Hostessen Job vorab gekündigt

Hallo liebe WWW Mitglieder,

bitte helft mir! ich habe ein großes Problem, wo ich nun hoffe, dass mir geholfen wird :frowning:

Also ich hatte letzte Woche mit einer Freundin zusammen einen Hostessen Job angenommen.
Wir hatten den Vertrag Online per Mail bestätigt und sollten an 2 Tagen eingesetzt werden, was auch vertraglich beschlossen wurde.
Im Briefing standen unsere Aufgaben: Betreuung der Gäste, Wegweisung, Begrüßung, leichte Servicearbeiten und
Süßes verteilen. Unter der Bemerkung „Aufbau“ war kein Eintrag.
Angekommen bekamen wir Kleidung die uns nicht passte und mussten direkt aktiv werden.
Ich bekam Schuhe, die mir zu groß waren, sodass ich bei jedem Schritt aufpassen musste, nicht aus den Schuhen zu fliegen.
Ich bekam die Aufgabe, auf die Bühne zu gehen um Wasser auszuschenken. Daraufhin sagte ich zum Kunden, dass ich die Tätigkeit nicht übernehmen könne, weil ich sonst womöglich hinfallen würde und ich mich erstmal um neue Schuhe kümmern müsse. Ich besorgte mir passende Schuhe und erledigte den Job Tadellos. Naja nichts wildes. (Für mich)

Am ersten Tag hatten wir Wasser ausgeschenkt, Gästen den Weg gewiesen und alles andere getan als den Gästen Süßes zu verteilen. Wir schleppten schwere Absperrstangen, trugen schwere unhandliche große Kästen von unten nach oben, sowie klebten wir Poster auf (Bemerkung: Alles im Kleidchen)
Wir machten die Arbeit ohne große Beschwerde, da wir nicht inkompetent erscheinen wollten.
Wir übernahmen 2 Schichten und arbeiteten bis von 8:00- 23:00 Uhr.
Kurz nach 23:00 Uhr, hat die Chefhostesse (Nicht die Chefin der Agentur), die uns den ganzen Tag ignorierte, sich nicht vorstellte, sowie böse Blicke zu uns warf, die Anweisung gegeben, unsere Uniformen auszuziehen und ihr zu übergeben, da sie schließlich im Hotel unsere Kleider bügeln würde damit sie uns morgen wieder zur Verfügung stehen.
Als wir ihr dann die Kleider übergaben, sagte sie uns arrogant, dass wir morgen nicht mehr kommen brauchen, da der Kunde mit unserer Arbeit nicht zu frieden war.
Wir diskutierten, das es keinen triftigen Kündigungsgrund gäbe, doch als Begründung nannte sie, dass ich mich beim Kunden beschwerte und er allgemein nicht mit unserer Tätigkeit zu frieden war.
Dann bekamen wir noch von ihr gesagt, das wir extra Sachen schleppen mussten, da keine andere Arbeit für uns geeignet war.
(Also im großen und ganzen Konkurrenzkampf von Anbeginn)
Es war relativ erniedrigend, das von ihr zu hören und dementsprechend, wollen wir so etwas nicht auf uns sitzen lassen und uns ausnutzen lassen.
Wir gehen stark davon aus, dass die Agentur zu viele Hostessen Vorort hatte, sodass sie im laufe des Tages bemerkten, dass wir überflüssig waren und da alle Aufgaben soweit verteilt waren, sie keine weitere Verwendung unsererseits hatten und wir dann Aufgaben wie schleppen usw. zugewiesen bekamen.
Wir können uns außerdem erklären, dass die Chefhostesse von Anfang an nicht mit uns sympathisieren wollte und wir überflüssig waren und sie somit einen Grund brauchte uns zu kündigen.

Wir können von unserer Seite betätigen, das wir jede Aufgabe, die wir bekamen vorschriftsgemäß, sowie zuverlässig absolvierten. (Ich meine, was kann man schon beim Wasser einschenken und Schilder hochhalten schon falsch machen)
Wir sahen mehr als gut aus, waren gepflegt und immer lächelnd unterwegs (Die Kundenresonanz gab uns auch die Bestätigung)

Ich laß mir die AGB’s durch und konnte keinen Kündigungsgrund finden gegen den wir verstoßen haben.
Dort stand lediglich:
Beide Seiten sind berechtigt, das Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

  1. Im Falle von Terminverschiebungen sowie bei Absage von Aktionen durch den Auftraggeber entfällt das anteilige Honorar
    für die verschobene bzw. abgesagte Aktion. Der Auftraggeber ist in den vorgenannten Fällen auch dazu berechtigt den Auftrag
    zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht
    (!Die Aktion wurde nicht verschoben oder gekündigt, denn sie hat am nächsten Tag ebenfalls stattgefunden.)
  2. Wir fuhren kein Auto, dass von der Agentur gestellt wurde.
  3. Wir kamen pünktlich.
  4. Wir verstießen nicht gegen die Schweigepflicht.
    Es waren dort natürlich nur Gesetze, die den Auftraggeber schützen und absichern.

Jetzt zur Frage:
Welche Rechte habe ich als Selbständige bei Kündigung seitens des Arbeitgebers,
wenn vertraglich vereinbart wurde, das wir an beiden Tagen gebucht werden und es keinen triftigen Grund gibt uns zu kündigen (außer die genannten).
Bin ich berechtigt, den Ausfall, der mir am nächsten Tag verblieb einzufordern?
Also dürfte ich, mein Honorar für den nächsten Tag einfordern oder zumindest eine Ausfallentschädigung fordern?
Ich meine, ich bin selbstständig und hätte einen anderen Job ablehnen können und um 23 Uhr Abends ist es mir nicht mehr möglich, einen anderen Job anzunehmen.
Darf mich überhaupt die Chefhostesse Kündigen? Oder ist dann diese Kündigung nichtig?
Ich hätte die Sache gerne Telefonisch mit der Chefin der Agentur geregelt, doch sie an, nach der Aktion hat sie weder auf Anrufe noch auf Anfragen eines Rückrufes reagiert.

Ich hoffe, mir kann jemand rechtliche Unterstützung geben, denn ich muss in Bälde die Rechnung abschicken und würde natürlich eine zu meinen Gunsten schreiben.

Ich danke im Voraus!

Liebe Grüße

Zunächst mal haben Kündigungen schriftlich zu erfolgen und dann, ein Arbeitstag von 15 Stunden ist, zumindest in dem Job, keinesfalls zulässig! Wieviel und wie lange habt Ihr eigentlich Pausen gehabt?
Geh zur Arbeit und biete Deine Arbeitskraft an, wenn der AG das nicht will befindet er sich im Verzug, weil er die Kündigung nicht schriftlich erteilt hat.
Dann sollte man sich mal an die Gewerbeaufsicht wenden wegen der angeordneten Arbeitszeit und sich ein Anwalt für Arbeitsrecht nehmen um diesen äußserst dubiosen Arbeitgeber „das Fürchten“ zu lehren. ramses90

ich hab was von „selbstständig“ gelesen.

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Oh, Oh, überlesen, sorry! ramses90

Ich kann nicht erkennen, dass das eine selbständige Arbeit ist. Eher eine scheinselbständige Arbeit, denn die Mädels haben ja wohl alle Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt.

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Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich in einer Scheinselbständigkeit bin.
Als Nebenerwerb bin ich selbstständige Promoterin und Hostesse, wo ich gelegentlich Jobs annehme, die sich allerdings unter 16.000 Euro im Jahr belaufen.
Außerdem habe ich darum gebeten, dass mir geholfen wird und nicht das darüber diskutiert wird in welchen Verhältnis ich stehe.
Vielen Dank

moin,

wäre es dann nicht sinnvoll gewesen, um jeder Verwechslung vorzubeugen, die Frage nicht gerade im Arbeitsrecht zu stellen?

grüße
lipi

Bitteschön. Allerdings trifft die „Unterstellung“ ja nicht dich, sondern deinen Arbeitgeber. Der ist dafür zuständig, Sozialabgaben, Lohnsteuer usw. abzuführen. Ob du dich selbst als selbständig betrachtest, spielt dabei (zum Glück) keine Rolle, denn sonst könnten wir die Arbeitnehmerschutzrechte gleich in die Tonne werfen.

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Freunde,
meint ihr wenn ich über dieses Gebiet Bescheid wissen würde, würde ich nach eurem Rat fragen?
Jetzt habe ich es verstanden, dass es nicht in Arbeitsrecht gehört und vielleicht gibt es die Möglichkeit, dies zu ändern.
Aber nun suche ich wirklich nach produktiven Lösungen und ich hoffe, das es jemanden gibt der sich mein Problem annimmt.
LG :slight_smile:

Hallo,

meines Erachtens ist das ein Dienstvertrag.
Die kürzestmögliche Kündigungsfrist ist ein Tag. Genauer: Man kann an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden.
Und die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigung war demnach weder form- noch fristgerecht.

Dem Auftraggeber ist die Arbeitsleistung am nächsten Tag wieder anzubieten, der vereinbarte Lohn ist zu zahlen.

Hallo X_Strom,
danke erstmal für deinen produktiven Beitrag.

Ich dachte mir auch so etwas ähnliches.
Kannst du mir vielleicht sagen, mit welchen Gesetzen ich mich stützen kann?
Zumindest eine Idee, wie ich die Rechnung formuliere.
Einfach beide Tage reinschreiben und die gesamte Summe verlangen?
Ich bin ziemlich unsicher, das es nach hinten los gehen kann.
Allerdings möchte ich auch mein Geld, wo ich denke, dass es mir zusteht. Besonders nach dem Umgang und dem ganzen Stress.
LG

Hi,

leider kann ich Dir inhaltlich nicht weiterhelfen, aber nur für mein Verständnis: Dieser Einsatz ist schon eine Weile vorbei und Du bist am Tag nach der (mündlichen) Kündigung am nächsten Tag nicht mehr hingegangen? Damit fürchte ich, ist’s für X_Storms Antwort („hingehen und Arbeitsleistung anbieten“) wohl zu spät :slight_smile:

Wie war das eigentlich mit den „nicht passenden“ Klamotten? Hattet Ihr im Vorfeld keine „Kostümprobe“? Oder haben die zumindest Deine Kleidergröße abgefragt?

Ich fürchte - aber da mögen die Experten noch was dazu sagen - dass Dir in dem Fall nur die Möglichkeit bleibt, für den einen Tag die entsprechende Rechnung zu schreiben und Dich ansonsten von dem Laden fern zu halten…

Tach,

zur Definition des Dienstvertrages: §611 BGB
(Bemerke: Ihr seid zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Nicht für andere Zwecke. Wobei bei vielen Dienstveträgen alle möglichen Verwendungen der Arbeitskraft vereinbart werden, sofern dem Auftraggeber dienlich und dem Auftragnehmer zumutbar.)
Es kann auch ein Arbeitsvetrag vorliegen§611a BGB.
Laut §615 ist ein - ggf. vermindertes - Entgelt auch bei Annahmeverzug zu bezahlen.
Zur regulären Kündigung eines Dienstverhältnisses: §621 BGB
Schriftform: Ups, Fehler meinerseits, gilt nur für Arbeitsverhältnisse. Wobei eure Anstellung auf Grund der 100%igen Fremdbestimmung, wie ihr den Dienst zu erledigen habt, eigentlich schon als Arbeitsvertrag anzusehen wäre.
Und zu guter Letzt die Kündigung aus wichtigem Grund / fristlos: §626 BGB

Nun ist das Ganze ja schon vorbei. Euer Fernbleiben am zweiten Tag kann als Einverständnis der fristlosen Kündigung verstanden werden - da kenne ich mich aber nicht aus. Das BAG hat ja mal geurteilt, dass ein mit zu kurzer Frist gekündigter AN, der zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitsunfähig erkrankt war, trotz fehlender Gesundmeldung seinen Lohnanspruch nicht verloren hat, weil der AG in Annahmeverzug geraten war (also obwohl der AG gar nicht wusste, dass der AN wieder hätte arbeiten können und das auch wollte).

Also ich bin am nächsten Tag mit meiner Freundin nicht mehr erschienen, hatten aber den ganzen Tag versucht die Chefin zu erreichen, die uns bis heute erfolgreich ignorierte.(Wohlgemerkt, dass wir an dem Ersten Tag fast stündlich im Kontakt standen)
Der Einsatzort war schon weiter weg von uns, sodass ich Angst hatte, wenn wir dreist hinfahren würden, auf den Spritkosten hängen zu bleiben.

Sogesehen waren wir damit nicht einverstanden und das äußerten wir auch der Chefhostesse gegenüber.

Ja wir hatten vorab unsere Kleidergrößen mitgeteilt.
Ich sagte ich habe M- Bekam ein Kleid in S
Und Schuhe in 39 und bekam ein mega ausgelatschtes Paar
Meine Freundin sagte sie hat S und bekam XS-Das Kleid war ihr viel zu kurz und bei ihren Schuhen waren die Absätze nach Innen abgelaufen.
Wir beschwerten uns aber uns wurde gesagt für die paar Stunden wird das schon gehen.
Also von Anbeginn wurden wir schlecht behandelt…

Das ist menschlich absolut verständlich, aber natürlich könnt Ihr dann nicht mit „Arbeitskraft wurde angeboten“ argumentieren :wink: Also: Rechnung für den ersten Tag schreiben, den Rest abschreiben und unter Lehrgeld verbuchen. Alles anderes tut bloss mehr weh…

Danke dir!

Jetzt sitze ich trotzdem irgendwie zwischen zwei Stühlen.
Auf der einen Seite kann ich was einfordern, auf der anderen ist das Problem, das wir nicht am zweiten Tag erschienen und somit eine Einverständnis beiderseits angenommen werden könnte.
Wir sind zwar am nächsten Tag nicht mehr erschienen, hatten aber den ganzen Tag versucht die Chefin zu erreichen die uns bis heute erfolgreich ignorierte.
(Wohlgemerkt, dass wir an dem Ersten Tag fast stündlich im Kontakt standen)
Daraus könnte man aber schließen, dass wir damit nicht einverstanden waren.
Der Einsatzort war schon weiter weg von uns, sodass ich Angst hatte, wenn wir dreist hinfahren würden, auf den Spritkosten hängen zu bleiben.

Sogesehen waren wir damit nicht einverstanden und das äußerten wir auch der Chefhostesse gegenüber.

Eigentlich schon richtig aber wenn wir versuchen wollten die Chefin zu erreichen, wo wir ihr mitgeteilt hätten, das wir gerne kommen würden und wir keinen Kontakt aufbauen konnten,
ist es sich eine strickte Ablehnung nur seitens des AG.
Sie hätten dabei sein müssen… dann könnten sie auch verstehen warum wir Tag zwei nicht so einfach abhaken wollen.

Naja, aber selbst wenn Ihr die Chefin (war die eigentlich bei Eurer „Einstellung“ auch die Ansprechpartnerin?) erreicht hättet und die gesagt hätte „sorry, war doch gar nicht als Kündigung gemeint“ wäret Ihr viel zu spät zum „eigentlichen“ Arbeitsbeginn gekommen (so verstehe ich das zumindest mit den recht hohen Anreisekosten). Das heisst, da sehe ich echt keine Chance. Wie gesagt, anders hätte es ausgesehen, wäret Ihr am Tag _2 pünktlich auf der Matte gestanden und die böse Chefin hätte Euch dann die schriftliche Kündigung in die Hand gedrückt.

So sehr ich Euren Ärger verstehe, ich fürchte, da habt Ihr keine Chance. Im Zweifelsfall wird sich die Chefin an keine mündliche Kündigung erinnern (im Gegenteil, sie könnte betonen, dass sie im Hotelzimmer noch extra Eure Klamotten wieder auf Vordermann gebracht hätte) und sich am Tag 2 gewundert hat, warum Ihr nimmer gekommen seid. Und natürlich hat sie ihrerseits Euch telefonisch genauso erfolglos versucht zu erreichen wie ihr sie. (Ausserdem war sie ja mächtig beschäftigt um Ersatz für Euch zu finden…)

Das ist natürlich extrem unfair, aber so wie das alles gelaufen ist, würde ich genau davon ausgehen. Also nochmal: lass gut sein, verbuch das als Lehrgeld. Und denk immer dran: man trifft sich im Leben immer zweimal, vielleicht bist Du irgendwann Chefhostess und kannst die Welt dann etwas besser machen :slight_smile:

Das kann ich nirgendwo finden. Wo steht das denn? Im gegenteil finde ich hier:
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&art=6&find=Dienstvertrag__K�ndigung
ganz andere Aussagen dazu. Zitat:
„Für die Kündigung eines Dienstverhältnisses ist die Schriftform nicht erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 623 BGB, der sich lediglich auf Arbeitsverhältnisse bezieht.“

Und da steht auch, dass bei befristeten Verträgen gar nicht gekündigt werden kann.

Oder habe ich das falsch verstanden?
Gruß
anf

Ich weiß nicht, ob du hier die letztgültige Antwort kriegen wirst. Ich meine, das mit „Wir haben die Arbeit am zweiten Tag nicht angeboten, aber wir hätten, wenn wir die Chefin erreicht hätten“, das ist so speziell, dass einem da wahrscheinlich keiner sagen kann, wie das ein Richter interpretieren würde. Aus meinem Empfinden heraus würde ich sagen, dass euch das Geld zusteht, oder zumindest ein Teil. Aber ob ein Richter das auch so sehen würde, kann dir wahrscheinlich nicht mal ein Anwalt sagen. Da kann man immer Argumente in die eine oder andere Richtung finden. Ich gehe stark davon aus, dass ein Richter sowieso auf einen Vergleich drängen würde (damit er kein Urteil schreiben muss), d.h. du bekämst einen Teil des Geldes.

Warum machst du es nicht einfach so: Du schreibst einfach die Rechnung über die zwei Tage, ohne weiteren Kommentar. Vielleicht zahlt jemand, ohne das genau zu prüfen. Wenn die aber nur den ersten Tag bezahlen, verlangst du schriftlich auch noch das Geld für den zweiten und argumentierst so wie hier (ohne die Nebensächlichkeiten, nur mit allem, was rechtlich relevant sein könnte). Und drohst mit einem Mahnbescheid bzw. einer Klage. Wenn sie es ablehnen, rufst du sie an und sagst, du wärst mit einer Teilzahlung einverstanden, aber wenn sie sich völlig sperren, verklagst du sie, allein schon aus Prinzip, weil man so doof mit euch umgegangen ist.

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