ohnehin als Rentner bei der Krankenkasse habe?
  • Was erwartet mich steuerlich?
    Wer kann mir kurz ein paar Hinweise geben?

Hallo,
Was die Krankenversicherung betrifft, da reicht deine bestehende Krankenversicherung. Ob du fuer deinArbeitseinkommen Beitraege
Zahlen musst hängt von dessen Hoehe ab.
Gruß
Czauderna

@bega Guten Abend,

na das ist schon ein ziemlicher Haufen an Fragen lächel
und so viele Fragen und soviel Unklarheit können manchmal zu einem Problem heranwachsen.
Also ist Problembehandlung/Problemlösung angesagt.
Kurzum: Die allerbeste Lösung Deines Problems ist eine Gewerbeanmeldung. Damit lösen sich schon etwa 75% all Deiner Fragen. Auch Krankenkasse ist kein Thema, dass Dir Angst machen muss.

Liebe Grüße

Bernd

[Beitrag editiert vom www Team]

Am besten gehst du mal zum Finanzamt in deiner Stadt. Die helfen wirklich gut und gerne bei solchen Fragen.

Bestimmt nicht! Die Herrschaften haben anderes zu tun.
Man kann eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO (Tz. 3 ff. AEAO zu § 89 AO) beantragen. Die kostet allerdings Geld.

Data

Bei der Krankenversicherung ist es meines Wissens so, dass zählt, was die Haupt-Einnahmequelle ist. Es kommt also auf die Stundenzahl bzw. das Einkommen an. Verdient man zuviel, muss man sich als Selbständiger versichern. Zumindest gilt dies bei Beziehern von Erwerbsminderungsrente, und ich sehe keinen Grund, warum dies bei Altersrentnern anders sein sollte. Frag bei deiner Krankenkasse nach, die geben Auskunft darüber (würde ich schriftlich machen).

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Es gibt Gewerbe, und es gibt freie Berufe (Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte). Ob es darüber hinaus noch so was wie Honorarkräfte gibt oder ob das auch in eine der beiden Kategorien fällt, weiss ich nicht.