Hallo Freunde,
ein Hotel hat mir ein Angebot abgegeben. 10 % Rabatt bei Wochen , 20% ab 2 Wochen oder 3 Wochen komplett 2 Wochen bezahlen und 3 Wochen (21 Tage)Aufenthalt. Das wären ein paar Hunderter billiger als 21 Tage buchen und 20% Rabatt.
Jetzt wollte ich einen Tag früher abreisen bei Bezahlung obiger 3 Wochenpauschale. Das Hotel: das geht nicht. „Dann müssen wir alles umstellen auf 20 Tage % 20%.“
Ich habe das Zimmer für 3 Wochen bezahlt und das Hotel hätte keine Nachteile, eigentlich nur Vorteile:1 Zimmer früher frei, VP ein Tag entfällt u.a.
Ist das korrekt und rechtlich haltbar???
Danke für Eure Stellungnahme!
Helge
Servus,
ja, übrigens auch mit einem Fragezeichen.
Das Angebot ist vom Hotel eindeutig formuliert worden - wenn Du es nicht in Anspruch nehmen möchtest, gelten eben die Preise ohne Rabattierung. Es gibt kein Recht des Kunden, die Kalkulation des Anbieters einer Leistung zu korrigieren: Was er zu welchem Preis anbietet, entscheidet der Anbieter.
Als Hotelbetreiber täte ich übrigens solche Lockvogel-Angebote so legen, dass die dritte Woche mit einem Sonntag endet, von dem ich weiß, dass er als Reisetag gefürchtet ist (z.B. wegen irgendwelcher Ferientermine), um auf diese Weise weniger Zimmer zu einer so hohen Rabattierung verkaufen zu müssen und trotzdem mit dem Lockvogel prunken zu können - eine vollkommen vernünftige Kalkulation, die man als Hotelgast nicht zu verbessern braucht.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM, vermutlich habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Ich hatte 3 Wochen im voraus bezahlt. Also dann ist das Zimmer und die VP mein Paket. Wenn ich einen Tag früher abreise, bin ich zwar körperlich weg, aber virtuell noch im Haus. So kann ich wirklich nicht erkennen, dass durch mein früheres Abreisen irgendein Recht besteht, eine höhere Berechnung zu Grunde zu legen. Zumal auch noch dem Hotel keine Nachteile enstehen!!
Nö, dann reist Du ab. Ganz simpel.
Das Angebot galt aber nur für einen Aufenthalt von drei Wochen, und nicht für einen Aufenthalt bis zu drei Wochen, und der ist wegen Deiner früheren Abreise eben nicht gegeben. Der Hotelbetreiber hat sich da ziemlich klar ausgedrückt.
Schöne Grüße
MM
Sorry, das ist mein zweiter ungewollter Daumen runter heute, den meine ich nicht so!!
Eigentlich wollte und will ich antworten, nämlich, dass ich das durchaus auch so sehen würde und die Frage darum im Rechtsbrett stellen würde, denn es ist ein juristisches Problem und keines der empfundenen Richtigkeit.
Und ich würde meine, dass eine bezahlte Dienstleistung nicht dazu verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen und von da aus argumentieren.
Trotzdem ist es ein völlig unlogisches Verhalten des Hoteliers.
Er will ja, obwohl ein 3wöchiger Aufenthalt bereits bezahlt wurde, nun MEHR Geld haben, weil man einen Tag eher abreist.
Was wäre eigentlich, wenn man den Schlüssel an der Rezeption abgibt und einfach am letztenb Tag nicht mehr wiederkommt und das nur telefonisch durchgibt?
Unlogisch wäre, wenn der Hotelbetreiber als Unternehmer nicht Gewinnmaximierung betriebe.
Dass er besondere Lockvogelangebote mit kleinen Fußangeln versieht, so wie z.B. als Bedingung die Abreise an einem Sonntag, an dem (vermute ich mal) überall meilenweite Staus zu gewärtigen sind, ist vor dem Hintergrund seines Interesses, von extrem verbilligten Angeboten möglichst wenig zu verkaufen (er möchte ja nur, dass sie wahrgenommen werden - nicht so sehr, dass sie genutzt werden), durchaus logisch.
Schöne Grüße
MM